Industrie macht Dampf bei Interoperabilität
Dass elektronische Patientenakten als Herzstück aller eHealth-Anwendungen den größten Nutzen für Versicherte, Patienten und das Gesundheitssystem insgesamt bringen werden, darüber sind sich alle Beteiligten in der Gesundheitsversorgung einig. Dass sie in Deutschland bislang noch nicht eingeführt werden konnte, lag unter anderem auch daran, dass sich Politik und Selbstverwaltung über viele Jahre nicht auf eine sichere Infrastruktur zur Datenübermittlung hochsensibler Gesundheitsdaten einigen konnten. Die Industrie konnte vor drei Jahren die Arbeit aufnehmen. Inzwischen ist die Telematik-Infrastruktur (TI) gut vorangekommen.
"Wir sind mehr als zuversichtlich, dass die Termine des eHealth-Gesetzes eingehalten werden können und die Telematik-Infrastruktur zeitgerecht und bundesweit zur Verfügung stehen wird", so Frank Gotthardt, Vorstandsvorsitzender der CompuGroup Medical SE (CGM). Das Konsortium um die CGM befindet sich bereits seit einigen Wochen in der praktischen Testphase der TI. Mit der TI wird es Ärztinnen und Ärzten möglich sein, Daten der Patienten online untereinander auf sicherem Wege auszutauschen oder auch dem Patienten auf diesem Wege unmittelbar zur Verfügung zu stellen. Damit stellt sich gleichsam die Frage der Interoperabilität, also wie Nutzer unterschiedlicher Software-Systeme miteinander kommunizieren können.
Für die CGM der richtige Zeitpunkt, diese Fragen auch praktisch anzugehen. "Elektronische Patientenakten, die Versicherte bei einem Anbieter ihrer Wahl führen lassen können, müssen mit allen Arzt- und Klinikinformationssystemen sowie untereinander interoperabel sein. Ansonsten wäre eine Vielzahl von individuellen Spezialprogrammierungen zu schaffen, was letztlich nicht mehr darstellbar wäre. Wir wollen deshalb eine gemeinsame Lösung für alle Anbieter finden", so Oliver Bruzek, Leiter Politik bei der CGM.
Industrie ist sich einig
Die wichtigsten Anbieter künftiger elektronischer Patientenakten, am Markt untereinander Wettbewerber, trafen sich daher auf Einladung der CGM zu einem gemeinsamen Workshop. Darunter waren u.a. Unternehmen wie die InterSystems GmbH, vitabook GmbH oder die eHealth business Services GmbH. Zunächst lotete man das gemeinsame Interesse an einer einheitlichen Lösung aus und verständigte sich sehr rasch auf einen klaren Weg zur Umsetzung.
„Niemand kann Interoperabilität sehr komplexer Software-Systeme besser realisieren als die Hersteller der Software selbst", so Dr. Thorsten Vogel, Chief Technology Officer bei der CGM. "Wir wollen gemeinsam mit den Kollegen aus den anderen Unternehmen sehr schnell gemeinsame Standards der Interoperabilität für elektronische Patientenakten definieren und uns dabei insbesondere auch bereits vorhandener internationaler Standards bedienen. Dort, wo es sie bisher schlicht nicht gibt, werden wir sie gemeinsam entwickeln und so Standards schaffen", so Dr. Vogel weiter.
„Für careon als ein Unternehmen, das seit 15 Jahren elektronische Gesundheitsakten für Krankenkassen betreibt, hat die Einführung der Telematik-Infrastruktur allergrößte Bedeutung. Je schneller die Interoperabilität der verschiedenen Aktenlösungen gewährleistet wird, desto besser für die Marktentwicklung“, betont Dr. Harald Sondhof, Geschäftsführer der careon GmbH. Die vitabook gmbH versteht sich nach den Worten von Markus Bönig als Repräsentant einer neuen Gattung von Software-Anbietern: "Unsere Services liegen bereits vollständig in der Microsoft Cloud Deutschland und wir verstehen uns als Service-Provider des Bürgers für seine Gesundheitsdaten. Interoperabilität ist daher von höchster Bedeutung.“
Datensicherheit: Gemeinsame Schnittstellen von Seiten der Industrie
Eine große Herausforderung bei der Herstellung voller Interoperabilität sind unter anderem auch die mit den hohen Anforderungen in Deutschland verbundenen Verschlüsselungssysteme, die für höchstmögliche Sicherheit der sensiblen Daten entwickelt wurden und bei den Anbietern in unterschiedlicher Ausprägung bereitstehen. Wenn diese hochkomplexen Sicherheitsmechanismen beibehalten werden sollen, ist es zwingend notwendig, dass gemeinsame Schnittstellen von der Industrie selbst entwickelt und umgesetzt werden und nicht von dritten am grünen Tisch vorgegeben werden.
Die elektronische Patientenakte soll nach dem Willen des Gesetzgebers spätestens ab dem 01.01.2019 allen Versicherten in Deutschland angeboten werden können. Dann würden die behandelnden Ärzte auch verpflichtet sein, ihre Dokumentation den Patienten in der Akte zur Verfügung zu stellen.
Frank Gotthardt ist sich sicher, dass eine gemeinsame Schnittstelle lange vor diesem Termin in gegenseitigem Einvernehmen mit den Wettbewerbern definiert und umgesetzt werden kann: "Die Unternehmen aus der Gesundheits-IT, die fast alle international tätig sind, haben nicht nur das größte Interesse an Interoperabilität, sondern sind auch die, die das notwendige Know-How für derart komplexe Aufgabenstellungen mitbringen."
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