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STADAPHARM und ALIUD PHARMA dürfen Generika weiter vertreiben

Die STADA Arzneimittel AG kann auch in zweiter Instanz einen Erfolg im Patentstreit um den Vertrieb ihrer Cholesterinsenker Ezetimib/Simvastatin STADA® und Ezetimib/Simvastatin AL® verzeichnen. Am vergangenen Freitag hatte das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf die Berufungen von MSD gegen die Urteile des Landgerichts Düsseldorf zurückgewiesen und die Aufhebung der Einstweiligen Verfügungen bestätigt. Damit dürfen die deutschen STADA-Tochterunternehmen STADAPHARM und ALIUD PHARMA ihre Generika zur Senkung erhöhter Cholesterinwerte im Blut weiterhin vertreiben.
STADAPHARM und ALIUD PHARMA dürfen Generika weiter vertreiben

Cholesterinsenker "Ezetimib/Simvastatin Stada"

19.03.2019

CEO Peter Goldschmidt zur Bedeutung der Urteile für STADA: „Cholesterinsenker sind wichtig für die medizinische Versorgung der Bevölkerung. Die Urteile sind ein Erfolg, da sie den Vertrieb dieser preisgünstigen Generika in Deutschland sichern.“ Dr. Şenay Has, die den Prozess als Vice President Intellectual Property bei STADA federführend begleitete, zeigt sich ebenfalls zufrieden mit dem Ergebnis: „Mit seinen Urteilen bestätigt das OLG Düsseldorf unsere Einschätzung, wonach das den Fällen zugrundeliegende Schutzzertifikat für die Wirkstoffkombination nicht rechtsbeständig ist. Es hat sich erneut gezeigt, dass es sich lohnt, die Patentsituation genau zu bewerten und einen langen Atem zu haben.“ MSD hatte nach Ablauf des ergänzenden Schutzzertifikats für Ezetimib ein ergänzendes Schutzzertifikat für die Wirkstoffkombination Ezetimib/Simvastatin durchgesetzt und im Mai 2018 Einstweilige Verfügungen gegen den Vertrieb der Generika erwirkt. Nachdem das Landgericht Düsseldorf die Einstweiligen Verfügungen im  Oktober 2018 aufgehoben hatte, durfte STADA die Produkte im November 2018 wieder in den Markt einführen. MSD hatte jedoch Berufungen eingelegt, die nun in zweiter Instanz vom OLG Düsseldorf zurückgewiesen wurden.  

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