Die Umsetzung des neuen Hilfsmittelgesetzes
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Qualität und Patientenrechte stärken52.5049282 13.3386372
Wann |
15.03.2018 von 09:30 bis 17:15 |
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Veranstaltungsort | Hotel Palace |
Stadt | Berlin |
Kontaktname | Frau Klammer |
Kontakttelefon | +496221588080 |
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Dokumentation, Transparenz, Wahlfreiheit für den Versicherten und ein aktualisiertes Hilfsmittelverzeichnis – das neue Hilfsmittelgesetz HHVG hat Kassen und Leistungserbringer jede Menge Änderungen mit engen Fristsetzungen gebracht.
Dennoch wurde es von (fast) allen Beteiligten begrüßt. Entsprechend konstruktiv wurden die ersten Arbeiten erledigt. Wichtige Etappenziele sind erreicht – mit weitreichenden Änderungen für Alle. Betroffen sind die Präqualifizierungsstellen, die Krankenkassen ebenso wie die Hersteller, Lieferanten und Berufsverbände. Einige der Veränderungen – wie beispielsweise die Dokumentationspflicht des Lieferanten – sind bereits in der Umsetzung, andere noch in der Bearbeitung. Die Aktualisierung des Hilfsmittelverzeichnisses mit seinen 99 Produktgruppen und annähernd 30.000 Produkten wird Schritt für Schritt aktualisiert. Bis Ende 2018 muss es fertiggestellt und von da an laufend aktualisiert werden. Sehr spannend und mit unmittelbarer Relevanz für Hersteller und Verordner ist die Neuregelung der Versorgung mit Verbandmitteln. Der G-BA hat hier bis zum Frühjahr 2018 Abgabetermin.
In dieser Veranstaltung werden die Fortschritte und Arbeitsergebnisse sowie aus der Sicht der jeweils Betroffenen die interne Umsetzung vorgestellt.