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Arzneimittelreport: Fragwürdige Sparpotentiale

Die heute vorgestellten Daten der Barmer GEK machen deutlich, dass die pharmazeutische Industrie den weitaus größten Beitrag zur Entlastung der GKV erbringt. Im ersten Quartal 2011 seien, so die Barmer, die Ausgaben für Arzneimittel um 5 Prozent gesunken. Dies ist Ergebnis der extremen Kostendämpfungsmaßnahmen durch die massive Erhöhung der Herstellerabschläge des vergangenen Jahres. „Gleichzeitig beklagt sich die Barmer GEK, dass die Ausgaben für Spezialpräparate steigen. Doch dies ist Ergebnis von Fortschritt und Demographie. Es muss im Sinne der Kasse sein, dass ihre Versicherten mit schwerwiegenden Erkrankungen am medizinischen Fortschritt teilhaben. Schon heute können Krankenkassen Verträge mit pharmazeutischen Unternehmen schließen. Durch das AMNOG sind diese Möglichkeiten - auch auf die Preise Einfluss zu nehmen - noch weiter gestiegen. Die Kassen müssen nur die Möglichkeiten konstruktiv nutzen und tatsächlich Player sein und sich nicht hinter dem Begriff des Kostenträgers verstecken“, erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI).

15.06.2011

Ein gravierendes Problem in der Arzneimittelversorgung bleibt aber im Report unerwähnt: Die Gefährdung der Patienten durch leichtfertigen Austausch in der Apotheke. Insbesondere bei kritischen Indikationen wie beispielsweise Epilepsie kann der Wechsel des Medikaments aufgrund von Rabattverträgen zu schweren Beeinträchtigungen der Patienten und zu unnötigen zusätzlichen Anfällen führen. Gleiches gilt für die Indikationen Depression und Asthma. Die Barmer GEK muss sich fragen lassen, ob sie diese Gefahr für ihre Versicherten stillschweigend akzeptiert, wenn dabei Rabatte herausspringen. Der BPI fordert, dass der Austausch bei diesen kritischen Indikationen verboten wird.

Hinsichtlich der Problematik der Verordnung von Benzodiazepinen bei Alkoholkranken, das der Report aufzeigt, muss sich die Haltung der Barmer als fragwürdig bezeichnen lassen. Denn sie lehnt die beabsichtige Änderung im Versorgungsgesetz, nicht erstattungsfähige Arzneimittel durch Satzungsleistungen in den Katalog der GKV aufnehmen zu können, rigoros ab. Dabei gibt es viele nicht-verschreibungspflichtige Schlafmittel, die eine Alternative zu Benzodiazepinen sein können. Positiv ist zu bemerken, dass die Unterversorgung gerade im Bereich der Schmerztherapie deutlich benannt wurde.

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