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BPI: Gesundheitsbezogene Werbeaussagen endlich prüfen

„Verbraucher wünschen sich verständliche Angaben auf Lebensmitteln: nachvollziehbar und nicht verwirrend“, so Julia Klöckner, Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, gestern auf der Grünen Woche. Doch noch immer wird für Lebensmittel mit pflanzlichen Inhaltsstoffen (Botanicals) mit nicht belegten Aussagen geworben.

25.01.2019

Dazu Dr. Kai Joachimsen, Hauptgeschäftsführer des BPI. „Wenn die Bundesregierung es Ernst damit meint, Kennzeichnungen zu verbessern und somit den Verbraucherschutz zu erhöhen, dann muss sie bei der EU endlich darauf pochen, alle Botanicals durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bewerten zu lassen.“

Gesundheitsbezogene Aussagen in der Lebensmittelwerbung müssen nachprüfbar und durch Studien belegt sein. Dies hat die Health Claims Verordnung aus dem Jahr 2006 festgelegt. Die Umsetzung der Verordnung wurde von der EU-Kommission jedoch 2010 für pflanzliche Produkte gestoppt.

Seit Inkrafttreten der Health Claims Verordnung wurden 4.637 Anträge auf Überprüfung der gesundheitsbezogenen Aussagen (Health Claims) gestellt. 2.758 dieser Health Claims wurden bewertet. Die übrigen, also fast die Hälfe der Claims sind bis heute nicht bewertet. Stattdessen darf mit einigen tausenden gesundheitsbezogenen Aussagen weiterhin ungeprüft auf Nahrungsergänzungsmitteln geworben werden. Dafür sorgt eine Übergangsregelung.

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