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Reinhardt: Ärztliche Unabhängigkeit steht auf dem Spiel
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"Unser Gesundheitswesen gerät immer mehr in eine Schieflage. Ein wesentlicher Grund dafür ist die Kommerzialisierung der Medizin, die von der Politik seit Jahrzehnten vorangetrieben wird. Wenn aber betriebswirtschaftliche Ziele in den Mittelpunkt rücken, steht die ärztliche Unabhängigkeit auf dem Spiel - und mit ihr die Sicherheit und das Wohl der Patientinnen und Patienten." Das erklärt Dr. Klaus Reinhardt, Präsident der Bundesärztekammer (BÄK), anlässlich der Vorstellung der "Thesen zur Ökonomisierung der ärztlichen Berufstätigkeit" der BÄK.
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BKK Pfalz: „Finanzstabilisierungsgesetz“ gefährdet die gesamte GKV
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Die politischen Gremien beschäftigen sich aktuell mit dem Entwurf des sogenannten „GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes zur Sicherung einer solidarischen und nachhaltigen Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung“. Doch was positiv klingt, hätte massive finanzielle Auswirkungen für die 74 Millionen Versicherten in der gesetzlichen Krankenversicherung.
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BPI zum GKV-FinStG: „Besorgniserregend!“
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„Explodierende Preise für Energie und Ausgangsmaterialien sowie fragile Lieferketten bereiten uns allen große Sorgen“ sagt der BPI-Vorsitzende Dr. Hans-Georg Feldmeier anlässlich der heutigen Anhörung im Gesundheitsausschuss zum aktuellen Entwurf eines GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. „Das Gesetz ignoriert das wirtschaftliche Umfeld, in dem unsere Industrie tätig ist und gefährdet somit unsere Unternehmen und eine sichere Arzneimittelversorgung.“
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AOK schlägt Quote für ambulante Behandlungen im Krankenhaus vor
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Aus Sicht der AOK sind die heute vorgelegten Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht geeignet, um die dringend notwendige Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland voranzubringen: „Die Vorschläge laufen darauf hinaus, dass ambulant erbrachte Leistungen künftig auf dem bisherigen DRG-Niveau bezahlt werden sollen, ohne dass sich die Strukturen ändern und die Versicherten davon profitieren“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Stattdessen schlägt die AOK die Einführung einer definierten Quote von ambulanten Leistungen der Krankenhäuser vor.
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Reimann: „Das Gesetz wird nicht weit tragen“
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Im Vorfeld der morgigen Anhörung zum GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG) unterstreicht Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, die zentralen Kritikpunkte und Kernforderungen der AOK-Gemeinschaft:
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Notstand Geburtshilfe
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Brandbrief an die Regierungskoalition: DHV warnt angesichts der aktuellen Gesetzes- und Reformvorstöße des Bundesgesundheitsministeriums vor massiven Versorgungsengpässen in der klinischen Geburtshilfe.
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„Eine Streichung der Neupatientenregelung wäre unsozial!“
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Die Bundesregierung rechtfertigt die geplante Streichung der TSVG-Neupatientenregelung insbesondere damit, dass alle Akteure bzw. Leistungserbringer ihren Beitrag leisten müssten. Bisher wenig thematisiert: die Streichung der Regelung trifft nicht alle Ärztinnen und Ärzte gleichermaßen, sondern insbesondere Praxen in sozial oder strukturell benachteiligten Standorten.
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Zi zur geplanten Streichung der Neupatientenregelung im GKV-Finanzstabilisierungsgesetz
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Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz plant Bundesgesundheitsminister Lauterbach unter anderem, die so genannte Neupatientenregelung zu streichen. 2019 war diese zusammen mit einer erhöhten Sprechstundenzeit im Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG) eingeführt worden. Sie diente als Anreiz für Arztpraxen, mehr Termine anzubieten und mehr Menschen zu behandeln. Hierzu erklärt der Vorstandsvorsitzende des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung (Zi), Dr. Dominik von Stillfried:
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DEKV-3-Punkteplan für die Energiekostensicherung der Krankenhäuser
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Die enormen Preissteigerungen am Energiemarkt sind – nach zwei belastenden Pandemiejahren – eine zusätzliche Herausforderung, der sich die Krankenhäuser stellen müssen. Laut Statistischem Bundesamt (Destatis) haben sich die Energiepreise in Deutschland mehr als verdoppelt und lagen im August 2022 im Durchschnitt 139,0 Prozent höher als im Vorjahresmonat.1 Eine Entspannung der Situation ist nicht in Sicht. Krankenhäuser trifft diese Kostensteigerung besonders schwer, da sie anders als Industrieunternehmen auf steigende Kosten nicht flexibel reagieren können: Nahezu alle ihre Leistungen werden durch Festpreise finanziert, die auf Basis der Vorjahresdaten festgelegt und im Jahresverlauf nicht angepasst werden.
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DPtV fordert Bundesgesundheitsministerium zur Beanstandung auf
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„Es ist ein Skandal, dass Patient*innen in der Psychiatrie und Psychosomatik weiterhin nur ein reduziertes psychotherapeutisches Angebot erhalten“, kritisiert Gebhard Hentschel, Bundesvorsitzender der Deutschen PsychotherapeutenVereinigung (DPtV). Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) passte mit seinem Beschluss zur Richtlinie zur Personalausstattung Psychiatrie und Psychosomatik (PPP-RL) die Minutenwerte für Psychotherapeut*innen erneut nicht an.
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