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Koalitionsvertrag: Staat übernimmt das Gesundheitswesen
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Zu den Vereinbarungen für das Gesundheitswesen im Koalitionsvertag nimmt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund), Dr. Dirk Heinrich, Stellung:
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Koalitionsvertrag: AOK sieht Ansätze für eine bessere Versorgung
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Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD setzt im Gesundheitskapitel die richtigen Schwerpunkte. "Sektorübergreifende Versorgung, Digitalisierung, Pflegepersonalbedarf, Qualitätsoffensive, Beitragsgerechtigkeit - das sind die Felder, auf denen wir endlich vorankommen müssen", betont Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes.
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Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zu gesundheitspolitischen Aspekten im Koalitionsvertrag
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Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zu gesundheitspolitischen Aspekten im Koalitionsvertrag: „Wir begrüßen es, dass die Koalition die Pflege stärken will. Das ist für uns ein wichtiger und richtiger Schritt in der Alten- wie in der Krankenpflege. Wichtig ist, dass die Pflege auch tatsächlich bei den Pflegebedürftigen und den Patienten im Krankenhaus ankommt. Dazu gehört es, auf die Pflegequalität zu achten und zu verhindern, dass durch die Hintertür das Selbstkostendeckungsprinzip wieder eingeführt wird."
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Koalitionsvereinbarung - Lösungsansätze für Arzneimittelversorgung bleiben vage
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Die zwischen CDU/CSU und SPD getroffene Koalitionsvereinbarung enthält kaum konkreten Lösungsansätze, um die Arzneimittelversorgung auch in Zukunft zu sichern. "Während die Koalitionsvereinbarung für viele Bereiche konkrete Maßnahmen enthält, bleibt die Sicherung der Arzneimittelversorgung im Hinblick auf die großen gesellschaftlichen Herausforderungen unserer Zeit - den demografischen Wandel und die Urbanisierung zu Lasten ländlicher Regionen - im Vagen", kommentiert Dr. Hermann Kortland, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), das Ergebnis der Verhandlungen.
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Koalition: Kein Auge auf Arzneimittelversorgung
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Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie zeigt sich enttäuscht von den Ergebnissen zur Gesundheitspolitik im Koalitionsvertrag. Dr. Martin Zentgraf, BPI-Vorstandsvorsitzender: „Unter den vielversprechenden Überschriften Digitalisierung, Sicherheit oder Forschungsförderung ist wenig Konkretes zu finden, das in die Zukunft der Arzneimittelversorgung investiert.“
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Vorhaben der EU-Kommission zur Zentralisierung der Arzneimittelbewertungen zerstört funktionierende Verfahren der Mitgliedstaaten
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Der unparteiische Vorsitzende des G-BA, Professor Josef Hecken, erklärte anlässlich des Regelungsentwurfs der EU-Kommission zur zentralisierten Bewertung neu zugelassener Arzneimittel in Berlin:
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GKV-Spibu: EU will Bewertung von Arzneimitteln an sich ziehen
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Geht es nach den aktuellen Plänen der EU-Kommission, soll es für auf europäischer Ebene zugelassene Arzneimittel, was rund 95 Prozent aller innovativen Medikamente betrifft, künftig keine Bewertung durch die einzelnen Mitgliedsstaaten mehr geben. Vielmehr soll eine Folgeabschätzung zu Wirksamkeit, Sicherheit und Kosten von Arzneimitteln und Medizinprodukten einheitlich auf europäischer Ebene erfolgen, heißt es in einem heute offiziell präsentierten Vorschlag für eine Verordnung.
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Wer 30 Stunden pro Woche fordert, sollte sie auch bezahlen!
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Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) nimmt Stellung zur Forderung des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden des GKV-Spitzenverbandes, die wöchentliche Sprechstundenzeit von 20 auf 30 Stunden pro Woche zu erhöhen.
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BAH begrüßt einheitliches Vorgehen bei der klinischen Bewertung von Arzneimitteln
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Der BAH begrüßt grundsätzlich die Entscheidung der Europäischen Kommission, ein einheitliches europäisches Vorgehen bei der klinischen Bewertung von Arzneimitteln etablieren zu wollen. „Einheitliche Anforderungen bei der klinischen Bewertung von Arzneimitteln werden den Patientenzugang zu innovativen Arzneimittel in Europa verbessern und Komplexität und Kosten für Arzneimittel-Hersteller verringern“, kommentiert Dr. Martin Weiser, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Arzneimittel-Hersteller e.V. (BAH), das Gesetzesvorhaben.
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Experten belegen: Einheitliche Gebührenordnung ist juristischer und wirtschaftlicher Unsinn
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Zum am 30. Januar erschienenen Memorandum „Einheitliche Vergütung im dualen Krankenversicherungssystem?“ von führenden Rechtswissenschaftlern erklärt der Bundesvorsitzende des Verbandes der niedergelassenen Ärzte Deutschlands (NAV-Virchow-Bund), Dr. Dirk Heinrich:
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