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vdek zum Referentenentwurf „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG

„Die digitale Versorgung der Versicherten wird künftig deutlich verbessert, das Gesundheitswesen moderner und innovativer.“ So kommentierte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek) den Referentenentwurf zum „Digitale Versorgung Gesetz“ (DVG). Ziel des Entwurfs ist eine schnellere Implementierung digitaler Lösungen und eine Verbesserung der dafür notwendigen Infrastruktur zum Nutzen der Patientinnen und Patienten. Dies wird vom vdek ausdrücklich unterstützt.

17.05.2019

Die Krankenkassen sollen künftig mehr Handlungsmöglichkeiten erhalten, ihren Versicherten neue digitale Versorgungskonzepte anzubieten. „Das ist für die Ersatzkassen ein weiterer Ansporn, innovative Programme für die Versicherten in der Stadt und auf dem Land zu entwickeln“, so Elsner.

Positiv ist auch, dass die Nutzungsmöglichkeiten der elektronischen Patientenakte (ePA) erweitert werden. Daten des Impfausweises, Zahn-Bonushefts und der U-Untersuchungen werden zukünftig in der ePA integriert. Ab 2021 haben Patientinnen und Patienten einen klaren Anspruch darauf, dass ihre medizinischen Daten auf ihren Wunsch hin durch Vertragsärzte und Krankenhäuser in der ePA gespeichert werden. „Das sorgt für mehr Transparenz und erhöht die Sicherheit der Versorgung“, betonte Elsner.

Sehr zum Nutzen der Patientinnen und Patienten sei ebenso, dass digitale Gesundheitsanwendungen, also vor allem Apps, schneller in die Regelversorgung kommen sollen. Damit werde eine zentrale Forderung der Ersatzkassen umgesetzt. „Medizinischer Fortschritt wird damit auch im digitalen Bereich für alle GKV-Versicherten zugänglich“, so Elsner.

Nicht nachvollziehbar sei allerdings, dass nicht der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), sondern das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) als staatliche Behörde diese Aufgabe übernehmen soll. Der G-BA als zuständiges Gremium der gemeinsamen Selbstverwaltung verfüge über die Expertise, vorausgesetzt die Verfahren der Nutzenbewertung und Erprobung werden für Apps beschleunigt, so Elsner. Mit der vorgesehenen Regelung bestünde hingegen das Risiko, dass die Anforderungen an Nutzen und Patientenschutz zwischen digitalen Anwendungen und „konventionellen“ Behandlungsmethoden zukünftig auseinanderklaffen.

Der vdek begrüßt auch, dass der Kreis der an die Telematikinfrastruktur (TI) angebundenen Leistungserbringer vergrößert werden soll. Apotheken sind danach bis zum 31.3.2020 anzuschließen, Krankenhäuser bis zum 1.1.2021. Pflege- und Rehaeinrichtungen sowie Hebammen und Physiotherapeuten können sich freiwillig an die TI anbinden. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass die medizinischen Anwendungen, wie Patientenakte, Medikationsplan und Notfalldatensatz für einen größeren Kreis von Leistungserbringern verfügbar ist. Sie können damit einen echten Mehrwert für die Versorgung bieten.

 

Presse:Michaela Gottfried
Verband der Ersatzkassen e. V.
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