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Datenschutz im Sozialwesen

Alle Einrichtungen und Organisationen, die dem Sozialgesetzbuch unterworfen sind, müssen auch das Sozialgeheimnis und die berufsständischen Verschwiegenheitspflichten beachten. Beide Grundsätze geraten im beruflichen Alltag jedoch zunehmend in Gefahr durch den ständig zunehmenden Einsatz der IT in vielen Verwaltungsprozessen. Die im SGB und anderen ergänzenden Regelwerken vorgeschriebenen IT-Schutzmaßnahmen sollen den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und müssen täglich neuen Gefährdungen Rechnung tragen. Die Tagung "Datenschutz im Sozialwesen" soll besondere Brennpunkte dazu beleuchten, ebenso wie rechtliche Fragestellungen.
  • Alle Einrichtungen und Organisationen, die dem Sozialgesetzbuch unterworfen sind, müssen auch das Sozialgeheimnis und die berufsständischen Verschwiegenheitspflichten beachten. Beide Grundsätze geraten im beruflichen Alltag jedoch zunehmend in Gefahr durch den ständig zunehmenden Einsatz der IT in vielen Verwaltungsprozessen. Die im SGB und anderen ergänzenden Regelwerken vorgeschriebenen IT-Schutzmaßnahmen sollen den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und müssen täglich neuen Gefährdungen Rechnung tragen. Die Tagung "Datenschutz im Sozialwesen" soll besondere Brennpunkte dazu beleuchten, ebenso wie rechtliche Fragestellungen.
    50.0853469278 8.24170993387
Wann 06.10.2015
von 09:00 bis 17:00
Veranstaltungsort Hotel Schwarzer Bock
Stadt Wiesbaden
Kontaktname
Kontakttelefon 0611-8460601
Zielgruppe Datenschutzexperten/-Beauftragte und verantwortliche Leiter für die Stellen, die dem Sozialgesetzbuch unterliegen; IT-Sicherheitsverantwortliche dieser Stellen; Fachanwälte Sozialrecht und IT-Recht
Termin übernehmen vCal
iCal

Alle Einrichtungen und Organisationen, die dem Sozialgesetzbuch unterworfen sind, müssen auch das Sozialgeheimnis und die berufsständischen Verschwiegenheitspflichten beachten. Beide Grundsätze geraten im beruflichen Alltag jedoch zunehmend in Gefahr durch den ständig zunehmenden Einsatz der IT in vielen Verwaltungsprozessen. Die im SGB und anderen ergänzenden Regelwerken vorgeschriebenen IT-Schutzmaßnahmen sollen den Schutz personenbezogener Daten gewährleisten und müssen täglich neuen Gefährdungen Rechnung tragen. Neben diesem Problemfeld werden vielfältige datenschutzrechtliche Fragen aufgeworfen durch das Zusammenwirken von Sozialleistungenträgern, Sozialleistungserbringern und den verschiedensten Behörden. Die Tagung am 06.10.2015 "Datenschutz im Sozialwesen - Update 2015" greift besonders dringende Fragestellungen auf. Die Fachvorträge bieten einen tieferen Einblick in die rechtlichen Grundlagen und bieten praktische Umsetzungshinweise. Die Tagung ist besonders interessant für Datenschutzbeauftragte und Leitungen von Sozialleistungsträgern und Sozialleistungserbringern.

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