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Neuausrichtung Pflegepersonal im Krankenhaus

Personaluntergrenzen und Vereinbarungen im Koalitionsvertrag
Wann 04.07.2018
von 09:30 bis 17:00
Veranstaltungsort Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade
Stadt Berlin
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Kontakttelefon +496221588080
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Die Pflege dominiert die politische Diskussion in den letzten Wochen und Monaten. Verbindend über die politischen Lager hinweg ist der Wille, etwas für die Verbesse­rung der Situation der Pflege im Krankenhaus zu tun. Dabei geht es nicht nur um die Abbildung der Pflegeleistung im G-DRG-System, sondern auch um die Pflege in Pflegeheimen sowie die häusliche Pflege.

Die neue Regierungskoalition hat eine Besserstellung der Pflege zugesagt. Im Kran­kenhaus will sie dies durch eine gesonderte Finanzierung der Pflege zur Anhebung der Pflegestellen – evtl. außerhalb der DRG-Fallpauschalen-Finanzierung – aber auch durch Anhebung der Vergütung für Pflegekräfte erreichen. Die zur Verbesse­rung der Pflegesituation vorgeschlagenen Optionen unterscheiden sich jedoch und werden teilweise kontrovers diskutiert.

Die Selbstverwaltung wurde gesetzlich beauftragt, sogenannte pflegesensitive Bereiche in Krankenhäusern zu identifizieren und hierfür Personaluntergrenzen festzulegen. Dieser Prozess wird eng durch das BMG begleitet. Bis zum 30.06.2018 sind Ergebnisse vorzulegen, ein Zwischenbericht der Selbstverwaltungspartner liegt seit dem 30.01.2018 bereits vor.

Am 03.04.2018 hat das InEK einen Katalog zur Risikoadjustierung für den Pflegeaufwand (Pflegelastkatalog) veröffentlicht mit dem Hinweis „Die Vertragsparteien auf Bundesebene sind sich einig, dass die krankenhausindividuelle Pflegelast in den pflegesensitiven Bereichen zur Risikoadjustierung der Pflegepersonaluntergrenzen auch auf der Ortsebene genutzt werden soll.“

Die Suche nach den sachgerechtesten Lösungen wirft eine Vielzahl von Fragen auf und führt insbesondere bei den Krankenhäusern zu großen Verunsicherungen. Daher ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit dieser wichtigen Thematik und ihren vielfältigen Auswirkungen insbesondere in Krankenhäusern sowie auch bei den Kostenträgern zu empfehlen.

Experten aus den für die Konzeption und Umsetzung verantwortlichen Bundesgremien der Selbstverwaltung werden Sie über den aktuellsten Stand informieren und mit Ihnen über das Thema diskutieren.

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