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Umsetzung der neuen Pflegefinanzierung im KH

Personaluntergrenzen und vollständige Pflegepersonalfinanzierung außerhalb der DRG-Fallpauschalen
Wann 17.09.2019
von 09:30 bis 17:00
Veranstaltungsort Hilton Berlin
Stadt Berlin
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Kontakttelefon +496221588080
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Mit der Verabschiedung des Pflegepersonalstärkungsgesetzes hat der Bundesgesundheitsminister starke Zeichen gesetzt. Über die politischen Lager hinweg wurde eine große Entschlossenheit deutlich, etwas für die Verbesserung der Situation der Pflege im Krankenhaus zu tun. Dabei geht es nicht nur um die Abbildung der Pflegeleistung im G-DRG-System, sondern auch um die Pflege in Pflegeheimen sowie die häusliche Pflege. Der Gesetzgeber hat konsequent alle Eckpunkte aus dem Koalitionsvertrag der Großen Koalition umgesetzt. Durch eine gesonderte Finanzierung der Pflege, eine Kombination der Fallpauschalen-Finanzierung sowie einem davon unabhängigen Pflegebudget, soll ein spürbarer Aufbau von Pflegepersonal erreicht und die Patientensicherheit gestärkt werden.

Dazu gehören auch Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes. Die Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen, die Fortsetzung des Pflegeförderprogramms in veränderter Form, eine vollständige Finanzierung der Tarifsteigerungen in der Pflege schon ab 2019 sowie eine vollständige Finanzierung aller Pflegestellen am Bett ab 2020 über das neue Pflegebudget bilden die Kernelemente des Programms. Dieses wird begleitet von Maßnahmen zur erleichterten Integration ausländischer Pflegekräfte sowie einer finanziellen Unterstützung der Investitionen für den Ausbau der Ausbildungskapazitäten und der Ausbildung selbst. Die zur Vermeidung „Gefährlicher Pflege“ vom BMG verordneten Pflegepersonaluntergrenzen (PPUG) in sogenannten pflegesensitiven Bereichen von Krankenhäusern sind seit Januar 2019 verbindlich durch die Krankenhäuser umzusetzen. Zusätzlich sollen Pflegepersonalquotienten für jedes Krankenhaus auf der Basis eines vom InEK zu entwickelnden Kataloges zur Risikoadjustierung für den Pflegeaufwand (Pflegelastkatalog) ermittelt werden. Erfüllt das Krankenhaus die Quotienten nicht, drohen finanzielle Sanktionen.

Nun wird immer deutlicher, dass die Umsetzung große Fragen aufwirft und insbesondere die Auswirkungen der beschlossenen Maßnahmen eine vorher nicht berücksichtigte Dimension erreichen. Nicht ohne Grund hat der Gesetzgeber Deckelungen für Budgetverluste durch die Ausgliederung der Pflegekosten aus den DRGs im Gesetz verankert. Es wird Gewinner und Verlierer dieser Ausgliederung geben. Die Verlierer werden direkt auf teilweise relevante Budgetanteile verzichten müssen, was bei gleichbleibender Kostensituation unmittelbar auf die Wirtschaftlichkeit des Krankenhauses durchschlägt.

Die Umsetzung der Personaluntergrenzenverordnung, aber insbesondere auch der ab 2020 nach derzeitiger Gesetzeslage zu erwartenden Ausgliederung der Pflege aus den DRGFallpauschalen, stellen die Krankenhäusern vor große Herausforderungen und werfen eine Vielzahl von Umsetzungsfragen auf: Was bedeutet die Umsetzung für unser Krankenhaus? Wie gehe ich mit nicht eingehaltenen Untergrenzen um? Wie bekommen wir genügend Pflegepersonal um die Personaluntergrenzen einzuhalten? Welche Maßnahmen zum Personalrecruiting haben sich bewährt und können in unserer Region angewendet werden? Wie wird sich die Ausgliederung der Pflege aus den Fallpauschalen auf unser Krankenhaus auswirken? Werden wir zu den Gewinnern oder zu den Verlierern dieser Reform gehören?

Eine intensive Auseinandersetzung mit dieser wichtigen Thematik und ihren vielfältigen Auswirkungen ist insbesondere in Krankenhäusern zu empfehlen. In diesem ZENO Excellence Workshop informieren Experten über den aktuellsten Stand. Sie geben wichtige Hinweise für die Umsetzung sowie die Abschätzung der Auswirkungen auf das eigene Krankenhaus und diskutieren mit Ihnen über das Thema.

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