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Statement des TK-Vorstandsvorsitzenden zum Entwurf eines Digitalisierungsgesetzes

"Die elektronische Patientenakte wird in Zukunft ein zentrales Tool für das Gesundheitsmanagement der Patienten sein. Das Digitalgesetz stellt dafür die entscheidenden Weichen. Patienten bekommen damit den Anspruch, dass ihr Arzt ihre persönlichen Daten direkt in ihrer Patientenakte ablegt. Damit bekommen Patienten endlich mehr Transparenz und mehr Mitbestimmung bei ihrer Gesundheit.

17.05.2019

Das Digitalgesetz treibt die dringend notwendige Vernetzung im Gesundheitswesen voran. Es ist ein Schritt nach vorn, dass zukünftig auch alle anderen Leistungserbringer wie Krankenhäuser, Apotheken, Therapeuten, Pflegeeinrichtungen oder Hebammen neben den Ärzten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden. So kann eine umfassende digitale Versorgung sichergestellt werden.

Mit dem Digitalisierungsgesetz bereitet Jens Spahn den Weg in eine digitalisierte Gesundheitswelt. Er setzt Maßstäbe wie schnell die Politik die Digitalisierung voran bringen kann. Davon könnten sich andere durchaus eine Scheibe abschneiden.

Es ist absurd, dass die Kassen bisher ihre Versicherten nicht auf elektronischen Wegen über innovative Angebote informieren dürfen. Das Digitalgesetz schneidet endlich alte Zöpfe ab und ermöglicht schnelle und zeitgemäße Informationswege für die Kunden.

Ärzte müssen endlich auf ihren Internetseiten auf Videosprechstunden hinweisen dürfen. Die Patienten können sich dadurch schneller einen Überblick darüber verschaffen, welche Praxen digitale Sprechstunden anbieten. Auch die abgeschaffte Pflicht zur persönlichen und schriftlichen Aufklärung durch den Arzt ist in Zeiten von Videosprechstunden nicht mehr zeitgemäß. Es macht ja keinen Sinn, dass Patienten sich zunächst in der Praxis aufklären lassen, damit sie sich anschließend mit dem Arzt per Video behandeln lassen. Die Videosprechstunde soll den Menschen ja das Leben erleichtern und ihnen unnötige Wege abnehmen.

Auch der per Gesetz geplante elektronische Mitgliedsantrag für Krankenkassen ist überfällig. Bei Zeitungsabonnements und Bankkonten ist es schon längst üblich, dass die Menschen solche Verträge auf elektronischem Weg schließen. Es gibt keinen Grund, warum ich nicht auch die Krankenkasse per Internet wählen kann."

 

Ansprechpartner für Rückfragen:
Michael Ihly
Techniker Krankenkasse
Unternehmenskommunikation
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