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Roche zieht Konsequenzen aus Antikorruptionsgesetz

Anfang Juni ist das Gesetz zur Bekämpfung von Korruption im Gesundheitswesen (§299 a, b StGB) in Kraft getreten. Um potentielle rechtliche Risiken sowohl für das Unternehmen als auch für Kunden und Partner zu vermeiden, hat Roche Diabetes Care Deutschland entschieden, keine kostenlosen Blutzuckermessgeräte mehr in Arztpraxen und Kliniken abzugeben. Die Versorgung der Patienten mit Accu-Chek Blutzuckermessgeräten stellt Roche weiterhin über die etablierten Vertriebswege wie Apotheken, den Diabetesfachhandel, das unternehmenseigene Kunden Service Center und die Internetseite sicher.

31.08.2016

Das Antikorruptionsgesetz kann weitreichende Konsequenzen für Ärzte und ihr Personal haben, wenn sie Produkte bestimmter Hersteller bevorzugen und dafür Vorteile annehmen. Nach aktuellen Rechtsgutachten, die u.a. vom VDGH (Verband der Diagnostica-Industrie e.V.) in Auftrag gegeben wurden, kann unter bestimmten Umständen daher die Annahme kostenloser  Blutzuckermessgeräte durch Ärzte unter den Tatbestand der Bestechlichkeit fallen. Im schlimmsten Fall drohen mehrjährige Haftstrafen.

„Ob die bisherige Praxis der Abgabe kostenloser Blutzuckermessgeräte an Patienten durch Ärzte unter den Straftatbestand der Bestechung fällt, wird endgültig erst entschieden sein, wenn höchstrichterliche Entscheidungen vorliegen“, erläutern die beiden Außendienstleiter von Roche Diabetes Care, Dirk Uebelhör und Oliver Karpf die derzeitigen juristischen Unwägbarkeiten. „Wir haben das neue Gesetz  jedoch sehr genau gemeinsam mit unseren Juristen bewertet und daraufhin entschieden, keine kostenlosen Blutzuckermessgeräte mehr durch unseren Außendienst bei Ärzten abzugeben, denn für uns steht die Rechtssicherheit unserer Kunden an erster Stelle“, so Uebelhör und Karpf einstimmig.

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