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Arzneimittelinformationssystem (AIS) – Integration der frühen Nutzenbewertung

Spagat zwischen Nutzen- und Wirtschaftlichkeitsbewertung
Wann 27.06.2018
von 09:30 bis 17:30
Veranstaltungsort Sheraton Berlin Grand Hotel Esplanade
Stadt Berlin
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Kontakttelefon +496221588080
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Der gegenwärtig im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) entstehende Verordnungsentwurf zum Arzneimittelinformationssystem (AIS) wird voraussichtlich noch vor der Sommerpause im Juni 2018 vorgelegt. Mit der Transparenz über den vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) attestierten Zusatznutzen eines innovativen Arzneimittels soll eine ursprüngliche Erwartung des AMNOG eingelöst und die Qualität der Arzneimittelversorgung verbessert werden. Drei Monate nach Erlass der entsprechenden Rechtsverordnung durch das Bundesgesundheitsministerium müssen die AIS in den verschiedenen Praxis-Software-Systemen der niedergelassenen Ärzte implementiert sein. Ab diesem Zeitpunkt sind sie Grundlage jeder Arzneimittelverschreibung.

Kompliziert wird die Lage, weil sich im AIS wissenschaftliche, wirtschaftliche und politische Intentionen überlagern. Erkennbar wird dies vor allem in der Bewertungskategorie „Zusatznutzen nicht belegt“, die keineswegs den Umkehrschluss zulässt, dass ein Arzneimittel für eine bestimmte Patientengruppe tatsächlich keinen Zusatznutzen besitzt. Was aber bedeutet dieser (bislang) nicht belegte Zusatznutzen für die Wirtschaftlichkeit der Verschreibung? Dass hier die unterschiedlichen gesundheitspolitischen Akteure ganz unterschiedliche Erwartungen an die Informationen eines AIS haben, ist alles andere als verwunderlich. Darüber hinaus gilt es zu berücksichtigen, dass Vertragsärzte kaum Zeit finden dürften, sich während des Behandlungsprozesses seitenlange G-BA-Ausführung zur Nutzenbewertung durchzulesen, um danach zum Rezeptblock zu greifen. Auch dieser Versorgungsrealität muss also Rechnung getragen werden.

Ziel der Konferenz ist es, diese verschiedenen Aspekte auszutarieren und vernünftige, patientenorientierte Konzeptionen eines AIS zu diskutieren, um die Informationen aus der frühen Nutzenbewertung des G-BA den ambulant und stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten gut verständlich zur Verfügung zu stellen. Die Konferenz dient damit als Plattform, um derzeitige Lösungen zu diskutieren sowie einen aktuellen Stand über die juristische Lage zu gewinnen. Dabei werden die Perspektiven aller beteiligten Interessensgruppen zu Wort kommen, um die Herausforderungen möglichst umfassend abzubilden.

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