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13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen

Die Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen haben sich im Jahr 2000 konstituiert und verstehen sich als ein unabhängiges Forum, in dem die Auseinandersetzung und die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen für die am Krankenversicherungs- und Medizinrecht interessierten Personen, Behörden und Verbände im Vordergrund stehen.
  • Die Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen haben sich im Jahr 2000 konstituiert und verstehen sich als ein unabhängiges Forum, in dem die Auseinandersetzung und die Vermittlung von theoretischem und praktischem Wissen für die am Krankenversicherungs- und Medizinrecht interessierten Personen, Behörden und Verbände im Vordergrund stehen.
    52.5037395 13.3805033
Wann 09.11.2012
von 09:00 bis 17:00
Veranstaltungsort Mövenpick Hotel Berlin
Stadt Berlin
Kontaktname
Kontakttelefon (02 51) 53 59 5-0
Zielgruppe Niedergelassene Ärzte & Krankenhausärzte, Verwaltungsdirektoren von Krankenhäusern, Heilmittelerbringer, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Kassenärztliche Vereinigungen, Ärztekammern, Krankenkassen, Verbände & Institutionen im Gesundheitswesen
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Ankündigung durch Dr. jur. Peter Wigge, Fachanwalt für Medizinrecht, Rechtsanwälte Wigge, Münster:


Der Inhalt - Ihr Nutzen

„Der Gesetzgeber betont in seinen Gesundheitsreformen stets die Notwendigkeit der Verbesserung der Verzahnung der  Leistungssektoren und eine enge Zusammenarbeit zwischen Ärzten, Krankenhäusern und sonstigen Leistungserbringern.

Als ein neues Instrument zur Überwindung der sektoralen Trennung zwischen ambulanter stationärer Versorgung hat der Gesetzgeber durch das GKV-VStG die Einführung der sog. ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung beschlossen, die die bisherige ambulante Behandlung im Krankenhaus ablösen soll. Für die Versorgung bei schweren Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen wird eine enge Zusammenarbeit zwischen Vertragsärzten und Krankenhäusern als notwendig angesehen. Der G-BA kann daher in seiner Richtlinie Regelungen zu Vereinbarungen treffen, die eine Abstimmung der Versorgung zwischen den teilnehmenden Leistungserbringern in diesem Versorgungsbereich fördern (Kooperationsvereinbarungen). Im Bereich der Onkologie sind vom G-BA sogar Regelungen für verpflichtende Kooperationsvereinbarungen aufzustellen. Gleichzeitig hat der Gesetzgeber die Kooperationsmöglichkeiten der Leistungserbringer zunehmend eingeschränkt. Mit dem GKV-OrgWG wurde mit Wirkung zum 1. April 2009 die Regelung des § 128 SGB V implementiert, die Formen „unzulässiger Zusammenarbeit zwischen Leistungserbringern und Vertragsärzten“ reglementiert. Mit der sog. 15. AMG-Novelle wurde die Vorschrift des § 128 SGB V zum 23.07.2009 auf weitere Marktteilnehmer ausgedehnt. Durch das GKV-VStG vom 22.12.2011 wurde nun das Verbot der Zuweisung gegen Entgelt aus dem ärztlichen Berufsrecht auch Der Inhalt / Ihr Nutzen im Vertragsarztrecht in § 73 Abs. 7 SGB V ausdrücklich normiert. Ferner wurden Einkünfte aus Beteiligungen an Unternehmen von Leistungserbringern ausdrücklich als unzulässige Zuwendungen in den Wortlaut des § 128 Abs. 2 SGB V aufgenommen, wenn deren Höhe durch das Verordnungs- oder Zuweisungsverhalten von den Vertragsärztinnen und -ärzten selbst maßgeblich beeinflusst werden kann. Im Hinblick darauf, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung, mangels ausreichender gesetzlicher Konkretisierung, unklar bleibt, welche Beteiligungsformen zukünftig noch zulässig sind bzw. bis zu welchem Grad der wirtschaftlichen Verflechtung noch nicht von einer „maßgeblichen“ Beeinflussung ausgegangen werden muss, bestehen für Vertragsärzte, Krankenhäuser, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Apotheken und pharmazeutische Unternehmer erhebliche Rechtsunsicherheiten in der Zusammenarbeit. Die strafrechtliche Diskussion um die Anwendbarkeit des § 299 StGB auf niedergelassene Vertragsärzte hat sich durch die Entscheidung des BGH vom 29.03.2012 zwar entspannt. Es bleibt aber bei einer etwaigen Strafbarkeit nach den §§ 263, 266 StGB.

Die Veranstalter der 13. Berliner Gespräche zum Gesundheitswesen möchten Sie mit der diesjährigen Veranstaltung über die aktuelle Entwicklung im Bereich der Umsetzung der spezialfachärztlichen Versorgung durch den G-BA informieren und zugleich den Versuch unternehmen, für etwas mehr Rechtsklarheit in dem Grenzbereich der gesetzlichen Kooperationsverbote zu sorgen.“

Dr. Peter Wigge

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Dr. Peter Wigge

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Programm

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