„Erschließung neuer Erlösquellen“ - Möglichkeiten individueller Verträge mit den gesetzlichen..
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„Erschließung neuer Erlösquellen“ Möglichkeiten individueller Verträge mit den gesetzlichen Krankenkassen (insb. Verträge nach § 140a SGB V, Innovationsfondsprojekte, Modellverträge u.a.) Unsere Experten diskutieren mit Ihnen die sich hieraus ergebenden Möglichkeiten zur Erschließung neuer Erlösquellen außerhalb stationärer Budgets- und KV-Abrechnung0.0 0.0
Wann |
01.06.2022 von 09:00 bis 17:00 |
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Veranstaltungsort | Online |
Stadt | Virtuell-Online-Interaktiv |
Kontaktname | Dipl.-Kffr. Roswitha Scheidweiler |
Kontakttelefon | +49793152612 |
Zielgruppe |
Vorstände, Geschäftsführung, Vertreter der Ärzteschaft, betriebswirt-schaftliches Controlling, Personalleiter/innen, Personal-Controlling, Pflegedirektoren/innen, Entscheidungsträger der Krankenhäuser, der Industrie, im Reha-Bereich, der Krankenversicherungen usw. |
Termin übernehmen |
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Die für den wirtschaftlichen Erfolg Verantwortlichen in den Kliniken stöhnen unter der zunehmenden Regulierung der Standardfinanzierungen über DRG, PEPP, EBM usw. Die langjährig tragenden Ertragsmöglichkeiten werden immer stärker eingeschränkt. Gleichzeitig führt der Gesetzgeber in loser Folge eine Vielzahl von anderen ambulanten und stationären Ertragsmöglichkeiten in Form von Selektivverträgen, Qualitätsverträgen usw. ein.
Die Referenten werden mit Ihnen die ausgetretenen Pfade der Regelversorgung im SGB V verlassen und die Möglichkeiten und Anforderungen von Selektiverträgen erläutern und mit Ihnen über die rechtlichen Voraussetzungen und Auswirkungen auf die Leistungserbringer diskutieren. Die Thematik wird durch praktische Beispiele des Universitätsklinikums Tübingen und der TK für innovative Versorgungsverträge veranschaulicht.
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