Daneben sollen Ärzte jetzt auch – wie die Kollegen der Akutkliniken – Entlassrezepte für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel und gegebenenfalls eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen können. Dazu muss die notwendige Betriebsstättennummer von der Kassenärztlichen Vereinigung eingefordert werden. Hinsichtlich der individuellen Arztnummer gibt es im Bereich der Rehabilitation zu den Regelungen des Krankenhauses Abweichungen, sodass nicht in jedem Fall eine entsprechende Nummer beantragt werden muss.
Vor der Entlassung aus der Einrichtung müssen gegebenenfalls mit den weiterbehandelnden Ärzten und anderen Versorgern (z. B. Pflege, Ergotherapeuten) Termine vereinbart werden. Selbst ein vorbereitendes Gespräch mit dem niedergelassenen Kollegen ist im Rahmenvertrag bei Bedarf vorgesehen. Allerdings darf die Reha-Klinik bei der Terminfindung auch die Unterstützung bei der Krankenkasse einfordern. Oberstes Ziel: Versorgungslücken vermeiden.
Die soll auch nicht bei der Zusammenarbeit mit der Akutklinik entstehen, weshalb deren Entlassbefunde und -pläne zu berücksichtigen sind. An diesem Teilabschnitt der Versorgung macht sich jetzt bereits die Digitalisierung bemerkbar. Mehrere sogenannte Matching Portale bieten ihre Dienste an, so dass Patienten in der Akutklinik schnell eine Reha-Klinik angeboten werden kann.
Erfahrungen mit Matching Portalen werden in dieser Veranstaltung ebenso dargestellt, wie die vielen kleinteiligen Anforderungen an das Entlassmanagement der Reha-Klinik. Der Teilnehmer wird so die gesamte Prozesskette seines Hauses auf Vollständigkeit abklopfen können und viele gute praktische Umsetzungsempfehlungen mitnehmen.
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