Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung (PAV): Mehr Lebensqualität und Sicherheit
27.06.2013
Der Bundestagswahlkampf nimmt weiter an Fahrt auf. Anfang der Woche stellte der Gesundheitsexperte der SPD, Prof. Dr. Karl Lauterbach, ein gesundheits- und pflegepolitisches Eckpunkte-Papier in Berlin vor. Darin macht er sich u.a. für die Verblisterung in Heimen stark. Er will prüfen, inwieweit die patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung für die Arzneimittelabgabe genutzt werden kann. Hierbei ist maßgeblich die Arzneimittelsicherheit in der Pflege angesprochen. Der Politiker sieht darin auch eine Möglichkeit, die „systematische Übertherapie mit Arzneimitteln in der Pflege“ in den Griff zu bekommen.
Der BPAV begrüßt diese Aussagen Lauterbachs für den Fall, dass damit auch eine entsprechende Qualitätssteigerung gemeint ist. „Die BPAV-Mitgliedsunternehmen stellen die pharmazeutischen Blister GMP-konform her, was eine hohe Qualität und Sicherheit bedeutet. Das muss gewährleistet sein und bleiben“, hebt BPAV-Chef Hans-Werner Holdermann hervor. Es gebe aber weiterhin eine Menge Arbeit. „Auch die ABDA bleibt aufgefordert alles zu tun, um die Arzneimitteltherapiesicherheit dort zu erhöhen, wo nachweislich die PAV in GMP-Qualität unverzichtbare Grundlage des komplexen Medikationsprozesses und ein Arzneimittelportionierungssystem der Wahl ist“, so Holdermann.
Dass sich bei einer Umsetzung der gemachten Vorschläge allein die vollversorgende, industrielle Verblisterung durchsetze oder gar Versandapotheken den Verblisterern das Feld streitig machen könnten, sieht der BPAV hingegen nicht. „Die Direktversorgung der Heime kann und wird nicht Aufgabe der mittelständisch geprägten PAV sein. Außerdem spiele das Medikationsmanagement vor Ort, also die Dienstleistungsgemeinschaft Apotheke/Blisterzentrum, eine zentrale Rolle. Das kann man nicht überregional abwickeln,“ begründet Holdermann seine Zuversicht für die Mitglieder des BPAV und betont nochmals die Dringlichkeit einer auskömmlich honorierten PAV: die Arzneimitteltherapiesicherheit wird zum Wohle der Patienten erhöht.
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG) patientenindividuelle pharmazeutische Blister herstellen dürfen. Der Verband hat aktuell neun Blisterzentren und sieben fördernde Partner als Mitglieder.
BPAV Bundesverband Patientenindividueller Arzneimittelverblisterer e.V.
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