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Neuer Vertrag von Apothekern mit Debeka entlastet Patienten

Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Debeka, größte private Krankenversicherung in Deutschland, wollen deren schwerkranke Versicherte von unnötiger Bürokratie und hohen Vorauszahlungen entlasten. Dies soll ein innovativer Vertrag gewährleisten, der die Direktabrechnung von hochpreisigen, auf Privatrezept verordneten Arzneimitteln zwischen Apotheke und der Debeka regelt.

09.07.2013

„Wir freuen uns, dass wir mit der Debeka nun auch den Marktführer in der privaten Krankenversicherung als Kooperationspartner für die Direktabrechnung von Arzneimitteln gewinnen konnten,“ sagt DAV-Vorsitzender Fritz Becker. „Patienten, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden, suchen in ihrer Apotheke vor Ort eine ganz besondere Unterstützung. Mit diesem Service können wir vielen Versicherten aus der privaten Krankenversicherung
einen echten Mehrwert in der Apotheke anbieten.“

Im vorigen Jahr war bereits ein ähnlicher Vertrag mit der Allianz Privaten Krankenversicherung in Kraft getreten. Im Rahmen des neuen Vertrages können Debeka-Versicherte ab einer Rezeptsumme von 1.000 Euro ihren Versichertenanteil für die verordneten Arzneimittel direkt mit der Apotheke abrechnen. Die Patienten müssen demnach nicht – wie bisher – finanziell in Vorleistung treten, um später bei ihrer Krankenversicherung eine Kostenrückerstattung zu beantragen. Voraussetzung ist, dass der Patient seine Forderung gegenüber der Debeka an die teilnehmende Apotheke abtritt. Die Debeka muss dieser Abtretung im Einzelfall zustimmen. Betroffene Versicherte sollten in ihrer Stammapotheke nach dem Service fragen. Formulare zur Direktabrechnung hält jede teilnehmende Apotheke bereit.

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