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Ambulanten Leistungskatalog nicht überfrachten
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Die Aufnahme von Eingriffen in einen neu zu definierenden ambulanten Leistungskatalog sollte sich lediglich auf Behandlungen beschränken, die „in der Regel“ ambulant durchgeführt werden können. So sieht es auch § 115b des Fünften Sozialgesetzbuches (SGB V) ausdrücklich vor. Ein nun publiziertes Gutachten des IGES-Instituts hingegen schlägt der Selbstverwaltung die Einbeziehung aller „prinzipiell“ ambulant durchführbaren Eingriffe vor. Damit würde sich der Umfang des AOP-Kataloges nahezu verdoppeln.
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Ampel-Reformvorhaben: sinnvolle Ansätze und offene Fragen
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Ihre gesundheitspolitischen Reformvorhaben für die 20. Legislaturperiode haben die künftigen Regierungspartner SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP im Koalitionsvertrag vorgelegt. Enthalten sind viele sinnvolle Ansätze zur Umwandlung des Gesundheitssystems, einige wichtige Fragen bleiben allerdings offen. Dazu der Vorsitzende des Deutschen Evangelischen Krankenhausverbandes (DEKV), Christoph Radbruch.
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AMR Action Fund nominiert wissenschaftlichen Beirat
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Der AMR Action Fund, die weltweit größte öffentlich-private Partnerschaft, die in die Entwicklung neuer Antibiotika investiert, hat heute neun Mitglieder in seinen unabhängigen wissenschaftlichen Beirat berufen.
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AMVSG unterstützt Arzneimittelversorgung
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Das Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AMVSG), das am 9. März im Bundestag beraten wurde, enthält wichtige positive Elemente für die Arzneimittelversorgung in Deutschland. Zu dieser Einschätzung gelangt der Deutsche Apothekerverband (DAV). Mit dem Gesetz wird erstmalig eine Vergütung für die Abgabe von und Beratung zu
individuell hergestellten Rezepturen eingeführt sowie die seit Ende der 1970er Jahre unveränderte Gebühr für den Mehraufwand bei dokumentationspflichtigen Arzneimitteln (z.B. Betäubungsmitteln) angepasst.
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AOK Baden-Württemberg legt aktuelle Agenda Gesundheit zur Bundestagswahl vor
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60 Prozent der Menschen in Deutschland wollen, dass ihre Krankenkasse mehr Möglichkeiten erhält, die gesundheitliche Versorgung zu gestalten. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle repräsentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Kantar TNS im Vorfeld der Bundestagswahl im Auftrag der AOK Baden-Württemberg.
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AOK fordert erweiterte Ausschreibungskriterien für Rabattverträge
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„Wir begrüßen, dass die Verhandlungspartner der künftigen Ampelkoalition das wichtige Thema Versorgungssicherheit mit Arzneimitteln im Koalitionsvertrag aufgegriffen haben“, sagt Johannes Bauernfeind, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Der Verhandlungsführer der bundesweiten Ausschreibungen der Arzneimittelrabattverträge der AOK-Gemeinschaft wünscht sich darüber hinaus jedoch einen größeren Handlungsspielraum für die Gestaltung generischer Arzneimittelausschreibungen.
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AOK gegen vorzeitige Verlängerung des Innovationsfonds
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Der AOK-Bundesverband spricht sich gegen eine vorzeitige Verlängerung des Innovationsfonds aus. "Erst müssen die Ergebnisse der gesetzlich vorgesehenen Evaluation des Förderkonzepts vorliegen, dann kann auch verantwortungsvoll über eine Fortsetzung entschieden werden", fordert der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Martin Litsch. Der Innovationsfonds ist zunächst auf vier Jahre bis Ende 2019 befristet. Ein erster Zwischenbericht soll dem Bundestag bis zum 31. März 2019 präsentiert werden, der Abschlussbericht bis zum 31. März 2021 fertiggestellt sein.
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AOK schlägt Quote für ambulante Behandlungen im Krankenhaus vor
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Aus Sicht der AOK sind die heute vorgelegten Vorschläge der Regierungskommission zur Krankenhausreform nicht geeignet, um die dringend notwendige Ambulantisierung der Krankenhausleistungen in Deutschland voranzubringen: „Die Vorschläge laufen darauf hinaus, dass ambulant erbrachte Leistungen künftig auf dem bisherigen DRG-Niveau bezahlt werden sollen, ohne dass sich die Strukturen ändern und die Versicherten davon profitieren“, kritisiert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Stattdessen schlägt die AOK die Einführung einer definierten Quote von ambulanten Leistungen der Krankenhäuser vor.
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AOK und aQua aktualisieren Qualitätsindikatoren für die ambulante Versorgung
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Der AOK-Bundesverband und das Göttinger aQua-Institut haben ihr Qualitätsindikatorensystem für die ambulante Versorgung (QISA) umfassend aktualisiert. Im ersten Schritt sind die vier QISA-Bände zu Asthma bronchiale und COPD, Diabetes mellitus Typ 2, Koronarer Herzkrankheit sowie zur Pharmakotherapie auf den aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft gebracht worden. "Auch die Praxiserfahrungen zahlreicher Ärztinnen und Ärzte, die QISA bereits zur Messung und Verbesserung der Qualität ihrer Arbeit nutzen, sind dabei berücksichtigt worden", sagt Gerhard Schillinger, Leiter des Stabs Medizin im AOK-Bundesverband. "Die QISA-Indikatoren tragen dazu bei, mehr Qualitätstransparenz in der ambulanten Versorgung zu schaffen - wissenschaftlich fundiert und praxisnah."
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AOK-Bundesverband fordert Nachbesserungen am Prozess der Ambulantisierung
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Anlässlich des veröffentlichten IGES-Gutachtens zum aktuellen Stand der ambulant durchführbaren Operationen sowie stationsersetzenden Eingriffe und Behandlungen in Deutschland fordert die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann, gesetzliche Nachbesserungen.
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