Die „Qualitätsoffensive“ des Krankenhaus-Strukturgesetzes
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Rechtliche Anforderungen und Konsequenzen für die Krankenhäuser52.5055905 13.3548488
Wann |
14.02.2018 von 09:30 bis 17:30 |
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Veranstaltungsort | Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade |
Stadt | Berlin |
Kontaktname | Herr Schaaf |
Kontakttelefon | +496221588080 |
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Mit dem Ende 2015 verabschiedeten Krankenhaus-Strukturgesetz hat der Gesetzgeber neben den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen im Bereich der Krankenhausfinanzierung auch wichtige Weichenstellungen hin zu verschärften Qualitätsanforderungen an die Krankenhäuser gestellt. Ein Blick auf die Detailregelungen zeigt bereits jetzt, dass das Gesetz für die Krankenhäuser erhebliche Auswirkungen auf den vorzuhaltenden Personalbestand und die Qualifikation des Personals sowie die Strukturen und Prozesse im Krankenhaus haben wird. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist eine qualitätsorientierte Marktbereinigung. Schlechte Qualität soll Konsequenzen haben.
Die Veranstaltung informiert darüber, inwieweit Qualitätsdefizite auf der Ebene des Krankenhausplanungsrechts Auswirkungen im Hinblick auf die Aufnahme oder den Verbleib eines Krankenhauses im Krankenhausplan haben werden. Hier werden auch erste aufkommende Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes im Hinblick auf die bundesstaatliche Kompetenzverteilung erläutert. Es wird das vom IQTiG im Rahmen der planungsrelevanten Qualitätsindikatoren zugrunde gelegte „Konzept der Patientengefährdung“ vorgestellt und es wird erläutert, welche Konsequenzen die Einführung eines Pay-for-Performance (P4P)-Systems für die Krankenhäuser im Hinblick auf Vergütungszu- und abschläge haben wird. Weitere Aspekte, wie die Verschärfung der gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Mindest-mengenregelungen sowie die Einführung verpflichtender Personaluntergrenzen, werden erläutert.
Daneben wird sich die Veranstaltung aber auch mit möglichen Konsequenzen der Einführung verpflichtender Qualitätsvorgaben im Straf- und Haftungsrecht beschäftigen: es besteht die Gefahr, dass verpflichtende Qualitätsvorgaben zu einer veränderten Bewertung des Facharztstandards, mit Konsequenzen im Bereich der strafbaren Körperverletzung und der zivilrechtlichen Haftung des Arztes und des Krankenhauses, führen. Zudem kann eine qualitative Schlechtleistung im Hinblick auf die vom BGH in Strafsachen vertretene „streng formale Betrachtungsweise“ auch Auswirkungen im Bereich des Abrechnungsbetrugs haben. Schließlich können Mindestvorgaben hinsichtlich des vorzuhaltenden Personals strafrechtlich bisher zulässige Kooperationen in Frage stellen.
Abgerundet wird die Veranstaltung mit Hinweisen zu Rechtsschutzmöglichkeiten gegen die Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan und gegen die Verhängung von Vergütungsabschlägen. Sie stellt aber auch arbeitsrechtliche Handlungsinstrumente zur Umsetzung der verpflichtenden Qualitätsvorgaben vor.