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SpiFa begrüßt angestrebte Flexibilisierung von Selektivverträgen

Der Spitzenverband Fachärzte Deutschlands e.V. (SpiFa) begrüßt die angestrebte Flexibilisierung von Selektivverträgen im Regierungsentwurf des Versorgungsverbesserungsgesetzes – GPVG und bringt eine Anschubfinanzierung für den Abschluss weiterer Verträge ins Spiel. Kritik des SpiFa richtet sich dagegen gegen die geplanten Regelungen zur finanziellen Stabilisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV).

29.10.2020

Anlässlich der morgigen (29.10.20) ersten Lesung des Versorgungsverbesserungsgesetzes – GPVG – begrüßt der SpiFa ausdrücklich die damit beabsichtigte Flexibilisierung von Selektivverträgen. „Selektivverträge sind ein wesentliches Instrument für Innovationen in der Gesundheitsversorgung. Wir befürworten es daher ausdrücklich, dass der Weg für Verträge eröffnet werden soll, mit denen rechtssicher regionale Bedarfe übergreifend organisiert sowie verschiedene Leistungserbringer, Anbieter und Kostenträger eingebunden werden können“, so Lars F. Lindemann, Hauptgeschäftsführer des SpiFa.

Zugleich fordert der SpiFa mit der Anschubfinanzierung ein tragfähiges finanzielles Fundament für den Abschluss weiterer Selektivverträge zu schaffen und damit Versorgungsverträge nach § 140a SGB V auch finanziell zu fördern.

Die einmalige Erhöhung des Bundeszuschusses um fünf Mrd. EUR zur Stabilisierung der Beitragssätze hält der SpiFa hingegen für nicht ausreichend. Die pauschale Abgeltung versicherungsfremder Leistungen durch den Bundeszuschuss war bereits vor der Corona-Pandemie mit 14,5 Mrd. EUR zu gering bemessen. Darüber hinaus werden allerdings nunmehr zusätzlich auch der Ausbau weiterer Intensivbetten sowie die Testungen auf den Coronavirus SARS-CoV-2 und Antigene aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Damit werden den Krankenkassen faktisch Beitragsmittel zur Sicherstellung einer hochwertigen Gesundheitsversorgung der gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten durch die Leistungserbringer entzogen.

Zugleich kritisiert der SpiFa den geplanten kassenübergreifenden Solidarausgleich. „Der sogenannte Solidarausgleich ist ein wettbewerbsfeindliches Instrument, dass dem Ziel eines fairen und zielgenaueren Wettbewerbs zwischen den gesetzlichen Krankenkassen zuwiderläuft und gut wirtschaftende gesetzliche Krankenkassen bestraft. Die Bundesregierung will mit diesem Gesetz offenbar nichts anderes als Kassensozialismus einführen.“, so Lindemann weiter.

 

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