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„Deutschland braucht einen digitalen Behandlungsmix”

Seit zwei Jahren (1. April 2017) können Ärzte in Deutschland per Online-Videosprechstunde beraten und diese telemedizinische Leistung über die gesetzlichen Krankenkassen (GKV) abrechnen. Europas größte Online-Arztpraxis Zava (bisher DrEd) hat zu diesem Anlass ein Positionspapier veröffentlicht, mit dem Ziel, die Digitalisierung des Gesundheitswesens weiter voranzutreiben.

02.04.2019

Die Zahlen zeigen: Die Videosprechstunde allein funktioniert nicht. Sie liefert nicht die nötige Effizienz für das Gesundheitswesen und wird von Patienten nur wenig nachgefragt. Nach Zahlen des Bewertungsausschusses der gesetzlichen Krankenversicherungen haben im letzten Quartal 2017 bundesweit gerade einmal 68 Versicherte telemedizinische Beratung in Anspruch genommen.

David Meinertz, CEO der Online-Arztpraxis Zava, erklärt: „Der digitale Arztbesuch heißt mehr, als Ton und Bild via Internet zu übertragen. Deutschland braucht einen digitalen Behandlungsmix, der Patienten, Ärzte und Krankenkassen entlastet. Die Digitalisierung hat das Potenzial, zukunftsfähige Alternativen zu schaffen und somit einen wichtigen Beitrag zur flächendeckenden Gesundheitsversorgung zu leisten.”

Laut der internationalen Studie #SmartHealthSystems (November 2018) der Bertelsmann Stiftung belegt die Gesundheitspolitik in Deutschland in Sachen Digitalisierung nur den vorletzten Platz. Dabei ist die Nutzung telemedizinischer Angebote für viele Menschen schon heute gelebter Alltag. So hat Zava allein 2018 europaweit 1 Million Beratungen und Behandlungen aus der Ferne durchgeführt – das ist im Durchschnitt eine Online-Beratung alle 30 Sekunden. Das Behandlungsmodell von Zava funktioniert zeitversetzt über einen ärztlichen Online-Fragebogen und eine Nachrichtenfunktion.

„Die Menschen sind es längst gewohnt, ihren Alltag digital zu organisieren – vom Online-Banking bis zur Reisebuchung übers Internet. Die Gesundheitsbranche sollte der Entwicklung nicht nachstehen, zumal die Digitalisierung zur Lösung von drängenden Problemen, wie der Sicherstellung der medizinischen Versorgung, beitragen kann”, sagt David Meinertz.

Um die Telemedizin als einen weiteren medizinischen Routineweg zu etablieren, hat Deutschland in den letzten Jahren bereits wichtige Weichen gestellt: Die Einführung der Online-Videosprechstunde, die Änderung der (Muster-)Berufsordnung und die geplante zeitnahe Umsetzung des E-Rezepts bis zu der Aufhebung des sogenannten „Lex DrEd”.

Aus Sicht des Telemedizin-Pioniers Zava müssen weitere Voraussetzungen geschaffen werden, um die Digitalisierung im Gesundheitssektor nachhaltig voranzutreiben:

Fernbehandlung zur Entlastung der Praxen vor Ort: Es gibt viele Indikationen, die sich sicher aus der Ferne behandeln lassen. Durch Online-Behandlungen können zukünftig schätzungsweise 30 Prozent der Arztbesuche vor Ort aufgefangen werden. Die digitale Sprechstunde entlastet Patienten, insbesondere Chroniker, von unnötigen Wegen und Wartezeiten. Sie reduziert den administrativen Aufwand für Arztpraxen und entlastet besonders Ärzte von Patienten mit Bagatellerkrankungen oder der Nachfrage von Folgerezepten. Zudem spart sie den Krankenkassen Kosten.

Digitaler Behandlungsmix: Was Patienten suchen, sind digitale Behandlungsangebote, die ihren Ansprüchen und Alltagsgewohnheiten gerecht werden. Die Online-Videosprechstunde war ein Anfang, doch sie bildet im Grunde nur die analoge Situation aus dem Sprechzimmer über Smartphone oder Laptop nach und bietet damit weder die nötige Effizienz für das Gesundheitssystem noch eine Entlastung der Ärzte.

Erstattung telemedizinischer Leistungen: Eine adäquate, regelbasierte Erstattung telemedizinischer Leistungen ist der nächste logische Schritt, um die Fernberatung und -behandlung zu einem festen Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems zu machen.

Qualitätssicherung: Um einen echten Mehrwert zu schaffen und das Gesundheitssystem strukturell zu entlasten, ist es wichtig, dass für die Telemedizin vergleichbare Qualitätsstandards gelten wie für die Behandlung vor Ort. Jede Diagnose muss ärztlich vertretbar sein, ganz gleich, ob sie analog oder digital erfolgt.

Das komplette Positionspapier von Zava gibt es unter https://res.cloudinary.com/zava-www-uk/image/upload/v1553776024/de/generic-pages/presse/usyfqxnsr3o2fkxrknoo.pdf.

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