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Update Psych-Entgeltsystem Vergütung, Ambulantisierung, Personal

Das Psych-Entgeltsystem soll neu ausgerichtet werden – darauf hatten sich die Koalitionspartner im Februar 2016 in Eckpunkten geeignet. Das neue Entgeltsystem soll ab dem Jahr 2017 verbindlich von allen Psych-Einrichtungen unter budgetneutralen Bedingungen angewendet werden. Das BMG arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an dem Referentenentwurf, der im Mai vorliegen soll.
  • Das Psych-Entgeltsystem soll neu ausgerichtet werden – darauf hatten sich die Koalitionspartner im Februar 2016 in Eckpunkten geeignet. Das neue Entgeltsystem soll ab dem Jahr 2017 verbindlich von allen Psych-Einrichtungen unter budgetneutralen Bedingungen angewendet werden. Das BMG arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an dem Referentenentwurf, der im Mai vorliegen soll.
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Wann 16.06.2016
von 09:00 bis 18:00
Veranstaltungsort HOTEL RIU PLAZA BERLIN
Stadt Berlin
Kontakttelefon 030 49855077
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Das Psych-Entgeltsystem soll neu ausgerichtet werden – darauf hatten sich die Koalitionspartner im Februar 2016 in Eckpunkten geeignet. Das neue Entgeltsystem soll ab dem Jahr 2017 verbindlich von allen Psych-Einrichtungen unter budgetneutralen Bedingungen angewendet werden. Das BMG arbeitet zur Zeit mit Hochdruck an dem Referentenentwurf, der im Mai vorliegen soll.

Kernstück des neuen Psych-Entgeltsystems soll die Stärkung der Verhandlungspartner vor Ort sein, indem diese unter Berücksichtigung regionaler Bedingungen und hausindividueller Besonderheiten bedarfs- und leistungs­gerechte Budgets vereinbaren können. An der Leistungsorientierung der Vergütung und der empirischen Kalkulation wird weiterhin festgehalten.

Die Verhandlungen setzen auf den bestehenden Budgets auf. Zur Unterstützung der Vertragsparteien für die Bemessung leistungsorientierter Budgets ist zur Anwendung nach dem Ende der budgetneutralen Phase als Orientierungsmaßstab von den Vertragsparteien auf Bundesebene vorher ein Kranken­hausvergleich zu entwickeln. Die Ausgestaltung ist noch unklar: Welche Parameter sollen genutzt werden?

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) soll verbindliche Mindestvorgaben für die personelle Ausstattung der stationären Einrichtungen festlegen. Hierbei sollen die Psych-PV, Leitlinien oder externe Expertisen heran­gezogen werden. In Anbetracht des Fachkräftemangels werden einige Kliniken die Anforderungen nicht erfüllen können. Was passiert dann?

Mit der Erstattung von Home Treatment aus dem Klinikbudget wird ein neuer Weg beschritten. Das Krankenhaus geht nach draußen, die stationäre Behandlung erfolgt zu Hause. Welche Signalwirkung geht hiervon aus? Kommt es zu einer Ambulantisierung der Versorgung?

Nutzen Sie die Gelegenheit, und informieren Sie sich ausführlich über die neuen Rahmenbedingungen!
Es ist viel Zeit für Ihre Fragen eingeplant.

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Agentur WOK GmbH / Fachbereich WOKwissen

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