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Freigeschaltet: innovationsfonds.g-ba.de

Die vom G-BA zum Innovationsfonds geplante Website www. innovationsfonds.g-ba.de ist nun freigeschaltet. Auf diesem Portal will der Innovationsausschuss künftig über seine Beschlüsse und Angelegenheiten informieren.

13.01.2016

Obwohl die Seiten des Portals noch fast vollkommen leer sind, findet sich hier immerhin die vom BMG genehmigte Geschäfts- und Verfahrensordnung des Innovationsausschusses beim G-BA. Diese Verfahrensordnung regelt:

  • das Antrags- und Förderverfahren,
  • die Festlegung und Veröffentlichung der Förderbekanntmachungen,
  • Definition von Antragsberechtigten, Kriterien und Verfahren der Antragsbewertung einschließlich der Arbeitsweise des Expertenbeirates,
  • Bestimmung der förderfähigen Kosten für neue Versorgungsformen und Versorgungsforschung und
  • die Offenlegungspflicht der Mitglieder des Innovationsausschusses und des Expertenbeirats.
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