Teilnahme oder Nichtteilnahme ab 2018: Das neue gestufte System der Notfallstrukturen
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in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 SGB V0.0 0.0
Wann |
22.03.2018 von 09:30 bis 17:30 |
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Veranstaltungsort | Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade |
Stadt | Berlin |
Kontaktname | Herr Schaaf |
Kontakttelefon | +496221588080 |
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Mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) wurde dem G-BA die neue Aufgabe übertragen, ein gestuftes System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern zu entwickeln. Hierbei sind für jede Stufe der Notfallversorgung insbesondere Mindestvorgaben zu– der Art und der Anzahl von Fachabteilungen,– der Anzahl und der Qualifikation des vorzuhaltenden Fachpersonals sowie– dem zeitlichen Umfang der Bereitstellung von Notfallleistungenfestzulegen.
Im März 2018 wird der G-BA einen Beschluss zum gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern fassen. Die hieraus resultierenden Regelungen sind dann die Grundlage für die Berechnung von Zu- und Abschlägen im Rahmen der Krankenhausfinanzierung. Für die Krankenhäuser bedeutet die Neustrukturierung Ungemach. Sie müssen ihre Notfallambulanzen an die neuen Bedingungen anpassen. Universitätskliniken sind genauso betroffen wie Maximal- und Grundversorger. Denn mit dem neuen gestuften System wird die Teilnahme an der Notfallversorgung nicht mehr für alle Krankenhäuser uneingeschränkt möglich sein. Diese Veranstaltung gibt einen Ausblick auf die anstehenden Herausforderungen weist aber auch einen Weg, wie sich Häuser fit machen für das gestufte Notfallmodell. Selbstverständlich steht genügend Raum für die Beantwortung Ihrer Fragen zur Verfügung.