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Hamburger Senat fördert Mitgliedschaft von Beamten in der GKV
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Die Freie und Hansestadt Hamburg unterstützt den Wunsch von Beamtinnen und Beamten, in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) krankenversichert zu sein, statt Beihilfe zu erhalten. Der Senat hat am 8. August 17 die Einleitung der Anhörung von Gewerkschaften und Verbänden zu einem „Gesetz über die Einführung einer pauschalen Beihilfe zur Flexibilisierung der Krankheitsvorsorge“ beschlossen. Mit dieser in Deutschland einmaligen Regelung soll ab 1. August 2018 auf Wunsch von Beamtinnen und Beamten statt individueller Beihilfe der hälftige Beitrag zu einer gesetzlichen oder privaten Krankenvollversicherung gezahlt werden.
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„Wahlradar Gesundheit“: Apotheker starten Dialog mit Bundestagskandidaten
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Mit dem „Wahlradar Gesundheit“ starten die Apotheker in Deutschland eine Initiative, um die Zukunft der Gesundheitsversorgung in den Blickpunkt der Bundestagswahl am 24. September 2017 zu rücken. In den 299 Wahlkreisen befragen ortansässige Pharmazeuten die bis zu 1.800 Direktkandidaten der sechs großen Parteien dazu, welche Herausforderungen sie im Gesundheitswesen bzw. in der Arzneimittelversorgung sehen, und wie sie die Lage vor Ort verbessern wollen.
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AOK Baden-Württemberg legt aktuelle Agenda Gesundheit zur Bundestagswahl vor
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60 Prozent der Menschen in Deutschland wollen, dass ihre Krankenkasse mehr Möglichkeiten erhält, die gesundheitliche Versorgung zu gestalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS im Vorfeld der Bundestagswahl im Auftrag der AOK Baden-Württemberg.
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AMNOG-Daten: Periodikum analysiert Versorgungseffekte
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Statistisch dokumentiert, graphisch aufbereitet, ökonomisch bewertet: Mit den AMNOG-Daten hat der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie e.V. (BPI) jetzt ein Periodikum aufgelegt, das die Effekte des AMNOG nach Erscheinungsform, Ausmaß und Ursachen im Zeitablauf systematisch verfolgt. Die fachliche Analyse der Datenlage übernehmen die Gesundheitsökonomen Prof. Dieter Cassel und Prof. Volker Ulrich. Aktuell sind jetzt die AMNOG-Daten 2017 erschienen.
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vfa: Bei Mischpreisen ist jetzt der Gesetzgeber gefordert
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (LSG) hat in einem aktuellen Urteil Mischpreise bei Arzneimitteln in Frage gestellt. Das LSG hat – wie schon in seiner Eilentscheidung vom März – Zweifel an der ausreichenden Rechtsgrundlage für Mischpreise formuliert.
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GKV deutlich im Plus – auf Kosten der Arzneimittel-Hersteller
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Die Einnahmen und Überschüsse der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind im 1. Quartal 2017 im Vergleich zum Vorjahr erneut deutlich gestiegen.
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AMVSG verschlimmbessert Versorgungsproblem
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Das Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) ist in Kraft. „Damit wird die Reihe der Spargesetze der letzten Jahre fortgesetzt“, so Dr. Martin Zentgraf, Vorstandsvorsitzender des Bundesverbands der Pharmazeutischen Industrie (BPI). „Mit dem Gesetz wird durch Einschnitte an der falschen Stelle und Verschärfungen des Preiswettbewerbs die Versorgung verschlimmbessert statt gestärkt.“
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AWMF-Arbeitskreis diskutiert über Zweitmeinung in der Medizin
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Muss man operieren, kann man operieren, sollte man operieren? – Diese Fragen beschäftigen viele Ärzte und Patienten jedes Jahr. Die richtige Diagnosestellung ist Voraussetzung für die geeignete Therapie. Nach Inkrafttreten des Versorgungsstärkungsgesetzes haben gesetzlich versicherte Patienten seit Mitte 2015 vor ausgewählten geplanten Eingriffen Anspruch auf eine Zweitmeinung. Welche Bedeutung die Zweitmeinung juristisch, medizinisch und für den Patienten hat, diskutierte jüngst der Arbeitskreis „Ärzte und Juristen“ der AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e.V. bei seinem Treffen in Würzburg.
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Behandlungsfehler: Patienten nicht mit Beweisführung belasten
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Der AOK-Bundesverband begrüßt die Forderung des Patientenbeauftragten Karl-Josef Laumann, die Beweislast für Patienten zum Nachweis von medizinischen Behandlungsfehlern zu erleichtern. "Wir müssen vor allem den Patienten helfen. Wer Opfer eines Behandlungsfehlers geworden ist, darf nicht auch noch mit der Beweisführung belastet werden", sagt Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Nicht die betroffenen Patienten sollten die Ursache des Behandlungsfehlers nachweisen müssen, sondern betroffene Ärzte ihre Unschuld.
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AWMF fordert von der künftigen Gesundheitspolitik engere Kooperation mit der wissenschaftlichen Medizin
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Die AWMF (Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften) e. V. hat im Vorfeld der anstehenden Bundestagswahl in einem Positionspapier fünf Forderungen an eine künftige Gesundheitspolitik formuliert. Im Mittelpunkt des politischen Handelns müsse nach Einschätzung der AWMF-Experten eine qualitative Verbesserung der medizinischen Versorgung aller Bürger stehen. Das setze voraus, dass sich politische Entscheidungen an wissenschaftlichen Fakten orientieren, die belegen, ob gesetzgeberische Maßnahmen ausreichend, notwendig und zweckmäßig sind. Damit das gelingt, muss die Gesundheitspolitik eng mit der wissenschaftlichen Medizin kooperieren.
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