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WOKwissen Fachseminar: Entlassmanagement und Verordnungen durch das Krankenhaus

Auf dieser WOKwissen-Fachkonferenz stellen wir Ihnen Aufbau, Strukturen und Prozesse im Entlassmanagement dreier unterschiedlicher Kliniken vor. Dabei werden u. a. beteiligte Berufsgruppen, Verlegung in ambulante Pflegedienste oder Rehakliniken, demente oder infektiöse Patienten sowie Schnittstellenprobleme thematisiert.
  • Auf dieser WOKwissen-Fachkonferenz stellen wir Ihnen Aufbau, Strukturen und Prozesse im Entlassmanagement dreier unterschiedlicher Kliniken vor. Dabei werden u. a. beteiligte Berufsgruppen, Verlegung in ambulante Pflegedienste oder Rehakliniken, demente oder infektiöse Patienten sowie Schnittstellenprobleme thematisiert.
    52.50069 13.34705
Wann 26.04.2016
von 09:30 bis 18:00
Veranstaltungsort HOTEL RIU PLAZA BERLIN
Stadt Berlin
Kontaktname
Kontakttelefon 030 49855077
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Ein funktionierendes Entlassmanagement dient sowohl der Patientensicherheit als auch dem wirtschaftlichen Interesse des Krankenhauses.

Um die Versorgung weiter zu verbessern und die Bemühungen der Beteiligten zu intensivieren, hat der Gesetzgeber den Rechtsanspruch der Versicherten auf ein Entlassmanagement im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VStG) erneut präzisiert.

Kliniken dürfen nun auch Arzneimittel, Verbände, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege sowie Sozialtherapie für eine Zeit von sieben Tagen verordnen. Die Kliniken können dadurch viel Geld einsparen, aber viele Details sind noch ungeklärt. Wird es zukünftig eine „Richtgrößenprüfung“ für Krankenhäuser geben? Wer darf verordnen, welche KV-Nummer wird benutzt, und sind die Krankenhausärzte hinsichtlich der Heilmittelrichtlinien ausgebildet? Auch logistisch müssen sich die Krankenhäuser auf diese neuen Möglichkeiten einstellen. Vom Rezeptblock bis zum Drucker muss der Prozess organisiert werden.

Auf dieser WOKwissen-Fachkonferenz stellen wir Ihnen Aufbau, Strukturen und Prozesse im Entlassmanagement dreier unterschiedlicher Kliniken vor. Dabei werden u. a. beteiligte Berufsgruppen, Verlegung in ambulante Pflegedienste oder Rehakliniken, demente oder infektiöse Patienten sowie Schnittstellenprobleme thematisiert.

Die Krankenkassen sollen – auf Wunsch des Versicherten – Koordinierungsfunktion übernehmen. Noch aber ist unklar, wie die Kassen damit umgehen wollen und was im Rahmenvertrag zwischen DKG, KBV und GKV-Spitzenverband genau geregelt wird. Gibt es Anlass zur Sorge vor einer Einflussnahme und Kontrolle durch die Kassen?

Auch die Homecare-Unternehmen wollen die Chance nutzen und ihre zukünftigen „Kunden“ bereits in der Klinik betreuen. Vor dem Hintergrund des Antikorruptionsgesetzes gewinnen Verträge mit der Industrie, aber auch mit aufnehmenden Pflegediensten und Rehakliniken eine ganz neue Bedeutung.
Es gibt viele spannende Vorträge. Seien Sie mit dabei, und nutzen Sie die Erfahrungen und das Wissen der Referenten!

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