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WIdO-Schätzung: Drei von vier über 75-jährigen AOK-Versicherten haben Anspruch auf Medikationsplan

Drei Viertel der über 75-jährigen AOK-Versicherten werden einen Anspruch auf einen Medikationsplan haben, der ab 1. Oktober 2016 eingeführt wird. Das zeigt eine Schätzung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Dabei nehmen die älteren Versicherten im Schnitt fünf verschiedene Wirkstoffe oder Wirkstoffkombinationen ein. Voraussetzung für den Anspruch auf einen Medikationsplan ist die gleichzeitige Einnahme von mindestens drei Arzneimitteln.
WIdO-Schätzung: Drei von vier über 75-jährigen AOK-Versicherten haben Anspruch auf Medikationsplan

Quelle: AOK-Bundesverband

24.05.2016

Das WIdO hat auf Grundlage der Leistungsdaten der mehr als 24 Millionen AOK-Versicherten des Jahres 2014 geschätzt, dass mit 30 Prozent nahezu jeder dritte von ihnen Anspruch auf den Medikationsplan hat. Das sind knapp 7,5 Millionen Versicherte. Das Gros dieser Patienten ist älter als 65 Jahre. Dabei verweisen die Wissenschaftler des WIdO darauf, dass diese Schätzung auf den Arzneimittelabrechnungsdaten basiert und daher nicht automatisch die tatsächliche Anwendung und Dosierung der Medikamente abbilden kann. Offen ist zudem, ob alle betroffenen Versicherten ihren Anspruch auch geltend machen.

Die Einführung des Medikationsplans ist Teil des E-Health-Gesetzes von 2015. Damit soll die Zahl der Todesfälle durch gefährliche Arzneimittel-Wechselwirkungen verringert werden. Vorerst wird es den Medikationsplan jedoch nur in Papierform geben. Dazu haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer und der Deutsche Apothekerverband auf eine entsprechende Rahmenvereinbarung verständigt. Erstellt wird der Medikationsplan in der Regel vom Hausarzt. Darin enthalten sind Angaben über Wirkstoff, Handelsname, Stärke, Darreichungsform und Dosierung sowie mögliche Hinweise zur Anwendung.

Pressekontakt:

Dr. Kai Behrens
Telefon: (030) 346 46-23 09
E-Mail: presse@bv.aok.de

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