Elektronische Patientenakte: Zentral oder dezentral - der Patient entscheidet - Med-OCard und Fraunhofer zeichnen Kooperationsvertrag
21.06.2011
Dr. Gunter Pollanz, der Vorstandvorsitzende der MED-O-CARD AG, erläutert: "Mit diesen Entscheidungen gehen BMG und die BÄK den nächsten, konsequenten Schritt. Die elektronische Patientenakte (ePA) als standardisierter Datensatz der von jedem Arzt- oder Krankenhaussystem erkannt und gelesen werden kann, gehört zu den Grundprinzipien systemüberschreitender Datenanwendung. Die Speicherung auf dem dezentralen Datenträger MED-OCARD in der Hand des Patienten ist verfassungsrechtlich geschütztes Bürgerrecht. D.h. der Patient hat ein uneingeschränktes Zugriffsrecht auf seine eigenen Daten".
Wer seine Daten hat, kann sofort auf Programme wie beispielsweise IV (Integrierte Versorgung), Radiologie, Medikamenten Risiko Analyse oder Mutter & Kind (der digitale Mutterschaftspaß) oder in der Altenpflege zugreifen und diese Programme auf seine MED-O-CARD laden. Dabei rückt Altenpflege in den Vordergrund. Pfleger(innen) arbeiten heute ohne Kenntnis der Pflegedaten.
Länder und Bund fordern MED-O-CARD dafür sofort einzusetzen. Med. Leistungsträger (Krankenkassen, Ärztenetzwerke und Ärzte, Apotheken, Hilfs- und Pflegedienste, andere) können sich über die MED-O-CARD API/SDK Plattform, sofort mit den Daten jedes Patienten verbinden. Dazu Pollanz: "MED-O-CARD rechnet mit hunderten unterschiedlichster Anwendungen und stellt ihre Plattform jedem Gesundheits- und Lifestyle Dienst zur Verfügung.
Med-O-Card und Fraunhofer planen das Projekt "ePA auf dezentralen Datenträgern" zur MEDICA, Nov. 2011, als Prototyp mit einigen ausgewählten Programmen vorstellen zu können.
Med-O-Card AG
Ansprechpartner | Dr. Gunter Pollanz, CEO |
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