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vdek begrüßt Neuregelung der intensivpflegerischen Versorgung

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt den Vorstoß von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn, die Versorgung von Schwerstkranken, die u. a. künstlich beatmet werden, zu verbessern. Es wird ein neuer Leistungsanspruch „Außerklinische Intensivpflege“ eingeführt. Die Versorgung der PatientInnen soll zukünftig in hochspezialisierten Pflegeeinrichtungen erfolgen. Dazu werden auf Bundesebene Qualitätsanforderungen an die ambulanten Pflegedienste/Wohneinheiten und an die vollstationären Pflegeeinrichtungen beschlossen.
vdek begrüßt Neuregelung der intensivpflegerischen Versorgung

Ulrike Elsner; Quelle: vdek

16.08.2019

Der Anspruch auf „Außerklinische Intensivpflege“ besteht in vollstationären Pflegeeinrichtungen oder Wohneinheiten, die die Qualitätsanforderungen erfüllen. Für Personen bis 18 Jahren kann die Versorgung auch im häuslichen Umfeld der Betroffenen erfolgen. Zudem werden die Eigenanteile, die die Versicherten derzeit bei der Versorgung in vollstationären Pflegeeinrichtungen zu leisten haben, erheblich reduziert.

Versorgung in der Intensivpflege wird besser


„Die Vorschläge des Bundesgesundheitsministeriums, beatmungspflichtige Menschen zukünftig regelhaft in besonders qualifizierten Pflegeeinrichtungen zu versorgen, ist richtig. Gut für die Betroffenen ist auch die Verpflichtung, immer wieder medizinisch zu prüfen, ob es Versorgungsalternativen zur Beatmung gibt. Die derzeitige Versorgung in sogenannten außerklinischen Wohngemeinschaften bietet oft nicht die beste Qualität. Im Sinne der Versicherten und ihrer Angehörigen ist zudem die Begrenzung der Zuzahlungen“, so Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek.

Personenkreis klarer definieren


Konkretisierungen sollte es nach Auffassung des vdek bei der Definition des Personenkreises geben. Ein „hoher Bedarf an medizinischer Behandlungspflege“ reicht nicht aus, die Anspruchsberechtigung zu definieren. Zudem sollte vor allem für den stationären Bereich klargestellt werden, dass hier gemeinsame und einheitliche Verträge zu schließen sind.

 

Presse:
Michaela Gottfried
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