Durchschnittsverdiener zahlen 102 Euro mehr
Kinderlose Singles haben den größten Nachteil: Ein Durchschnittsverdiener mit 48.000 Euro zahlt jährlich 204 Euro mehr für die Pflegeversicherung. Ein Alleinerziehender mit einem Einkommen von 30.000 Euro und einem Kind zahlt 53 Euro mehr. Eine durchschnittlich verdienende Familie mit einem Einkommen von 60.000 Euro und zwei Kindern profitiert dagegen: Sie zahlt jährlich 45 Euro weniger.
Staat muss auf Steuereinnahmen in Milliardenhöhe verzichten
Höhere Beiträge führen auf der einen Seite zu steigenden Arbeitskosten – die Arbeitgeber müssen im kommenden Jahr noch einmal 2,5 Milliarden Euro drauflegen. Auf der anderen Seite sitzt der Fiskus mit im Boot. Zum einen reduzieren höhere Arbeitskosten den besteuerbaren Überschuss der Unternehmen. Zum anderen aber reduzieren höhere Sozialversicherungsbeiträge das zu versteuernde Einkommen der Arbeitnehmer. Insgesamt entgehen dem Staat dadurch dieses Jahr eine Milliarde Euro, im kommenden Jahr rund zwei Milliarden Euro. „Viel gewonnen ist mit der Reform nicht: Für die Arbeitgeber nehmen Arbeitskosten und Bürokratie spürbar zu, die meisten Menschen haben weniger Geld in der Tasche“, sagt IW-Experte Jochen Pimpertz. „Eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung wird aber nicht erreicht.“
]]>„Wenn der Einzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung ansteht, ist das für Pflegebedürftige und ihre Angehörige eine große Belastung und immense Herausforderung. Dazu zählt auch die schwere Entscheidung, wo und wie ein Mensch gepflegt werden soll“, so die Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, Dr. Carola Reimann. Hier biete der AOK-Pflegenavigator Hilfe und Orientierung.
Wegen der Corona-Pandemie musste der MD Qualitätsprüfungen in stationären Pflegeinrichtungen lange Zeit aussetzen. Erst seit einigen Monaten sind die Prüfungen wieder angelaufen. Neu ist, dass Pflegeheime nicht mehr mit Schulnoten, sondern nach einem neuen System bewertet werden. Im Fokus steht dabei die individuelle Versorgungssituation der Pflegebedürftigen. Es werden insgesamt 24 Qualitätsaspekte betrachtet – von der Körperpflege über die Medikation bis zur Wundversorgung. Die Prüfer machen sich vor Ort ein Bild vom Zustand der Bewohnenden. In jeder Einrichtung wird anhand einer Stichprobe von neun Bewohnerinnen und Bewohnern untersucht, wie die Versorgungsqualität bei jedem Einzelnen aussieht.
Suche durch Filterfunktionen erleichtert
Im neuen System wird keine Endnote oder Gesamtbewertung mehr gebildet. „Die Nutzer des Pflegenavigators erhalten viele Detailinformationen. Dabei ist es möglich, die persönliche Bewertung der Einrichtungen durch Filterfunktionen zu erleichtern“, erläutert Reimann. So können Nutzer die Ergebnisse zum Beispiel gezielt nach bestimmten Aspekten filtern, die ihnen wichtig sind, und diese auch gezielt mit anderen Einrichtungen vergleichen. Die Ergebnisse in den einzelnen Kategorien lassen sich mit dem AOK-Pflegenavigator zusätzlich nach individuellen Präferenzen und Anforderungen filtern.
Qualitätsunterschiede sichtbar gemacht
„Dass die Qualität der Pflege stimmt, ist der wichtigste Indikator für Pflegebedürftige und ihre Angehörige. Darauf müssen sie sich verlassen können“, so Reimann. Der AOK-Pflegenavigator macht Unterschiede in der Qualität sichtbar und bietet darüber hinaus weitere wichtige Informationen zu den verschiedenen Versorgungsformen: ambulante Pflegedienste, vollstationäre oder Tages- und Nachtpflege, Kurzzeit- oder auch Langzeitpflege.
Neben den Ergebnissen aus den externen Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes fließen seit März auch interne Qualitätsangaben der Einrichtungen in den AOK-Pflegenavigator ein. Sie beruhen auf insgesamt zehn Qualitätsindikatoren, die von den Pflegeeinrichtungen selbst erhoben und gemeldet werden. Hier wird dokumentiert, ob die Einrichtung es schafft, die Selbstständigkeit ihrer Bewohner zu erhalten und zu fördern, sie vor gesundheitlichen Belastungen oder Schäden zu schützen oder sie in spezifischen Bedarfslagen zu unterstützen. Der MD hat die Aufgabe, die Plausibilität der gemeldeten Daten zu prüfen.
Eigenanteile werden angezeigt
Darüber hinaus gibt es im Pflegenavigator Informationen zu den Preisen der Pflegeleistungen und zu den Kosten, die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen selbst zu tragen haben. Es wird angezeigt, wie hoch der Eigenanteil im jeweiligen Pflegeheim ist.
Die Eigenanteile sind im Zuge der tariflichen Bezahlung der Pflegekräfte seit dem 1. September 2022 deutlich gestiegen. Inklusive der Kosten für Unterkunft und Verpflegung und der sogenannten Investitionskostenzuschläge mussten die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen nach einer aktuellen Auswertung der AOK durchschnittlich 2.009 Euro pro Monat selbst bezahlen. Eine Entlastung von den pflegebedingten Kosten gibt es allerdings durch Anfang 2022 eingeführte Zuschläge. Ihre Höhe richtet sich danach, wie lange eine pflegebedürftige Person im Pflegeheim wohnt. Im Pflegenavigator werden die Auswirkungen der neuen Zuschläge auf den Eigenanteil des jeweiligen Heimes nach der Eingabe der Wohndauer im Detail angezeigt.
Auszeichnung mit Gesundheits-Award
Der AOK-Pflegenavigator ist jüngst mit dem „Deutschen Gesundheits-Award 2022“ ausgezeichnet worden, der vom Deutschen Institut für Service-Qualität und dem Nachrichtensender n-tv ausgelobt wird. Grundlage der Auszeichnung bildete eine Befragung von mehr als 30.000 Verbraucherinnen und Verbrauchern zu verschiedenen Einzelaspekten wie Qualität, Nutzen und Zuverlässigkeit der jeweiligen Angebote.
]]>Hinweis
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Budgetverhandlungen für die sogenannten „Psych-Fächer“ nicht in unserer Veranstaltung thematisch behandelt werden.
Referenten
Martin Heumann, Dipl. Betriebswirt (FH)
Geschäftsführer, Krankenhauszweckverband Rheinland e.V., Köln
Dr. iur. Christoph Seiler, Seniorpartner - Seufert Rechtsanwälte, München
Schwerpunkte seit 26 Jahren: Gesundheits- und Krankenhausrecht, insbesondere bundesweite Beratung zur Krankenhausplanung und Krankenhausvergütung
Sonstige Infos
Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben
Leistungen
Aktuelle Unterlagen, Internet-Download und Teilnahmezertifikat
Inhaltliche Schwerpunkte der Veranstaltung
Martin Heumann, Dipl. Betriebswirt
Diskussion und Fragen der Teilnehmer
flexible Kaffeepause am Vormittag
ca. 12:30 Uhr Mittagessen
ca. 13:30 Nachmittagsprogramm
Dr. iur. Christoph Seiler
flexible Kaffeepause am Nachmittag
ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung
Horns Forschungs- und Lehrschwerpunkt ist Public Health Nursing – auf diesem Gebiet hat die Hochschullehrerin die einzige Professur in Deutschland inne. Prävention und Gesundheitsförderung sind Horn daher persönlich wichtige Anliegen, die sie im Rat einbringen möchte. „Gesundheitsförderung im Alter ist während der Pandemie häufig liegen geblieben. Doch gerade bei Hochaltrigen zählt jeder Tag, an denen sie an solchen Angeboten teilnehmen können, damit sich ihr Gesundheitszustand nicht verschlechtert.“
Gemeinsam mit Thomas Fischer, dem Sprecher des Expert*innenrats, hat Horn bereits vor Gründung des Rats die Arbeitsgruppe „Pflege, Gesundheit, Alter“ im Kompetenznetz „Public Health COVID-19“ ins Leben gerufen. „Verschiedene Disziplinen des Gesundheitswesens sind in diesem Kompetenznetz und in den Räten der Politik vertreten. Aber Pflegewissenschaft wird bei letzterem oft nicht berücksichtigt“, sagt Horn. Eine wichtige Erkenntnis sei jedoch schon jetzt, dass Kooperationen aller Akteur*innen im Gesundheitswesen wichtig sind. „Medizin, Pflege, Therapie – alle sollten an einem Strang ziehen“, so die Professorin. Auch der neu gegründete Expert*innenrat sei bereits tätig. „Es ist viel aufzuarbeiten, wir werden sicherlich oft zusammenkommen“, meint Horn.
]]>Immer wieder kommt es zu Bettensperrungen auf Intensivstationen, weil nicht genügend Pflegepersonal vorhanden ist und Pflegepersonaluntergrenzen nicht eingehalten werden können, was den Personalmangel klar belegt. Die Sektion Pflege der DGIIN fordert in diesem Zusammenhang verbindliche Personalschlüssel, die sich am tatsächlichen Bedarf und nicht lediglich an einer Untergrenze orientieren. Dazu brauche es transparent erfasste und zeitnah verfügbare digitale Daten, um den tatsächlich vorhandenen Pflegepersonalbedarf erfassen zu können (3). „Die derzeit erneut aufkommende Debatte um die Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen (PpUGV) zeigt zudem, wie wenig Wertschätzung der anspruchsvollen Arbeit hoch spezialisierter Pflegender entgegengebracht wird. Eine solche Aussetzung führt unweigerlich zu einer weiteren Steigerung der ohnehin enormen Arbeitsbelastung, was gleichzeitig eine Verschlechterung der Versorgungsqualität mit sich bringen würde. Zudem steigt das Risiko für Komplikationen und schlechte Behandlungsergebnisse“, so Carsten Hermes.
Die schwierigen Arbeitsbedingungen, leeren Versprechungen und die daraus resultierenden, steigenden Belastungen haben bereits Spuren bei den Intensivpflegenden hinterlassen (4). „Die Intensivpflege in Deutschland steht nun an einem Scheideweg. Die hohe Motivation und Freiwilligkeit unter den Intensivpflegenden, wie noch zu Beginn der ersten Welle, wird sich sicher nicht mehr wiederholen. Wenn jetzt keine Maßnahmen zur Stärkung der Pflege getroffen werden, lässt sich die Abwärtsspirale, in der sich die professionelle Pflege derzeit befindet, immer schwerer aufhalten“, so Tobias Ochmann weiter.
Als Folge des Pflegemangels benennen die DGIIN-Experten Abstriche in der Versorgung jedes einzelnen Patienten und jeder Patientin. Dies wiederum verschärfe die moralische Stresssituation für die Pflegenden in einem Teufelskreis erheblich. „Die permanente Missachtung der Forderungen zur Verbesserung der Situation in der Intensivpflege (5,6) seitens der Politik und der Kliniken wird unweigerlich zum flächendeckenden Pflexit führen, der mancherorts bereits bedrohliche und nachhaltige Ausmaße angenommen hat“, betont Ochmann.
„Der Pflegeberuf und die Arbeit auf der Intensivstation ist inhaltlich einer der schönsten Berufe, die man sich vorstellen kann“, merkt Carsten Hermes an. Es seien veränderbare Rahmenbedingungen, die die Belastungen in diesem Beruf mit sich brächten. Die Sektion Pflege der DGIIN kritisiert deshalb auch die fehlende Umsetzung der Selbstverwaltung der Pflege. „Hierdurch hätten die Pflegenden selbst die Möglichkeit, Rahmenbedingungen in der Pflege und Arbeitsbedingungen mitgestalten zu können“, so Hermes.
Die Sektion Pflege der DGIIN fordert einerseits die Kliniken auf, für verlässliche, über das gesetzliche Mindestmaß hinausgehende Personalschlüssel, Dienstpläne und weitere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen zu sorgen. Gleichzeitig brauche es die Unterstützung der Bevölkerung, die Ihrem Applaus nun eine solidarische Haltung folgen lassen muss. „Alle Infektionsrisiken müssen maximal minimiert und damit die Belegung der Intensivbetten geschont werden. Dies braucht endlich schnelle Unterstützung und verbindliche Lösungen von Seiten der Politik. Der Pflegeberuf ist ein elementarer Bestandteil der Daseinsfürsorge. Damit das auch in Zukunft so ist, muss die Politik nun endlich wirksame und nachhaltige Verbesserungen für den Berufsstand der Pflege sicherstellen“, sind sich Hermes und Ochmann einig.
Quellen
1 Karagiannidis, C., Kluge, S., Riessen, R., Krakau, M., Bein, T., Janssens, U. [2018]. Auswirkungen des Pflegepersonalmangels auf die intensivmedizinische Versorgungskapazität in Deutschland [Impact of nursing
staff shortage on intensive care medicine capacity in Germany]. Med Klin Intensivmed Notfmed, 114, 327–333.
2 https://www.dgiin.de/files/dgiin/aktuelles/2021/20210422_Onlinebefragung-Belastungserleben-Corona-Pandemie.pdf
4 Begerow A, Michaelis U, Gaidys U. Wahrnehmungen von Pflegenden im Bereich der Intensivpflege während der COVID-19-Pandemie. Pflege. 2020 Aug;33(4):229-236. doi: 10.1024/1012-5302/a000744. PMID: 32811326.
5 Hermes C, Ochmann T. Sektion Pflege zur aktuellen Situation der Intensivpflege in Deutschland : Arbeitsgruppe der Sektion Pflege der Deutschen Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN) [Nursing Division on the current intensive care situation in Germany : Working group of the Nursing Division of the German Society of Medical Intensive Care and Emergency Medicine (DGIIN)]. Med Klin Intensivmed Notfmed. 2020 Sep;115(6):495-497. German. doi: 10.1007/s00063-020-00705-z. PMID: 32617611; PMCID: PMC7329998.
6 Karagiannidis, C., Hermes, C., Krakau, M., Löffert, K., Welte, T., Janssens, U. [2019]. Intensivmedizin: Versorgung der Bevölkerung in Gefahr. Dtsch Arztebl, 116[10], A-462 / B-378 / C-374
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Koalitionsparteien sollen sich des Pflegenotstands und der Folgen annehmen
Professor Geldner appelliert gleichzeitig eindringlich an die möglichen Koalitionsparteien in Berlin, sich des Pflegenotstands und deshalb nicht belegbarer Betten auf den Intensivstationen anzunehmen: "In immer mehr Krankenhäusern kann ein großer Teil der offenen Stellen für Intensivschwestern und -pfleger über Monate nicht besetzt werden." Die Folge: Nicht alle verfügbaren Betten können betrieben werden. Das verbliebene Personal ist überlastet. Schwerkranke müssen unter Umständen in weiter entfernte Kliniken transportiert oder verlegt werden. Größere Operationen, die eine Überwachung der Patienten auf der Intensivstation erfordern, müssen - entgegen jeder Empfehlung und Verantwortung - verschoben werden.
"Die Politik muss den noch vorhandenen Schwestern und Pflegern in der Intensivmedizin und in der Anästhesie eine glaubhafte und gute Perspektive geben", fordert BDA-Präsident Geldner. Er schlägt vor, Pflegekräfte mit höheren Belastung durch schwerere Fälle und mehr Schichtdienst besser zu bezahlen. Es gehe aber nicht nur um eine gerechte Bezahlung, sondern auch um eine stärkere Berücksichtigung der "Work-Lifetime-Balance", die Anpassung der Beanspruchung an Leistungsmöglichkeiten der einzelnen Kollegin oder des Kollegen: "Wir haben den Exodus kommen sehen. Jetzt ist er da. Und jetzt muss sofort etwas dagegen getan werden! Es bleibt keine Zeit mehr für Bekundungen und Diskussionen. Sonst wird das irgendwann Menschenleben kosten - das ist absehbar!"
Ein Anästhesist pro Patient im OP und mehr Personal zur Ausbildung
Während die Personalnot im Pflegebereich akut ist, droht sie nach Geldners Einschätzung auch bei Anästhesistinnen und Anästhesisten: Auch hier fordert der BDA-Präsident von der Politik und den möglichen Koalitionären schnell Verbesserungen: "Wir brauchen pro Patient im Operationssaal eine Anästhesistin oder einen Anästhesisten. Alles andere ist lebensgefährlich!"
Jeden Tag zu jeder Zeit müsse in ganz Deutschland eine qualifizierte Anästhesistin oder ein qualifizierter Anästhesist verfügbar sein, um eine hoch qualitative Behandlung jedes Patienten in den Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin und Schmerztherapie zu gewährleisten, macht der BDA deutlich. Dies sei vor allem zu erreichen durch die Sicherung der ärztlichen Ausbildung: "Wir benötigen mehr Medizin-Studienplätze und für junge Anästhesistinnen und Anästhesisten im ersten halben Berufsjahr eine doppelte Besetzung, einen erfahre Kollegin oder einen erfahrenen Kollegen in direkter Nähe", sagt Professor Geldner. "Anders als Stationsärzte können sie Anästhesisten im OP in den ersten Monaten nicht ohne Gefahr allein arbeiten lassen."
Geldner bietet Politikerinnen und Politikern an, vor allem jenen in den Koalitionsverhandlungen in Berlin, mit den Anästhesisten ins Gespräch zu kommen und sich in Operationssälen und auf Intensivstationen selbst ein Bild von der zum Teil bedrohlichen Lage zu machen.
Pressekontakt:
Medienbetreuung
"Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin"
(DGAI)/"Berufsverband Deutscher Anästhesisten" (BDA)
Roritzerstraße 27
90419 Nürnberg
Neben Maßnahmen zur Erleichterung der Vereinbarkeit von Beruf und Pflege braucht es einen Ausbau der Unterstützungsangebote, finanzielle Entlastungen der betroffenen Familien wie auch Verbesserungen für beruflich Pflegende, um dem Pflegenotstand zu begegnen. Menschen mit Demenz haben einen Anspruch auf Teilhabe. Hier müssen entsprechende Maßnahmen nicht nur geplant, sondern auch umgesetzt werden. Die schwierige Situation für Menschen mit Demenz in Akutkliniken ist seit Jahrzehnten bekannt, die flächendeckende Implementierung demenzsensibler Konzepte muss dringend vorangetrieben werden.
Als Dachverband und bundesweite Interessenvertretung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen fordert die DAlzG im Einzelnen:
Die Betreuung und Pflege von Menschen mit demenziellen Erkrankungen erfordert nicht nur Fachwissen, sondern auch ausreichend Zeit. Neben einer angemessenen Bezahlung sind daher ein ausreichender Personalschlüssel sowie eine Entlastung der Pflegekräfte von pflegefremden Aufgaben erforderlich.
Die Situation im Krankenhaus ist für Menschen mit Demenz und ihre Angehörigen besonders belastend. Krankenhäuser sind auf Effizienz getrimmt, Menschen mit Demenz und ihre besonderen Bedarfe sind in den Organisationsstrukturen ebenso wenig berücksichtigt wie im aktuellen DRG-System. Existierende Konzepte für demenzsensible Krankenhäuser müssen in der Fläche umgesetzt werden.
Die NDS wurde 2020 von der Bundesregierung beschlossen. Sie enthält 162 Einzelmaßnahmen in 4 Handlungsfeldern. Nur ein Teil der Maßnahmen ist auch mit einer Finanzierung hinterlegt. Um aus der NDS mehr als eine Absichtserklärung zu machen, ist eine sachgerechte Finanzierung für die Umsetzung aller vorgesehenen Maßnahmen erforderlich.
„Menschen mit Demenz, Pflegebedürftige und pflegende Angehörigen stellen einen erheblichen Teil der Bevölkerung dar. Sie haben einen Anspruch auf die Berücksichtigung ihrer Anliegen“, betont Kaus. „Die Forderung einer Verankerung im Koalitionsvertrag ist daher mehr als gerechtfertigt.“
Hintergrund
In Deutschland leben heute etwa 1,6 Millionen Menschen mit Demenzerkrankungen. Etwa zwei Drittel davon werden in der häuslichen Umgebung von Angehörigen betreut und gepflegt. Jährlich erkranken rund 300.000 Menschen neu. Ungefähr 60 Prozent davon haben eine Demenz vom Typ Alzheimer. Die Zahl der Demenzerkrankten wird bis 2050 auf 2,4 bis 2,8 Millionen steigen, sofern kein Durchbruch in Prävention und Therapie gelingt.
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft e.V. Selbsthilfe Demenz
Die Deutsche Alzheimer Gesellschaft engagiert sich für ein besseres Leben mit Demenz. Sie unterstützt und berät Menschen mit Demenz und ihre Familien. Sie informiert die Öffentlichkeit über die Erkrankung und ist ein unabhängiger Ansprechpartner für Medien, Fachverbände und Forschung. In ihren Veröffentlichungen und in der Beratung bündelt sie das Erfahrungswissen der Angehörigen und das Expertenwissen aus Forschung und Praxis. Als Bundesverband von mehr als 130 Alzheimer-Gesellschaften unterstützt sie die Selbsthilfe vor Ort. Gegenüber der Politik vertritt sie die Interessen der Betroffenen und ihrer Angehörigen. Die DAlzG setzt sich ein für bessere Diagnose und Behandlung, mehr kompetente Beratung vor Ort, eine gute Betreuung und Pflege sowie eine demenzfreundliche Gesellschaft.
]]>Die WZ-WundZentren sind Spezialpraxen mit höchsten hygienischen und fachlichen Standards, in denen ausschließlich Patienten mit chronischen und/oder schwer heilenden Wunden versorgt werden.
Die spezialisierte Pflegefachkraft und Leitung des WZ-WundZentrum, Christian Schäpe, nimmt sich mit seinem Team ausreichend Zeit für die umfangreiche Pflegeanamnese, Beratung, Behandlung ihrer Patienten.
Eine enge Zusammenarbeit wurde 2012 mit Dr. med Ivan Radkov, Facharzt für Chirurgie und Gefäßchirurgie geschlossen.
Schon zwei Jahre nach Eröffnung konnten aufgrund der starken Nachfrage bereits neue Räumlichkeiten im Medical Center Ruhrort bezogen werden.
Für die Behandlung von chronischen Abszessen, wie beispielsweise Akne inversa und andere Akne-Formen, wird seit 2017 die innovative lAight-Therapie in Duisburg ergänzend angeboten.
Oberstes Ziel der Behandlung im WZ-WundZentrum ist es, ein schnelles Abheilen der Wunden und dadurch ein beschwerdefreies Leben der Patienten zu ermöglichen. Dabei hat jeder, auch gesetzlich Versicherte, einen Versorgungsanspruch, wodurch die Krankenkassen die Leistungen erstatten.
Weitere Informationen zu Leistungen und Kontaktmöglichkeiten für die Terminvereinbarung am Standort in Duisburg finden Sie unter https://www.wundzentren.de/duisburg
Nun will die AOK mit ihren haltlosen Beschuldigungen den Gesetzgeber motivieren, zusätzlich einen Änderungsantrag zum GVWG zu beschließen, der abweichend von der genannten Vertragsvereinbarung rückwirkend dazu führen soll, dass die Pflegehilfskräfte, die nach dem 31.12.2018 eingestellt wurden, definitiv nicht mehr finanziert werden. „Ginge es nach der AOK, müssten diese dringend auf Station benötigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wegen fehlender Finanzierung durch die Kassen entlassen werden. Damit würde der Pflegenotstand weiter verschärft,“ so Bublitz. Er kritisiert auch, dass allen voran die AOK die Verhandlung von Pflegebudgets der Krankenhäuser systematisch blockiert hat. Im Mai 2021 haben nur die wenigsten Krankenhäuser deutschlandweit geltende Pflegebudgets für das Jahr 2020 mit den Kassen vereinbart. Fast immer war es notwendig, wegen mangelnder Einigungsbereitschaft der Kassen, die Schiedsstellen anzurufen, die dann meist die von den Krankenhäusern aufgestellten Pflegebudgets für rechtens erachtet haben.
# Hintergrund
• Pflegebudget: Mit dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber zum Jahr 2019 die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus den DRG-Fallpauschalen bestimmt. In der Folge hatte das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) den Anteil der Kosten der Pflege am Bett aus allen DRGs herausgerechnet und in einen Pflegeerlöskatalog übertragen. Dieser bildet die Grundlage für die Budgetverhandlungen zwischen Krankenhäusern und Krankenkassen, bei denen die Pflegepersonalkosten krankenhaus-individuell in einem Pflegebudget zusammengefasst und verhandelt werden sollen.
• Pflege am Bett: Die Umsetzung der Pflegebudgets stellt die Krankenkassen und die Krankenhäuser gleichermaßen vor Schwierigkeiten. In ein über Jahrzehnte etabliertes System der Kostenkalkulation von Fallpauschalen sollen Elemente der Selbstkostendeckung für das Pflegepersonal integriert werden. Die damit verbundenen Verhandlungen zu definitorischen Abgrenzungen, das Herausrechnen der Pflegekosten aus den DRG, die Abgrenzung des neuen Begriffs der „Pflege am Bett“ sowie die damit verbundenen Kosten für die Pflegebudgets können nicht harmonisch verlaufen: die Krankenkassen wollen als Versicherung möglichst wenig für die Pflegebudgets bezahlen, die Krankenhäuser hingegen wollen das von ihnen eingesetzte Personal refinanziert wissen. Insofern sollte die neue Bundesregierung überlegen, ob eine solche konfliktbeladene Konstruktion zukunftsfähig sein kann.
• Kaum Pflegebudgets verhandelt: Ursprünglich hatte der Gesetzgeber vorgesehen, dass Krankenhäuser und Krankenkassen das Pflegebudget erstmals für das Jahr 2020 verhandeln. Dazu müssen die Krankenhäuser nachweisen, welche Mitarbeiter Pflege am Bett leisten. Im Mai 2020 verfügen nur die wenigsten Krankenhäuser über verhandelte Pflegebudgets für das Jahr 2020. Pflegebudgets werden auf der Basis der geltenden gesetzlichen Regelungen zwischen den Krankenkassen auf Landesebene und dem jeweiligen Krankenhaus verhandelt. Können sich die Vertragspartner nicht einigen, entscheiden die Schiedsstellen, die auf Antrag einer Vertragspartei angerufen werden.
• Ähnliche Vorwürfe wie jetzt die AOK hatte der GKV-Spitzenverband bereits am 12.04.2021 bei einer Anhörung zum Gesundheitsversorgungsentwicklungsgesetz (GVWG) vorgebracht. Der BDPK stellte die Sachlage in einem Schreiben an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages klar und wies die Vorwürfe zurück.
]]>Regelgebundene Dynamisierung der Leistungen
"Um die tendenziell steigenden Eigenanteile der pflegebedüftigen Menschen zu verringern, schlagen wir außerdem die jährliche Dynamisierung der Pflegeleistungen vor. Diese orientiert sich an den Bruttolohnzuwächsen und ist angelehnt an den Automatismus der Rentenversicherung", erklärt Knut Lambertin, Vorsitzender des AOK-Aufsichtsrates für die Versichertenseite. "Die Verknüpfung mit dem Anstieg der Beitragseinnahmen sichert dabei die Beitragssatzstabilität", ergänzt Volker Hansen.
Zur weiteren Entlastung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen sollen zudem bei ausgewählten, besonders förderungswürdigen Leistungen die pflegebedingten Aufwendungen vollständig finanziert werden. Das gilt beispielsweise für eine ressourcenorientierte Kurzzeitpflege. Auch sieht das Konzept die Zusammenführung der häuslichen Krankenpflege und der medizinischen Behandlungspflege unter dem Dach der gesetzlichen Krankenversicherung vor. "Durch die Finanzierung der medizinischen Behandlungspflege unabhängig vom Ort der Leistungserbringung werden die Rahmenbedingungen für die ambulante und die vollstationäre Pflege gezielt angeglichen und bestehende Fehlanreize beseitigt", so Knut Lambertin.
Strukturreform durch flexibilisiertes Leistungsrecht
Damit pflegebedürftige Menschen Leistungen künftig noch einfacher und bedarfsgerechter erhalten, plädiert die AOK zudem für eine ausgabenneutrale Aufhebung der Trennung von ambulanter und stationärer Pflege. Hier sieht sie den Schlüssel in der Flexibilisierung des Leistungsrechts, indem etwa Geldleistungs- sowie Sachleistungsbudgets unabhängig vom Ort der Leistungserbringung zusammengefasst werden. Darüber hinaus sollen die bisherigen Beratungsansprüche gegenüber der Kranken- und Pflegekasse aus einer Hand gewährt werden. Flankierend werden für die Kranken- und Pflegekassen auch deutlich mehr Gestaltungsspielräume für erweiterte Vertragsformen gefordert, um die Primär- und Langzeitversorgung sektorenübergreifend weiterzuentwickeln. Dadurch könne ein wesentlicher Beitrag zur Beseitigung von Unwirtschaftlichkeit und wachsender Unterversorgung in der professionellen und informellen Pflege geleistet werden. Zudem könne die Leistungsinanspruchnahme gezielter gesteuert werden. Das Positionspapier sieht außerdem die Abschaffung des Kontrahierungszwangs der Pflegekassen zum Abschluss von Verträgen mit Leistungsanbietern vor. Die AOK bezweckt damit eine höhere Versorgungsqualität und bessere Wirtschaftlichkeit.
Kontakt:
AOK-Bundesverband
Dr. Kai Behrens
Tel.: 030 34646-2309
E-Mail: presse@bv.aok.de
Die relevanten wissenschaftlichen Erkenntnisse und Empfehlungen sind in der Zeitschrift für Gerontologie und Geriatrie (ZGG) frei zugänglich im Open Access erschienen. Beteiligt waren alle sechs Vorstandsmitglieder der DGG sowie fünf weitere Autoren, um fachlich alle relevanten Aspekte einer COVID-19-Erkrankung im Alter beleuchten zu können.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zu Covid-19 bei Hochbetagten
Warum erkranken besonders ältere Menschen? Welche Besonderheiten weisen Symptomatik und Verlauf im Alter auf? Welche Folgen können infektionsprophylaktische Maßnahmen in der älteren Bevölkerung haben – dieser Artikel gibt Antworten. „Die neun Teilbereiche beinhalten viele wichtige Informationen für unsere Kollegen“, so Wirth. „Ein Jahr nach Beginn der Pandemie konnten wir auf eine umfangreiche Literatur zurückgreifen und vermitteln so den aktuellen Kenntnisstand.“
Konkret strukturiert hat die DGG ihr Paper in diese Bereiche:
1. Biologisches Alter und Frailty
2. Behandlungsergebnisse und Prognose
3. Vorausschauende Versorgungsplanung
4. Therapieansätze, inklusive intensivmedizinischer Versorgung
5. Neurologische Manifestationen
6. Rolle der Ernährung
7. Körperliche und psychische Auswirkungen von Quarantäne und Isolationsmaßnahmen
8. Rehabilitationsbedarf
9. Impfung und Impfbereitschaft
Strategien für alte Menschen bedarfsgerecht anpassen
Diagnostik und Therapie der COVID-19-Erkrankung unterscheiden sich bei älteren Patienten nicht grundsätzlich von jüngeren Patienten. „Allerdings ist bei Patienten im hohen Alter gehäuft mit einer atypischen Symptomatik zu rechnen“, weiß DGG-Past-President Professor Jürgen M. Bauer, Leiter des Zentrums für Geriatrie am Universitätsklinikum Heidelberg. „So ist ein differenziertes Wissen um die spezifischen Probleme in der medizinischen und pflegerischen Versorgung älterer Menschen mit Covid-19 unverzichtbar, so dass die diesbezüglichen Strategien bedarfsgerecht angepasst werden können.“ Unter anderem sind ältere Patienten hinsichtlich der funktionellen und insbesondere der psychischen Auswirkungen von Quarantäne und Isolation stärker betroffen. Auch kommt dem Ernährungszustand der älteren Patienten in diesem Kontext eine wesentlich größere Bedeutung zu. „Die frühzeitige Einbindung von uns Geriatern ist von Bedeutung, um den weiteren Behandlungsverlauf der zahlreichen hochaltrigen COVID-19-Patienten adäquat zu steuern“, so Bauer, der diese Position mit seinen Erfahrungen für die DGG auch im Pandemierat der Bundesärztekammer vertritt.
„Der Artikel ist ein Muss für alle Mitarbeiter im Gesundheitswesen rund um COVID-19!“
Das Fazit von DGG-Präsident Professor Hans Jürgen Heppner, Chefarzt der Klinik für Geriatrie am HELIOS Klinikum Schwelm und Lehrstuhlinhaber für Geriatrie an der Universität Witten/Herdecke: „Der Artikel ist ein Muss für alle ärztlichen Kollegen und Mitarbeiter in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen! Wir alle haben pandemiebedingt gerade immer wieder mit hochbetagten Patienten zu tun. Es ist uns ein wichtiges Anliegen, die Bedürfnisse und Besonderheiten dieser Patienten näher zu beleuchten.
Die Pandemie beeinflusst bereits die gesellschaftliche Diskussion zum Thema Alter und Geriatrie nachhaltig. „Es liegt jetzt an uns allen, die Versorgung der geriatrischen COVID-19-Patienten zukünftig zu verbessern!“, so Heppner.
Nina Meckel
medXmedia Consulting KG
Nymphenburger Str. 19
80335 München
Tel: +49 (0)89 / 230 69 60 69
Fax: +49 (0)89 / 230 69 60 60
E-Mail: presse@dggeriatrie.de
Bürojobs am wenigsten betroffen
Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK: "Wir sehen in unseren Daten, dass vor allem Menschen in sozialen Berufen mit engem Kontakt zu anderen Menschen mit der Diagnose Covid-19 krankgeschrieben werden. Am wenigsten betroffen sind Berufstätige in den klassischen Bürojobs, wie zum Beispiel in der IT oder im Controlling, sowie Beschäftigte an den Hochschulen."
Von den Beschäftigten in Forschung und Lehre waren im letzten Jahr 194 von 100.000 Beschäftigten mit Covid-19 krankgeschrieben, bei den Berufen in der Softwareentwicklung 245 und im Controlling 248 je 100.000 Beschäftigte.
Insgesamt spielt Covid-19 eine eher untergeordnete Rolle
Insgesamt spielt die Diagnose Covid-19 aber eher eine untergeordnete Rolle bei den Krankschreibungen im letzten Jahr. Die TK verzeichnete 2020 rund 5,3 Millionen Krankschreibungen, davon 27.579 aufgrund von Covid-19. Das entspricht einem Anteil von rund 0,5 Prozent am Gesamtkrankenstand. Die meisten Fehlzeiten gehen auf das Konto von psychischen Erkrankungen, mit einem Anteil von 19,8 Prozent am Gesamtkrankenstand, gefolgt von den Muskel-Skelett-Beschwerden (17,9 Prozent) und den Krankheiten des Atmungssystems, wie zum Beispiel Erkältungen, mit 15,3 Prozent.
Kontakt:
Techniker Krankenkasse (TK)
Unternehmenskommunikation
Nicole Ramcke
Tel.: 040 69 09 - 34 31
E-Mail: nicole.ramcke@tk.de
„Die Corona-Pandemie hat deutlich aufgezeigt, welche strukturellen Defizite während der Pandemie bei einem relevanten Teil der Heime vorlagen“, betont Prof. Dr. Jürgen Bauer, Mitautor des Positionspapiers und Mitglied im Vorstand der Deutschen Gesellschaft für Geriatrie. Eine Pandemie sei nicht aus der Versorgungsroutine heraus zu bewältigen. „Wir werden in bessere Strukturen investieren müssen, wenn wir zukünftig besser vorbereitet sein wollen“, so Bauer.
Die Expertengruppe des Pandemierats weist in diesem Zusammenhang auf den schon lange bekannten Fachkräftemangel in den Heimen hin. Es sei nun geboten, „eine bedarfsgerechte qualitative und quantitative Personalausstattung der Pflegeeinrichtungen zu definieren, die am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Bewohner orientiert ist“, fordern die Experten. Um die Attraktivität des Pflegeberufs zu steigern, reiche eine höhere Vergütung allein nicht aus. Notwendig seien auch bessere Arbeitsbedingungen, Ausbildungsanreize und Personalentwicklungskonzepte.Zudem weist der Rat auf die Bedeutung einer adäquaten Information und Kommunikation zur Vorbeugung von Infektionen hin. Es bedürfe hochwertiger Beratungen und Schulungen durch erfahrenes Hygienefachpersonal vor Ort. Notwendig seien zudem Informationsmaterialien, die die Heterogenität der Mitarbeiter bezüglich ihrer Vorkenntnisse und ihrer Sprachniveaus berücksichtigen, heißt es in dem Positionspapier.
Darüber sollten die Alten- und Pflegeheime bei der Entwicklung und Umsetzung von Schutzkonzepten von interdisziplinären und interprofessionellen Teams fachlich beraten werden. Das Papier „Schutzkonzept für Alten- und Pflegeheime: Lessons Learned“ der Arbeitsgruppe II des Ärztlichen Pandemierats kann auf der Homepage der Bundesärztekammer heruntergeladen werden.Mit der Frage effizienter und nachhaltiger Testkonzepte in Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren wird sich auch die Arbeitsgruppe Teststrategie des Ärztlichen Pandemierats befassen.
Der Ärztliche Pandemierat der Bundesärztekammer ist ein Zusammenschluss von Ärztinnen und Ärzten unterschiedlicher Fachdisziplinen zum Austausch über die aktuelle pandemische Situation und den sich daraus ergebenden Handlungsnotwendigkeiten. Der Pandemierat setzt sich zusammen aus Vertretern der Bundesärztekammer, des Wissenschaftlichen Beirats der Bundesärztekammer sowie nachfolgenden Organisationen: Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin e.V. (DEGAM), Deutsche Gesellschaft für Medizinische Informatik, Biometrie und Epidemiologie e.V. (GMDS), Deutsche Gesellschaft für Geriatrie e.V. (DGG), Deutsche Gesellschaft für Hygiene und Mikrobiologie e.V. (DGHM), Deutsche Gesellschaft für Infektiologie e.V. (DGI), Deutsche Gesellschaft für Innere Medizin e.V. (DGIM), Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), Deutsche Gesellschaft für interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin e.V. (DGINA), Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI), Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und lntensivmedizin e.V. (DGAI), Akkreditierte Labore in der Medizin e.V. (ALM), Deutsche Gesellschaft für Klinische Chemie und Laboratoriumsmedizin e. V. (DGKL), Deutsche Gesellschaft für Neurologie e.V. (DGN), Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde e.V. (DGPPN), Deutsche Gesellschaft für Kinder und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pathologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pharmakologie e.V. (DGP), Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin e.V. (DGP), Gesellschaft für Virologie e.V. (GfV), Deutsche Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit (DTG) e.V., Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF), Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes e.V., Ständige Impfkommission des RKI
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Die Regelungen im Überblick:
Neue digitale Anwendungen auch in der Pflege
Die Versorgung mit digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) wird
weiterentwickelt
Die Telematikinfrastruktur bekommt ein Update
Digitale Vernetzung wird ganzheitlich gefördert
Mit dem Gesetz sollen in der vollstationären Altenpflege 20.000 zusätzliche Stellen finanziert werden. Die Mittel hierfür sollen aus der Pflegeversicherung kommen und nicht aus Eigenbeiträgen der Patienten.
Krankenhäuser sollen künftig mehr Stellen für Hebammen erhalten. Dazu ist ein Förderprogramm mit 65 Millionen Euro pro Jahr vorgesehen, das etwa 600 zusätzliche Hebammenstellen und bis zu 700 weitere Stellen für Fachpersonal zur Unterstützung von Hebammen in Geburtshilfeabteilungen ermöglicht.
Länder wollen mehr Bundesmittel für die Gesetzliche Krankenversicherung
Um nach der COVID-19-Wirtschaftskrise die finanzielle Stabilität der gesetzlichen Krankenversicherung zu gewährleisten und die Beiträge weitestgehend stabil zu halten, will die Bundesregierung aus den Finanzreserven der Krankenkassen einmalig 8 Milliarden Euro in den Gesundheitsfonds überführen. Den zusätzlich von der Bundesregierung geplanten ergänzenden Bundeszuschuss in Höhe von 5 Milliarden erachtet der Bundesrat für zu niedrig. Die Länderkammer fordert, diesen auf elf Milliarden Euro anzuheben.
Spielraum für Krankenkassen zur Konsolidierung ihrer Haushalte
Eine Regelung, nach der die Krankenkassen den von ihnen erhobenen Zusatzbeitrag nicht anheben dürfen, wenn sie über eine Finanzreserve verfügen, die 0,8 Monatsausgaben übersteigt, soll nach der Stellungnahme gestrichen werden
Betreuungsverhältnis bei Geburten
Schließlich fordert der Bundesrat eine Regelung, die in Krankenhäusern eine Betreuung von Gebärenden durch Hebammen im Verhältnis 1:1 ermöglichen soll.
Bundesregierung und Bundestag am Zug
Die Stellungnahme des Bundesrates wurde der Bundesregierung zugeleitet. Diese verfasst dazu eine Gegenäußerung und legt beide Dokumente dem Bundestag zur Entscheidung vor. Dort haben die Beratungen in 1. Lesung bereits am 29. Oktober 2020 begonnen. Spätestens drei Wochen nach Verabschiedung in 2./3. Lesung wird sich der Bundesrat noch einmal abschließend mit dem Gesetz befassen.
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