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Medizinische Apps bald auf Rezept – mit Risiken und Nebenwirkungen

Tausende gingen in der 80er Jahren auf die Straßen, um gegen die geplante Volkszählung zu demonstrieren. Ihre Angst: durch die Erhebung zum „gläsernen Bürger“ zu mutieren. George Orwell ließ grüßen. Nun möchte die Regierung ein Gesetz auf den Weg bringen, gegen das Datenschützer Sturm laufen sollten. Das Gesetz für eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation (DVG) könnte Krankenkassen und amerikanischen Unternehmen nicht nur Einblicke in die Privatsphäre der Bürger ermöglichen, die höchst bedenklich sind. Der Entwurf könnte auch Ärzte dazu drängen, sich an den Rand der Legalität zu begeben – oder sogar darüber hinaus.

01.11.2019

Ende 1983 fällte das Bundesverfassungsgericht das bahnbrechende Volkszählungsurteil, das dem Staat enge Grenzen setzte: Zwar darf er seine Bürger grundsätzlich zählen, dabei aber nur unbedingt Nötiges erfragen und nicht erfahren, was der Einzelne geantwortet hat. Laut dem Hamburger Datenschutzbeauftragten Johannes Casper war dieses Urteil die Geburtsstunde des Datenschutzes (https://www.deutschlandfunk.de/widerstand-gegen-testlauf-der-streit-um-die-volkszaehlung.724.de.html?dram:article_id=438110).

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Versicherte künftig Anspruch auf digitale Gesundheitsanwendungen haben: Dafür werden ein Leistungsanspruch der Versicherten auf digitale Gesundheitsanwendungen geschaffen und ein Verfahren beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte etabliert, mit dem über die Leistungserbringung in der Regelversorgung entschieden wird. Ärzten soll ermöglicht werden, medizinische Apps auf Rezept zu verordnen (Digitale Versorgung Gesetz – DVG) (Bundestagsdrucksache 19/13438). Das Ziel des Gesetzentwurfs, eine bessere Versorgung durch Digitalisierung und Innovation zu gewährleisten, ist löblich und längst überfällig. Allerdings bedarf es einiger wesentlicher Änderungen.

In seiner jetzigen Form birgt das geplante Gesetz zwei große Gefahren: Ärzte könnten sich strafbar machen und Patienten ihre sensiblen Gesundheitsdaten amerikanischen Unternehmen „zur Verfügung stellen“. Bereits das Downloaden einer App, etwa zur Diabetesbehandlung, verrät Google und dem amerikanischen Hersteller des jeweiligen Smartphone-Betriebssystems, ob Apple oder Android, dass dieser User an Diabetes erkrankt ist, mit den entsprechenden lebenslangen Folgen. Noch drastischere Konsequenzen für den einzelnen Nutzer hätte die Verordnung mehrerer Apps: eine App zur Hilfe bei Schizophrenie, eine bei Depression, eine bei Diabetes und eine bei HIV. Mit jeder einzelnen App, die im Namen erkennen lässt, wofür sie dient, vervollständigt sich das Puzzlebild bei den amerikanischen Herstellern.

Den Datenschutz betreffend zwar bedenklich, aber Privatangelegenheit ist es, wenn der Patient sich eine dieser Apps auf sein Smartphone lädt, weil er selbst darauf gestoßen ist. Verordnet jedoch ein Arzt zum Beispiel im Rahmen einer Diabetes-Behandlung eine Diabetes-App, wird der Patient von ihm und indirekt auch von seiner Krankenkasse aufgefordert, sich die entsprechende Anwendung herunterzuladen. An dieser Stelle stellt sich die Frage, ob der Arzt damit quasi auf Rezept Geheimnisverrat begeht: „Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensstil gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als ... Arzt, Zahnarzt, Tierarzt, Apotheker oder Angehörigen eines Heilberufs, ... anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe betraft.“ (Auszug aus Artikel 203 StGB).

Was auf den ersten Blick verlockend klingt – schiebt man Datensicherheit und andere Bedenken beiseite –, nämlich sich bei seiner Erkrankung durch eine App unterstützen zu lassen, erweist sich bei näherem Hinsehen meist als Augenwischerei. Medizinische Apps ohne dahinterliegende Infrastruktur, die eine technische Vernetzung mit dem Arzt ermöglichen, besitzen wenig bis keinen Mehrwert für den Nutzer, nur für Google, Apple & Co.
Insbesondere für chronisch erkrankte Menschen, auf die im deutschen Gesundheitswesen mehr als 80 % aller Ausgaben entfallen, macht die Unterstützung einer webbasierten Interaktion von Arzt und Patient Sinn. Eine Lösung also, über die Patienten die ganze Bandbreite an Beobachtungen, Vitaldaten und Symptomen mit ihrem behandelnden Arzt teilen können: der Patient mit Migräne etwa, dass er Schmerzen mit oder ohne Aura hat, was möglicherweise der Auslöser war und ob der Schmerz eher der Kategorie 3 oder 7 zuzuordnen ist.

Genau diese umfassende Interaktion zwischen Arzt und Patient ist über die deutsche Telematik-Infrastruktur (TI) nicht möglich: Ein Zugang zur Infrastruktur darf ausschließlich über sehr teure Konnektoren in Verbindung mit dem Heilbehandlungsausweis und der Gesundheitskarte erfolgen. Das bedeutet, dass ein ungesichertes Handy eines Patienten keinen schreibenden Zugriff auf eine solche Infrastruktur erhalten kann, allenfalls einen lesenden Zugriff auf einzelne Daten und Dokumente.

Damit Arzt und Patient sämtliche Informationen, die im Rahmen einer Therapie Relevanz besitzen, austauschen können, wird eine andere Form der Infrastruktur benötigt: eine Online-Therapie-Unterstützungslösung, die nach außen hin nichts darüber preisgibt, was konkret im Rahmen der Therapie geschieht. Eine solche Infrastruktur hat zum Beispiel das MedTech-Unternehmen vitabook in den vergangenen 5 Jahren entwickelt und unter dem Namen Online-Therapie Plus (www.online-therapie.plus) zur Marktreife gebracht.

Mit einem sogenannten Therapiekonfigurator können Ärzte aller Fachrichtungen die Inhalte ihrer Therapien umfassend festlegen und digital in die Hoheit ihrer Patienten geben, ohne dass Google und Apple von den Inhalten etwas erfahren. Der Patient kann diese Inhalte mit seiner App Patient.Plus abrufen. Die App ändert ihr Aussehen und ihren Funktionsumfang, je nachdem welche Inhalte der Arzt für diesen konkreten Patienten festgelegt hat. Sämtliche Daten, die dabei entstehen, gehören ausschließlich dem Patienten. Die Aufgabe von vitabook besteht ausschließlich darin, als EGA-Service-Provider des Patienten die erforderliche Infrastruktur zu betreiben und die zwischen Arzt und Patient ausgetauschten Informationen sicher zu speichern.

Auf diese Weise erhalten Arzt und Patient die Möglichkeit, sämtliche Therapie-Informationen und Tagebuch-Einträge umfassend miteinander auszutauschen, ohne dass ein Dritter unbeabsichtigt Kenntnis davon erhält. Die medizinischen Details laufen nur innerhalb der App ab, beziehungsweise zwischen der App des Patienten und dem Arztinformationssystem des Arztes.

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