"Leben mit dem Virus" - was bedeutet das?
Sicherlich hat jede:r schon einmal den Satz "Wir müssen jetzt lernen, mit dem Virus zu leben" gehört. Darin schwingt mit: Eine COVID-19-Erkrankung ist zum "normalen Lebensrisiko" geworden. Zudem hat die WHO den internationalen Gesundheitsnotstand aufgrund von SARS-CoV-2 für beendet erklärt[7] und man ist versucht, daraus abzuleiten, COVID-19 sei vorbei. Doch ist das wirklich so? "Die WHO spricht wörtlich von einem etablierten und dauerhaften Gesundheitsproblem[7], das COVID-19 nun darstellt", erklärt Dr. Alfred von Krempelhuber, Medizinischer Direktor von Moderna Germany. "COVID-19 ist also nicht vorbei. Entsprechend sollten insbesondere ältere Menschen und Personen mit einem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf ihren Impfstatus zusammen mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin regelmäßig prüfen und eine jährliche Auffrischungsimpfung in Betracht ziehen." Von Krempelhuber ergänzt, es sei für alle Menschen weiterhin wichtig, wachsam gegenüber COVID-19 zu bleiben: "Da eine SARS-CoV-2-Infektion auch Spätfolgen wie zum Beispiel eine Long-COVID-Erkrankung nach sich ziehen kann, empfiehlt es sich für alle Altersgruppen, eine Infektion oder Reinfektion zu vermeiden und die Wahrscheinlichkeit einer Weitergabe des Virus zu reduzieren. Bewährte Hygienemaßnahmen bieten sich an, weitergeführt zu werden, gerade im Kontakt mit älteren, immungeschwächten und anderen gefährdeten Personen. Je schwerer wir es dem Virus machen, neue Wirte zu finden, desto besser kann es eingedämmt werden", so der Experte.
Wer genau sollte sich mit dem variantenangepassten Impfstoff impfen lassen?
Die jüngsten STIKO-Empfehlungen[1] beinhalten eine jährliche COVID-19-Auffrischungsimpfung "präferentiell mit einem Varianten-adaptierten mRNA-Impfstoff" für über 60-Jährige, Menschen mit Vorerkrankungen, Bewohner:innen von Pflegeeinrichtungen sowie medizinisches Personal mit direktem Patient:innen- oder Bewohner:innenkontakt und Familienangehörige sowie Personen mit engem Kontakt zu Immunsupprimierten.[1] Die COVID-19-Impfung wurde in die allgemeinen STIKO-Impfempfehlungen 2023 aufgenommen.[1]
Wann wird es den variantenangepassten COVID-19-Impfstoff von Moderna geben?
Zur Verfügbarkeit des variantenangepassten Impfstoffs sagt Wiegand: "Wir planen, dass der angepasste mRNA-Impfstoff von Moderna rechtzeitig für die hiesige Impfsaison im Herbst zur Verfügung stehen wird, vorbehaltlich seiner Zulassung." Ergo: Impfwillige Menschen werden im Herbst voraussichtlich die Möglichkeit haben, ihren Immunschutz gegen SARS-CoV-2 mit einem an XBB.1.5 angepassten mRNA-Impfstoff von Moderna aufzufrischen.
Quellen:
1. Robert Koch-Institut. Epidemiologisches Bulletin 4/2023. Implementierung der COVID-19-Impfung in die allgemeinen Empfehlungen der STIKO 2023. Online verfügbar unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2023/21/Art_01.html. Letzter Zugriff am 09.06.2023.
2. World Health Organization (WHO). Tracking SARS-CoV-2 variants. Online verfügbar unter: https://www.who.int/en/activities/tracking-SARS-CoV-2-variants/. Letzter Zugriff am 09.06.2023.
3. European Center for Disease Prevention and Conrol (ECDC). ECDC-EMA statement on updating COVID-19 vaccines composition for new SARS-CoV-2 virus variants. Online verfügbar unter: https://www.ecdc.europa.eu/en/news-events/ecdc-ema-statement-updating-covid-19-vaccines-composition-new-sars-cov-2-virus-variants. Letzter Zugriff am 15.06.2023.
4. Europäische Arzneimittelagentur (EMA). Global regulators agree on way forward to adapt COVID-19 vaccines to emerging variants. Online verfügbar unter: https://www.ema.europa.eu/en/news/global-regulators-agree-way-forward-adapt-covid-19-vaccines-emerging-variants. Letzter Zugriff am 09.06.2023.
5. World Health Organization. Statement on the antigen composition of COVID-19 vaccines. Online verfügbar unter: https://www.who.int/news/item/18-05-2023-statement-on-the-antigen-composition-of-covid-19-vaccines. Letzter Zugriff am 26.06.2023.
6. DocCheck Flexikon. Endemie. Online verfügbar unter: https://flexikon.doccheck.com/de/Endemie. Letzter Zugriff am 09.06.2023.
7. World Health Organization (WHO). Statement on the fifteenth meeting of the IHR (2005) Emergency Committee on the COVID-19 pandemic. Online verfügbar unter: https://www.who.int/news/item/05-05-2023-statement-on-the-fifteenth-meeting-of-the-international-health-regulations-(2005)-emergency-committee-regarding-the-coronavirus-disease-(covid-19)-pandemic. Letzter Zugriff am 09.06.2023.
Pressekontakt: ModernaGermany@ipgdxtra.com
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Auf 5,2 Prozent oder – in absoluten Zahlen – 2,7 Gigatonnen CO2-Äquivalente beziffert der aktuelle „Lancet Countdown on Health and Climate Change“ den Anteil, den die weltweiten Gesundheitssysteme an der Freisetzung klimaaktiver Gase haben. „Dabei muss die Chirurgie als besonders ressourcenintensiver Fachbereich gelten“, sagt Professor Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, Generalsekretär der DGCH. Intensive Anforderungen an die Hygiene, ein hoher Anteil von Einwegmaterialien und Plastikmüll und nicht zuletzt die umfangreichen Räumlichkeiten, für deren Beleuchtung, Heizung, Lüftung und Klimatisierung Energie aufgewendet werden müsse, machten sich in der Umweltbilanz des OP-Bereichs und der Funktionsräume negativ bemerkbar.
Ein weiterer Grund, warum die Chirurgie stark zum Treibhausgasaufkommen beiträgt, ist die klimaschädliche Wirkung von Narkosegasen. „Die Vermeidung von besonders klimaschädlichen Gasen und Verfahren, mit denen die Gase aus der Abluft gefiltert und sogar recycelt werden können, sind sehr sinnvoll“, so der DGCH-Generalsekretär. Solche Verfahren sind zunehmend bereits im Einsatz. Andere Maßnahmen betreffen den Klinikbetrieb als Ganzen – etwa die 5R der Müllvermeidung („Reduce, Reuse, Rethink, Research und Recycle“) oder die Umstellung der Krankenhausküche auf fleischarme Gerichte, Bio-Produkte und Produkte regionaler Anbieter. Energie- und Wasserverbrauch können durch intelligente Steuerungssysteme, ein eigenes Brauchwassersystem und Solaranlagen reduziert werden, eine energetische Sanierung der Klinikgebäude verringert die zum Heizen oder Kühlen benötigte Energie. „Auch die Telemedizin kann einen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten“, sagt Schmitz-Rixen. Digitale Sprechstunden könnten Wege in die Klinik ersparen – etwa, wenn es um einen Kontrolltermin nach unkomplizierten Eingriffen gehe.
Bereits bis 2030, so hat es der 125. Deutsche Ärztetag vor rund eineinhalb Jahren gefordert, soll das deutsche Gesundheitswesen klimaneutral sein. „Diesem Ziel fühlt sich auch die DGCH verpflichtet“, sagt Schmitz-Rixen. Die Fachgesellschaft weitet den ökologischen Blick daher über das Klinikum hinaus und sucht den direkten Kontakt mit der Industrie. „Im Rahmen eines runden Tisches möchten wir gemeinsam mit den Herstellern von Verbrauchsmaterialien, Medizinprodukten, Chemikalien, technischen Geräten und Arzneimitteln nach Wegen zu mehr Nachhaltigkeit suchen“, sagt Schmitz-Rixen. „Nur so können wir zum Beispiel das Aufkommen von etwa 8000 Tonnen medizinischer Einmalinstrumente reduzieren, die in Deutschland jedes Jahr im Müll landen.“ Im Sinne eines Life-Cycle-Assessments müsse dabei der gesamte Lebenszyklus eines Produkts auf den Prüfstand gestellt werden – vom Ressourcenverbrauch bei der Herstellung über Transportwege und Verpackung bis hin zu Haltbarkeit und Recycelfähigkeit.
Quellen:
Zur Studie
Für die Studie zum Biotech-Standort wurden 1.000 Deutsche im Auftrag von Amgen repräsentativ befragt. Die Befragung führte das Marktforschungsunternehmen Toluna im April 2023 online durch.
Referenzen
1. Biotech-Report „Medizinische Biotechnologie in Deutschland 2023“, Boston Consulting Group, Verband forschender Arzneimittelhersteller e.V.
2. Amgen-Studie zum Biotech-Standort, Marktforschungsinstitut Toluna, April 2023
Dazu Prof. Josef Hecken, unparteiischer Vorsitzender des G-BA: „Damit wir aussagekräftige EU-HTA-Berichte bekommen, müssen bereits über die Zulassungsstudien robuste Daten gewonnen werden. Die europäischen Beratungen sind eine wichtige Möglichkeit für Hersteller, sich dazu von den HTA-Organisationen und der EMA beraten zu lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat sich – gemeinsam mit dem IQWiG – bereits in den vergangenen Jahren auf europäischer Ebene engagiert und die Umsetzung der EU-HTA-Verordnung im Rahmen von EUnetHTA 21 vorbereitet. Als Kontaktstelle übernimmt der G-BA nun eine wichtige organisatorische Aufgabe für parallele wissenschaftliche Beratungen, die den Herstellern im Übergangszeitraum bis zur Umsetzung der EU-HTA-Verordnung angeboten werden. Ich bin sicher, dass unser Erfahrungsschatz aus den Beratungen für Unternehmer auf nationaler und europäischer Ebene helfen wird, die zukünftigen EU-HTA-Verfahren gut vorzubereiten und umzusetzen.“
Antrag auf parallele wissenschaftliche Beratung
Eine parallele wissenschaftliche Beratung für Hersteller kann über den G-BA angefragt werden. Die Antragsunterlagen sowie nähere Informationen sind auf der Website des G-BA verfügbar: Angebot einer parallelen wissenschaftlichen Beratung von EMA und HTA-Organisationen („Parallel EMA/HTA body (HTAb) Scientific Advice“) im Übergangszeitraum bis zur Implementierung der EU-HTA-Verordnung
Hintergrund: EU-HTA Verordnung
Die Bewertung der klinischen Studienlage von neuen Arzneimitteln und Medizinprodukten auf europäischer Ebene wird in sogenannten EU-HTA-Berichten (Joint Clinical Assessments, JCA) veröffentlicht und soll von den EU-Mitgliedstaaten bei ihren länderspezifischen Entscheidungen zum Zusatznutzen und zur Erstattung berücksichtigt werden. Die rechtliche Basis stellt die EU-HTA-Verordnung dar, welche die künftige verbindliche Zusammenarbeit der nationalen HTA-Organisationen der Mitgliedsstaaten der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums (EEA) regelt.
Die Umsetzung der EU-HTA-Verordnung startet ab Januar 2025 mit EU-HTA-Berichten zu neuen Krebsmedikamenten und neuartigen Therapien (ATMPs). Die Vorarbeiten werden bis September 2023 durch das Konsortium EUnetHTA 21 übernommen.
]]>Bei der öffentlichen Abendveranstaltung des Workshops sprach Licínio Kustra Mano, Berater für den EHDS bei der EU-Kommission, DG SANTE, über den Zeitplan für den EHDS-Rechtsrahmen. So könne das Gesetz zum EHDS voraussichtlich im nächsten Jahr verabschiedet werden. Außerdem stellte er die Verantwortlichkeiten für Datenhalter, die erwarteten Vorteile aus Nutzersicht sowie Maßnahmen zur Datenqualität dar.
Vertreterinnen und Vertreter von MII, SPHN und Health-RI erörterten in verschiedenen Workshop-Sessions den aktuellen Stand des Infrastrukturaufbaus in den drei Ländern und gingen auf Gemeinsamkeiten und Unterschiede ein. Dabei wurden die Themen Einwilligungserklärung (Consent), Interoperabilität, Datenaustausch (Data Sharing), rechtliche Rahmenbedingungen, Finanzierung und Nachhaltigkeit adressiert.
Voraussetzungen für einen nachhaltigen Betrieb einer Dateninfrastruktur seien eine gute Governance-Struktur, robuste Finanzierung sowie eine gesetzliche Grundlage und verantwortliche Trägerstelle, sagte Dr. Thomas Geiger, SPHN-Geschäftsführer.
Dr. Katrin Crameri, Direktorin Personalisierte Gesundheitsinformatik beim SIB Schweizerischen Institut für Bioinformatik und Direktorin SPHN Datenkoordinationszentrum, stellte die Schweizer Initiative vor und erläuterte, wie die Schweiz auch als Nicht-EU-Staat zum EHDS beitragen könne. SPHN verfolgt einen dezentralisierten Ansatz und investiert in Datenqualität und Interoperabilität überall dort, wo Gesundheitsdaten aufgenommen oder produziert werden. Ziel ist, diese verantwortungsvoll und effizient für die Sekundärnutzung zur Verfügung zu stellen.
Dr. Jan-Willem Boiten, Senior-Projektleiter Architektur bei Health-RI, gab einen Überblick über das Vorhaben der Niederlande. Health-RI werde von 2022 bis 2028 mit 69 Millionen Euro gefördert. Die Zusammenarbeit mit den europäischen Partnern sei sehr wichtig für den weiteren Aufbau der Infrastruktur.
Sebastian C. Semler, TMF-Geschäftsführer und Leiter der MII-Koordinationsstelle, betonte die Notwendigkeit eines „Identifier“ für die Verknüpfung von Daten innerhalb der föderiert-dezentralisierten Dateninfrastruktur. Deutschland, die Schweiz und die Niederlande befänden sich auf einem ähnlichen Weg zum EHDS II zum „Secondary Use“ von Gesundheitsdaten für Forschung und Innovation. Dies sei sehr ermutigend für die kommenden Herausforderungen und böte Chancen in einer intensivierten Zusammenarbeit.
]]>Mit dem Betrieb des Gesundheitsportals gesund.bund.de überschreitet das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aus Sicht des Gerichts den Umfang zulässiger staatlicher Öffentlichkeitsarbeit. Seit September 2020 betreibt das BMG mit einer eigens eingerichteten Redaktion das Gesundheitsportal gesund.bund.de, das zahlreiche pressemäßig aufbereitete Artikel in den Rubriken „Krankheiten“ und „gesund leben“ sowie „Pflege“ und „Gesundheit Digital“ enthält. Das Nationale Gesundheitsportal tritt damit in unzulässiger Weise in direkte Konkurrenz zu vergleichbaren Angeboten der Presse wie apotheken-umschau.de des Wort & Bild Verlags.
Andreas Arntzen, Vorsitzender der Geschäftsführung des Wort & Bild Verlags: „Die Entscheidung des Landgerichts Bonn ist ein großer Erfolg für das gesamte Verlagswesen und die Pressefreiheit. Die freie Presse darf als Grundpfeiler für die freie Meinungsbildung nicht von staatlichen Konkurrenzangeboten beeinträchtigt werden. Staatliche Presseangebote wie gesund.bund.de bergen die Gefahr einer Vermischung von objektiv-neutralen Inhalten mit politisch motivierter Berichterstattung und stören so den Meinungsbildungsprozess.“
Dr. Dennis Ballwieser, Geschäftsführer des Wort & Bild Verlags und Chefredakteur der Apotheken Umschau: „apotheken-umschau.de und andere Angebote bieten wissenschaftlich fundierte, an der evidenzbasierten Medizin orientierte Gesundheitsinformation. Kolleg:innen in anderen Häusern und wir arbeiten entsprechend der journalistischen Standards nach bestem Wissen. Die eigentliche Herausforderung ist, seriöse von unseriösen Inhalten unterscheidbar zu machen. Das gelingt nicht, wenn die Politik meint, die Arbeit der Presse selbst machen zu können. Denn das führt bei den Bürger:innen dazu, dass nicht mehr klar ist, wer in der Gesellschaft welche Rolle spielt.“
„Dass ein Bundesministerium ein eigenes Fachmedium mit vollwertiger redaktioneller Berichterstattung über Gesundheitsfragen betreibt, ist ein fataler Tabubruch. Das Nationale Gesundheitsportal ist in dieser Gestalt mit der Staatsfreiheit der Medien nicht vereinbar und stellt einen verwerflichen Eingriff in den freien Pressemarkt dar. Daher begrüßen wir das heutige Urteil des Landgerichts Bonn ausdrücklich, das eine grundlegende Entscheidung für den Erhalt einer freien und unabhängigen Presse im digitalen Zeitalter bedeutet“, betont Prof. Dr. Christoph Fiedler, Geschäftsführer Europa- und Medienpolitik im Medienverband der freien Presse (MVFP), Chairman Legal Affairs EMMA - European Magazine Media Association.
Zum Hintergrund der Klage des Wort & Bild Verlags:
Seit September 2020 betreibt das BMG mit einer eigens eingerichteten Redaktion das Gesundheitsportal gesund.bund.de, das zahlreiche pressemäßig aufbereitete Artikel in den Rubriken „Krankheiten“ und „gesund leben“ sowie „Pflege“ und „Gesundheit Digital“ enthält. Das Nationale Gesundheitsportal steht damit in direkter Konkurrenz zu vergleichbaren Angeboten der privatwirtschaftlichen Presse wie apotheken-umschau.de des Wort & Bild Verlags.
Bereits im Februar 2021 hatte der Wort & Bild Verlag daher beim Landgericht Bonn Klage gegen die Bundesrepublik, vertreten durch das Bundesministerium für Gesundheit, eingereicht.
Der Wort & Bild Verlag forderte die Untersagung des staatlichen Gesundheitsportals gesund.bund.de, da es aufgrund der journalistisch-redaktionellen und pressemäßigen Berichterstattung zu allgemeinen medizinischen Themen ohne konkreten Anlass (bspw. aufgrund einer Gefährdung der Gesundheit der Bevölkerung) gegen das Gebot der Staatsfreiheit der Presse verstößt und damit die Pressefreiheit aus Art. 5 Abs. 1 GG verletzt. Aus dem Aufgabenbereich des Bundesgesundheitsministeriums und auch aus der eigens eingeführten Regelung in § 395 SGB V folgt kein Recht mit einem Presseangebot in den Wettbewerb zu treten, zumal es zahlreiche wissenschaftlich fundierte und evidenzbasierte Gesundheitsinformationen aus der privatwirtschaftlichen Gesundheitspresse und anderen politisch unabhängigen Institutionen gibt.
Unterstützung erhielt der Wort & Bild Verlag dabei vom Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) – an dessen Stelle im April 2022 der MVFP getreten ist – sowie dem Bundesverband Digitalpublisher und Zeitungsverleger (BDZV).
Sie hatten in einer gemeinsamen Stellungnahme im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens bereits im Januar 2021 auf die Verfassungswidrigkeit der Regelungen zum Nationalen Gesundheitsportal im SGB V hingewiesen, die dennoch unverändert eingeführt wurden.
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Um den akuten Antibiotikamangel hierzulande abzufedern, hat das Bundesgesundheitsministerium Ende April offiziell einen „Versorgungsmangel für antibiotikahaltige Säfte für Kinder“ ausgerufen, und es den Bundesländern damit ermöglicht, Importregeln zu lockern und Präparate aus anderen EU-Ländern einzuführen, auch wenn sie in Deutschland nicht zugelassen sind. „Die nun importierten Präparate sind ebenso sicher und wirksam, wie die üblicherweise in Deutschland verschriebenen Mittel – schließlich haben sie eine EU-Zulassung“, versichert Professor Dr. med. Tobias Tenenbaum, Vorsitzender der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI). Viele Hersteller verzichteten schlicht auf eine deutsche Marktzulassung, weil die Gewinnmargen für patentfreie Präparate in Deutschland besonders niedrig seien. „Die zusätzlichen Präparate benötigen wir jetzt, und erst recht im Herbst, wenn die nächste Infektionswelle bei Kindern zu erwarten ist, dringend. Das zugrundeliegende Problem wird mit den Importen allerdings nur verschoben – denn auch fast alle anderen europäische Länder haben einen Mangel an Antibiotika“, so Tenenbaum. „Es kann nicht die langfristige Lösung sein, ihnen die Mittel `wegzuschnappen´!“
Nachhaltige Lösungen sind gefragt
Dass längerfristige und grundsätzliche Veränderungen notwendig sind, hat auch die Politik erkannt. Noch im Sommer soll ein Gesetz zur Bekämpfung von Lieferengpässen verabschiedet werden, das Gesundheitsminister Karl Lauterbach bereits durchs Bundeskabinett gebracht hat1). Damit soll der deutsche Absatzmarkt wieder attraktiver gemacht werden. „Wie die Lage bei den Antibiotikasäften zeigt, ist das dringend notwendig“, so Professor Dr. med. Christoph Lübbert, Infektiologe und KIT-Kongresspräsident 2023. „Den Preisdruck hier herauszunehmen, ist sicherlich ein Schritt in die richtige Richtung.“ Auch andere Ziele des geplanten Gesetzes – wie die Vereinfachung der Austauschregeln für Apotheken, die langfristige Rückverlagerung von Produktionsstätten nach Deutschland und Europa, sowie die Schaffung von Anreizen für die Entwicklung von Reserveantibiotika – sieht Lübbert als Schritte in die richtige Richtung.
Jedes zehnte Antibiotikum in Afrika minderwertig oder gefälscht
Allerdings kann die Antibiotikakrise nicht allein in Deutschland und auch nicht in Europa gelöst werden. „Der Antibiotikamangel ist ein weltweites Problem, das vor allem in Entwicklungsländern gravierende Auswirkungen hat“, sagt PD Dr. med. Torsten Feldt, Kongresspräsident für die DTG. Was bei uns ein Problem sei, sei dort eine Katastrophe: Besonders in Afrika, aber auch in einigen Ländern Asiens, sei die Sterblichkeit durch Infektionskrankheiten und durch antibiotikaresistente Erreger enorm hoch. Wie WHO-Daten zeigen, ist in den ärmeren Ländern rund jedes zehnte Antibiotikum verunreinigt, zu gering konzentriert oder gefälscht2). „Hinzu kommen strukturelle Probleme wie eine kaum vorhandene Laborkapazität zur Erreger- oder Resistenzbestimmung“, so Feldt weiter. Auch Mängel in der Medizinerausbildung, in der der rationale Einsatz von Antibiotika kaum eine Rolle spiele, trügen zum unsachgemäßen Antibiotikaeinsatz und zur Resistenzentwicklung bei. Mangels Reserveantibiotika seien Antibiotikaresistenzen dann kaum mehr zu behandeln – und bedrohten letztlich auch die westliche Welt. „Multiresistente Erreger kennen keine Landesgrenzen“, so Feldt.
Antibiotikakrise braucht internationale Anstrengungen
Die Experten von DGI, DGPI und DTG fordern daher eine intensive und international abgestimmte Anstrengung, um gegen das weltweite Problem der Antibiotikaresistenzen vorzugehen. „Dazu zählt der Ausbau einer Infrastruktur für Diagnostik und Surveillance der Resistenzlage ebenso wie eine verbesserte Antibiotic Stewardship-Ausbildung“, führt Tropenmediziner Feldt aus. Zudem müsse analysiert werden, welche Antibiotika verfügbar seien und wie sie eingesetzt würden, Gesundheitssysteme müssten gestärkt sowie Lieferketten diversifiziert und gesichert werden. „Weil der Kostendruck oft enorm ist und die wirtschaftlichen Anreize gering, gibt es für manche Wirkstoffe nur eine Handvoll Hersteller weltweit“, so Feldt. Diese Zentralisierung mache den Antibiotikamarkt anfällig für Störungen3). Auch in diesem Punkt müssten Regierungen, die internationale wissenschaftliche Gemeinschaft und Organisationen wie die WHO noch intensiver zusammenarbeiten.
Die Antibiotikakrise und die Bekämpfung multiresistenter Erreger war auch Thema des KIT, der alle zwei Jahre von der Deutschen Gesellschaft für Infektiologie (DGI), der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (DGPI) und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) ausgerichtet wird. Er fand vom 14. bis 17. Juni in Leipzig statt.
Literatur:
2) https://www.nature.com/articles/nature.2017.23051
3) https://gh.bmj.com/content/6/11/e006961
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Die Pandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig eine vernetzte Zusammenarbeit sein kann. Darüber hinaus verlangen neue Vorschriften, dass PatientInnen in einem höheren Maße Zugang zu ihren Gesundheitsdaten erhalten und dass Gesundheitsdienstleister große und heterogene Datenmengen schneller und zuverlässiger als je zuvor gemeinsam nutzen und austauschen können. Wenn jedoch jede Organisation des Gesundheitswesens ihre eigenen Datenstandards und -modelle verwendet, ist der Austausch elektronischer Gesundheitsakten („Electronic Health Records", EHR) äußerst ineffizient und weit weniger sicher.
Der Philips Future Health Index 2021 hat ermittelt, dass Schwierigkeiten bei der Datenverwaltung (44 %) und fehlende Interoperabilität und Datenstandards im Gesundheitswesen (37 %) die größten Hindernisse für die Einführung digitaler Gesundheitsinformationstechnologie in Krankenhäusern und Gesundheitseinrichtungen darstellen.
Die Einführung einer einheitlichen Datensprache und eines standardisierten Vorgehens für den Austausch von Gesundheitsdaten ebnen den Weg für Partnerschaften, die zuvor nicht möglich waren. Der offene Datenaustausch hat das Potenzial, bahnbrechende Innovationen hervorzubringen, die das Gesundheitswesen neugestalten können – und jedem Anbieter medizinischer Dienstleistungen einen umfassenderen Einblick in den Gesundheitszustand eines Patienten zu ermöglichen.
Die Vision von IBM und vitagroup wird die Homogenisierung von Informationsmodellen durch eine gemeinsame Semantik erleichtern und die systematische Nutzung von Gesundheitsdaten sowohl für primäre wie auch für sekundäre Anwendungsfälle ermöglichen.
Projektleiter Dr. Jordi Piera Jiménez, Direktor des Büros für digitale Gesundheitsstrategie in Katalonien, sagt: „Die Einführung des Clinical Data Repositories (CDR) gemäß der openEHR-Spezifikation ist ein wichtiger Meilenstein bei der Umsetzung unserer digitalen Gesundheitsstrategie. Das CDR ist das Herzstück unserer digitalen Gesundheitsplattform und der wichtigste technologische Baustein, der es uns ermöglicht, unsere neue longitudinale patientenzentrierte Gesundheitsakte (EHR) aufzubauen".
„Wir freuen uns sehr, dass wir die öffentliche Ausschreibung für die Umsetzung eines solchen Pionierprojekts gewonnen haben. Katalonien war die erste spanische Region, die sich für die Nutzung von openEHR entschieden hat und nimmt damit eine Vorreiterrolle ein. Wir sind uns bewusst, dass nicht nur unsere Expertise, sondern auch die Zusammenarbeit mit Partnern wie Viewnext, Red Hat und der vitagroup sowie das Design der Architektur ausschlaggebend für den Erfolg waren", sagte Oriol Viaplana, Lead Partner für Generalitat de Catalunya bei IBM Consulting.
Stefan Schraps, Vice President Business & Community Management bei der vitagroup, sagt: „Wir sind unglaublich stolz, dieses Projekt mit IBM und den anderen starken Partnern durchzuführen. Es beweist, dass wir mit unserer Mission bereits seit über fünf Jahren auf dem richtigen Weg sind: Ein Open-Source-Plattform-Ökosystem mit Fokus auf semantische Interoperabilität zu schaffen. Das Projekt hat das Potenzial, bei der Neugestaltung des globalen Gesundheitswesens wegweisend zu sein."
]]>Im Gegensatz zu anderen medizinischen Bereichen herrscht kein Fachkräftemangel. Es hakt an anderen Stellen: Qualifizierte Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können sich nicht niederlassen, weil die Bedarfsplanung in diesem Bereich auf antiquierten Zahlen beruht und es nicht genügend Kassensitze gibt. Der als „gedeckt“ geltende Versorgungsbedarf bildet die Realität nicht ab. Hinzu kommen weitere Faktoren: Die viel gepriesene ambulante berufsgruppenübergreifende Komplexversorgung greift zu kurz, in Kliniken fehlen oftmals Stellen für qualifizierte psychologische PsychotherapeutInnen und Psychotherapeuten. Vorwürfe gegenüber der Berufsgruppe, psychotherapeutische Kassenpraxen behandelten „nur die leichten Fälle“ sind wissenschaftlich widerlegt, werden aber trotzdem sogar vom Bundesgesundheitsminister propagiert. Sie entsprechen nicht der Datenlage und tragen nicht zu einer Lösung des Problems bei.
Der BDP hat auf seiner letzten Delegiertenkonferenz eine Resolution verfasst und konkrete Forderungen aufgestellt. Der Verband ruft zu einer Versachlichung der Debatte auf und fordert zur umgehenden Umsetzung des Koalitionsvertrags auf. Wir brauchen eine zukunftsfähige, bedarfsgerechten psychotherapeutische Versorgung in Deutschland.
Die Versorgungssicherheit ist keine Selbstverständlichkeit mehr und Lieferengpässe bei Arzneimitteln bereiten den Deutschen große Sorge. Mehr als ein Drittel der Menschen in Deutschland befürchtet, dass die Arzneimittelversorgung in den nächsten fünf Jahren nicht für alle sichergestellt ist (36 Prozent).(1) Dieser Anteil ist im Vergleich zum Vorjahr gestiegen (27 Prozent).(3) Die Ursachen der fragilen Versorgungslage sehen die Befragten vor allem bei den Einsparmaßnahmen im Gesundheitssystem (47 Prozent) sowie bei den fehlenden Produktionsstandorten in Europa (46 Prozent).(1)
Das bestätigt der Amgen-Geschäftsführer: „Das Beispiel Generika zeigt, wohin die Sparpolitik der Bundesregierung führt. Die Produktion ist zu großen Teilen abgewandert. Dieser Fehler darf sich bei innovativen Arzneimitteln nicht wiederholen. Der Forschungsstandort Deutschland muss für Investitionen attraktiv bleiben. Das heißt im Klartext: Forschende Pharma-Unternehmen dürfen nicht durch immer steigende Abgaben belastet werden.“ Patient:innen und Ärzt:innen achten bei Verschreibung auf Lieferfähigkeit Die aktuelle Amgen-Umfrage zeigt die Relevanz der Liefersicherheit für Verbraucher:innen. Für 70 Prozent der Befragten ist die zuverlässige Versorgung ein ebenso wichtiges Kriterium wie potenzielle Nebenwirkungen eines verschriebenen Arzneimittels (71 Prozent) und Wechselwirkungen mit anderen Medikamenten (70 Prozent).(1)
Auch für Ärzt:innen ist die Lieferfähigkeit von Arzneimitteln bei der Verordnung von großer Bedeutung. Eine Umfrage unter Ärzt:innen ergab, dass sie bei der Verordnung insbesondere auf Nebenwirkungen und eine einfache Anwendung achten, an dritter Stelle rangiert aber bereits die Liefersicherheit.(4) „Mit dem Gesetzentwurf zur „Bekämpfung von Lieferengpässen bei patentfreien Arzneimitteln und zur Verbesserung der Versorgung mit Kinderarzneimitteln“ (ALBVVG) will die Bundesregierung dem Kostendruck, einem wesentlichen Grund für Lieferengpässe, entgegenwirken“, erklärt Heinzer. „Dieser Ansatz ist richtig, aber der Fokus allein auf Generika – und auf eine kleine Auswahl an Arzneimitteln für Kinder – ist falsch. Eine umfassende Strategie, die auch die Erforschung und Entwicklung von innovativen Arzneimitteln berücksichtigt, ist notwendig. Wir bei Amgen investieren in ein sehr komplexes System – mit Erfolg, denn wir mussten noch nie einen Lieferengpass melden.“
Zur Studie
Für die Studie zur Arzneimittelversorgung und Liefersicherheit wurden 1.000 Deutsche im Auftrag von Amgen repräsentativ befragt. Die Befragung führte das Marktforschungsunternehmen Toluna im April 2023 online durch.
Referenzen
1. Amgen-Studie zum Arzneimittelversorgung und Liefersicherheit, Marktforschungsinstitut Toluna, April
2023
2. Amgen-Studie zu Biosimilars und Versorgungssicherheit, Marktforschungsinstitut Toluna, Dezember
2019
3. Amgen-Studie zur Wertigkeit von Gesundheit und innovativen Therapien, Marktforschungsinstitut
Toluna, August 2022
4. Amgen-Studie zur medizinischen Biotechnologie, Marktforschungsinstitut DocCheck, November 2022
Und genau darin lägen enorme Möglichkeiten für die Entwicklung von KI-Algorithmen, die Medizinerinnen und Mediziner künftig bei Entscheidungen unterstützen können. „Vielleicht ist es schon bald möglich, einen digitalen Zwilling für Intensivpatienten zu entwickeln, an dem wir bestimmte Dinge vorhersagen können, z.B. die Entwicklung einer Sepsis oder eines akuten Lungenversagens“, sagt er im Interview. Der Einsatz von KI könne Grundlegendes verändern: Zum einen ließen sich Therapien frühzeitiger beginnen, zum anderen sei eine viel individuellere Behandlung möglich.
„Das heißt nicht, dass ein Computer die Patienten behandelt, sondern dass der Mehrwert von Daten uns als Entscheidungsunterstützung zur Verfügung steht“, sagt Marx und zeigt sich optimistisch: „Da werden wir noch ganz große Schritte vorankommen.“
Arbeit auf den Intensivstationen muss attraktiv bleiben
Dennoch seien in Zukunft wichtige politische Weichenstellungen nötig, damit die Intensivmedizin gut aufgestellt bleibe. Das Pflegepersonaluntergrenzengesetz sei dabei ein erster Schritt gewesen, der dazu geführt habe, dass mehr Pflegepersonal dem einzelnen Patienten zur Verfügung stehe. „Das ist eine gute Entwicklung.“ Aber man müsse auch an die Arbeitsbedingungen auf den Stationen denken. „Viele unserer Pflegekräfte, Ärztinnen und Ärzte sind aus der Babyboomer-Generation und werden früher oder später in den Ruhestand gehen. Wir tun gut daran, die Bedingungen weiter zu verbessern, um auch attraktiv für Jüngere zu sein“, mahnt Prof. Marx.
Dass es dabei längst nicht nur um das ärztliche Personal, sondern auch um die Pflegenden geht, betont Tilmann Müller-Wolff. Er ist Professor für Pflegewissenschaft an der Hochschule München und Sprecher der Division „Gesundheitsfachberufe“ in der DGAI. Als solcher weiß er: „Ohne Intensivpflegende funktioniert keine Intensivmedizin.“ Nicht erst seit der Pandemie, sondern auch aus der Versorgungsforschung wisse man: Patienten profitieren von hochwertiger Intensivpflege und je höher die pflegerische Qualifikation, desto besser ist das Patientenoutcome.
„Damit ist Intensivpflege für die gesamte Gesellschaft relevant und sorgt für ein hochwertig funktionierendes Gesundheitssystem“, sagt er und fordert von der Politik die Finanzierung von Bildungsgängen, mit denen Intensivpflegende für diese anspruchsvolle Tätigkeiten qualifiziert werden. „Pflegende, die sich in berufsbegleitenden Weiterbildungen oder Studiengängen qualifizieren, sollten dafür Ausgleiche erhalten, Kliniken die Weiterbildung und Studium anbieten, sollten dies refinanziert bekommen“, mahnt auch er weitere politische Weichenstellungen an.
]]>Tendenz zur beruflichen Veränderung
Ein Blick auf das erste Quartal 2023 zeigt: Die Heilberufler sind mit ihrem Privatleben (62 Prozent) zufriedener als mit ihrer beruflichen Situation (47 Prozent). Nach den Konsequenzen aus den Entwicklungen der letzten drei Jahre für die Berufsausübung gefragt, strebt gut die Hälfte der Angestellten eine berufliche Veränderung an. 31 Prozent davon planen, sich mit einer Praxis oder Apotheke niederzulassen. Bei den Selbständigen möchte sich jeder bzw. jede Fünfte verändern, 17 Prozent zögern ihren geplanten Ruhestand hinaus.
Wirtschaftlich angespannte Lage in Praxen und Apotheken
Der Großteil der befragten Selbständigen gab an, im letzten Jahr mit gestiegenen Kosten konfrontiert gewesen zu sein (86 Prozent), die meisten nannten eine Steigerung zwischen einem und 25 Prozent. Vor allem Apotheker waren von dem Kostenanstieg betroffen (94 Prozent). Einen Anstieg der Umsätze vermerkte dagegen im Schnitt nur jeder Dritte der Befragten. Bei den Zahnärzten waren es 40 Prozent.
Ein Blick in die Zukunft zeigt, dass fast alle Heilberuflerinnen und Heilberufler für 2023 mit weiter steigenden Ausgaben rechnen. Gleichzeitig geht die Hälfte von stabil bleibenden Umsätzen aus. Die Umfrageergebnisse deuten also auf eine wirtschaftlich angespannte Lage in vielen Praxen und Apotheken hin. Politische Maßnahmen zum Ausgleich von Inflation und höheren Energiekosten scheinen dabei aus Sicht der Befragten nicht ausreichend (74 Prozent).
Auch bei Patienten und Kundschaft erkennen sie Veränderungen: Diese schauen mehr aufs Geld. In Apotheken fragen Kunden häufiger nach günstigeren Präparaten (54 Prozent) und kaufen weniger rezeptfreie Produkte (46 Prozent). Human- und Zahnmediziner stellen fest, dass ihre Patienten weniger Selbstzahlerleistungen in Anspruch nehmen (20 Prozent).
„Der Großteil unserer befragten Kundinnen und Kunden spürt die Auswirkungen von Energiekrise, Fachkräftemangel und Inflation in ihrem Arbeitsalltag, und was die Zufriedenheit mit der beruflichen Situation betrifft, ist das Meinungsbild je nach Fachrichtung heterogen“, kommentiert Daniel Zehnich, Leiter des Bereichs Gesundheitsmarkt und Beteiligungen bei der apoBank die Umfrageergebnisse. „Während Medizinerinnen und Mediziner trotz der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Ereignisse im Allgemeinen zuversichtlich bleiben, blicken die Apothekerinnen und Apotheker düsterer in die Zukunft. Die selbständigen Heilberufler spüren vor allem den ökonomischen Druck. Doch wie schon in Zeiten von Corona handeln sie unternehmerisch und ergreifen Maßnahmen, um sich für die Zukunft zu rüsten – sei es durch Investitionen in leistungsfähigere Geräte, durch die strategische Neuausrichtung der Praxis bzw. Apotheke oder die Erweiterung des Leistungsangebotes. Insbesondere die Apotheker planen die im vergangenen Jahr geschaffene Möglichkeit zu nutzen, ihrer Kundschaft neue pharmazeutische Dienstleistungen anzubieten.“
Zur Methodik
Die Online-Umfrage "Berufsausübung in Krisenzeiten" wurde vom 19. bis zum 30. April 2023 mit dem apoBank-eigenen Online-Panel durchgeführt. Befragt wurden berufstätige, angestellte und selbständige Ärzte, Zahnärzte und Apotheker im Alter von 25 bis 65 Jahren. 601 Antworten wurden ausgewertet.
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