VAPiK-Studie: Vorbehaltsaufgaben steigern Attraktivität und Qualität der Pflege
Bernadette Rümmelin, Geschäftsführerin des Katholischen Krankenhausverbands Deutschland: „Pflege hat eine lange Tradition in katholischen Krankenhäusern und birgt ein wertvolles Erbe, das nicht nur gestärkt, sondern mit dem Ziel immer weiterentwickelt werden muss, eine moderne und menschenwürdige Gesundheitsversorgung zu gestalten. Mit der VAPiK-Studie wollen wir den Prozess der pflegerischen Professionalisierung vorantreiben, um so einerseits die Attraktivität des Pflegeberufs und andererseits die Quali-tät der Pflege zu steigern. Pflege hat viel Tradition – Pflege hat mehr Potenzial.“
Pflege darf nur, wer Pflege kann
Prof. Dr. Frank Weidner, Direktor des Deutschen Instituts für angewandte Pflegeforschung ergänzt: „Das Pflegeberufegesetz steckt erstmals das Aufgabenfeld der Pflege in Deutschland ab. Mit den Vorbehaltsaufgaben der Pflege zieht der Gesetzgeber eine rote Linie, denn seit 2020 dürfen diese Aufgaben nicht von Personen ausgeführt werden, die Pflege nicht gelernt haben – auch nicht von Ärztinnen und Ärzten. Es gilt: Pflege darf nur, wer Pflege kann.“
Wo die Studie endet, fängt die Arbeit an
Rümmelin weiter: „Das Deutsche Institut für angewandte Pflegeforschung liefert mit der Studie handfeste Empfehlungen auf individueller, organisationaler und politischer Ebene, womit es zur Stärkung der Pflegeprofession beiträgt und eine Versorgung der Patientinnen und Patienten von höchster Qualität fördert. Das schafft für die Krankenhäuser die Möglichkeit, die Vorbehaltsaufgaben mit Leben zu füllen. Wo die Studie endet, fängt die Arbeit an“, so Rümmelin abschließend.
Wer einen Tätigkeitskatalog erwartet, denkt Pflege zu klein
Dr. Weidner betont: „Die Vorbehaltsaufgaben folgen dem Pflegeprozess, der sich aus Feststellung und Erhebung des Pflegebedarfs, der Organisation, Gestaltung und Steuerung des Pflegeprozesses sowie der Analyse, Evaluation, Sicherung und Entwicklung der Qualität der Pflege bildet. Die Vorbehaltsaufgaben schaffen Klarheit und Rechtssicherheit, wenngleich ihre Ausgestaltung ein Aushandlungsprozess ist, der in allen Krankenhäusern und Einrichtungen, in denen Pflege stattfindet, zu führen ist. Wer dafür einen Tätigkeitskatalog erwartet, denkt Pflege zu klein.“
Die vollständige VAPiK-Studie finden Sie hier als PDF-Download