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Rechnungsprüfung und kein Ende!

Die Krankenkassen verweigern zunehmend die Zahlung von Aufwandspauschalen bei sog. "Kodierprüfungen" und fordern sogar bereits gezahlte Aufwandspauschalen in diesem Bereich mit der Begründung zurück, es habe sich nur um eine Prüfung der "sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Krankenhausrechnung gehandelt. Dies ist nicht zulässig. Auf der Tagung am 13. 10. soll ausführlich über die Problematik informiert und Wege aufgezeigt werden, wie sich Krankenhäuser gegen diese erneut zu beklagende restriktive Rechtsprechung zur Wehr setzen können. Desweiteren wird die Umgestaltung des Rechtes der Landesschlichtung thematisiert.
  • Die Krankenkassen verweigern zunehmend die Zahlung von Aufwandspauschalen bei sog. "Kodierprüfungen" und fordern sogar bereits gezahlte Aufwandspauschalen in diesem Bereich mit der Begründung zurück, es habe sich nur um eine Prüfung der "sachlich-rechnerischen Richtigkeit der Krankenhausrechnung gehandelt. Dies ist nicht zulässig. Auf der Tagung am 13. 10. soll ausführlich über die Problematik informiert und Wege aufgezeigt werden, wie sich Krankenhäuser gegen diese erneut zu beklagende restriktive Rechtsprechung zur Wehr setzen können. Desweiteren wird die Umgestaltung des Rechtes der Landesschlichtung thematisiert.
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Wann 13.10.2015
von 09:00 bis 17:00
Veranstaltungsort Hotel Nikko Düsseldorf, Immermannstr. 41
Stadt Düsseldorf
Kontakttelefon +49 (0)2254 84660-80
Zielgruppe Verwaltungsdirektoren und Geschäftsführer von Krankenhäusern, Medizincontroller, DRG-Beauftragte, medizinische Kodierfachkräfte, Krankenhausärzte, Personalleiter, Krankenkassen, MDK-Mitarbeiter, Unternehmensberater, Fachanwälte für Medizinrecht,
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Die DKG hat die PrüfvV zum Jahresende 2015 gekündigt. Vorausgegangen waren Verhandlungen zwischen DKG und GKV-SpiBu, in denen es nicht gelungen ist, einige für Krankenhäuser besonders problematische Regelungen der PrüfvV zu entschärfen. Zwar gilt die bisherige PrüfvV bis zu einer Neuvereinbarung der Parteien oder Festsetzung durch die Bundesschiedsstelle weiter fort. Aber was ist in Zukunft zu erwarten, wohin geht die Reise 2016 und welche weiteren Überraschungen wird uns das Bundessozialgericht (BSG) bringen?

Im Entwurf zum Krankenhaus-Strukturgesetz (KHSG) vom 10. Juni 2015 wird das Recht der Landesschlichtung mit Wirkung zum 1. Januar 2016 erheblich umgestaltet. Welche neuen Regelungen werden kommen und worauf muss sich das Krankenhaus konkret einstellen? Was passiert mit den Streitfällen, die bis Jahresende 2015 entstehen - muss insoweit weiterhin der Schlichtungsausschuss angerufen werden? Wie ist in diesem Zusammenhang das brandneue Urteil des BSG vom 23. Juni 2015 - B 1 KR 26/14 R - zu interpretieren?

Die Referenten/-innen des Seminars informieren u.a. zu folgenden Punkten:

  • Prüfverfahrensvereinbarung – was gilt heute noch und mit welchen konkreten Änderungen ist zu rechnen?
  • Auffälligkeitsprüfung und Prüfung der sachlich-rechnerischen Richtigkeit einer Krankenhausrechnung – wie passt das zusammen und worauf muss sich das Krankenhaus einstellen?
  • Ist ein Vorverfahren (Korrektur von Datensätzen, Falldialog) sinnvoll und wenn ja, was muss dabei beachtet werden (z.B. Datenschutz)
  • Einleitung und Durchführung der MDK-Prüfung – welche Regeln gelten und wie kann die medizinische Sachkunde des Krankenhauses auch ohne "Widerspruch" ins Verfahren eingebracht werden?
  • Landesschlichtung vor und nach dem 1. Januar 2016 - was muss das Krankenhaus beachten?

Den Teilnehmer/-innen wird ausführlich Gelegenheit gegeben, Fragen an die Referenten/-innen zu richten und Abrechnungsprobleme aus der eigenen Krankenhauspraxis zur Diskussion zu stellen. Um die Vorbereitung zu erleichtern, bitten die Veranstalter darum, mit der Anmeldung zur Tagung konkrete Fallfragen zu benennen und Fälle zu schildern, die behandelt werden sollen!

Weitere Informationen über diesen Termin…

I.O.E. – Wissen GmbH

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