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Activity Tracker: Hohe Nutzer-Affinität zu Nahrungsergänzungs-Mitteln

Die anbieterseitige Bearbeitung des Wearable-Marktsegments der Activity Tracker erfolgt gegenwärtig weitgehend Zielgruppen-unspezifisch, es geht vor allem darum, mit Geräten vertreten zu sein und sich technisch zu positionieren. Eine differenziertere Anwender-Analyse zeigt jedoch bislang kaum beachtete Optionen.

Drei Anwender-Segmente
Die Nutzer von Activity Tracker lassen sich im Hinblick auf ihre Zielsetzungen des Geräte-Einsatzes grob in drei Gruppen einteilen, wobei natürlich auch Schnittmengen existieren :
– die Technik- und Status-Orientierten, für sich immer für die neuesten Elektronik-Trends interessieren bzw. für die es wichtig ist, als Early Adopters in ihren sozialen Bezugskreisen aufzutreten,
– die Sport- und Fitness-Ausgerichteten, die ihre Leistungsfähigkeit messen, monitoren und verbessern möchten sowie
– die Gesundheits-Bewussten, die präventive und therapeutische Absichten umsetzen wollen.
Explorative Gespräche mit Wearable-Usern zeigen, dass das Verhältnis dieser Reinform-Gruppen z. Z. bei einer Aufteilung von ca. 25% / 60% / 15% liegt.

Enge Anbindung an Nährstoff-Ergänzung bietet Kooperationsmöglichkeiten

Befragt man Personen aus den beiden letztgenannten Gruppen, welche anderen Fitness- und Gesundheits-fördernden Maßnahmen sie einsetzen, wird am häufigsten die Einnahme von Nahrungsergänzungs-Mitteln genannt. Vor diesem Hintergrund ergeben sich für beide Marktakteure – Geräte-Anbieter und Nährstoff-Hersteller – interessante synergistische Kooperationsmöglichkeiten, die bislang aber noch nicht genutzt werden. Unternehmen, die hier die Initiative übernehmen, können hierdurch eine starke Sui-Generis-Positionierung (Stichwort: “Ganzheitlichkeit”) erreichen. Überdies ist davon auszugehen, dass die gegenwärtig hauptsächlich im Technik-Einzel- und Onlinehandel erhältlichen Geräte auch in andere Bereiche, z. B. Apotheken, vordringen werden, sobald ärztlich und kassenseitig unterstützte / begleitete / umgesetzte Anwendungskonzepte vorliegen.

Quelle: http://bit.ly/1u61xHa

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