"Nicht mehr durch den Hintereingang" - Positionspapier zur UN-Behindertenrechtskonvention
18.01.2011
Im Artikel 30 (5) der UN-Behindertenrechtskonvention "Teilhabe am kulturellen Leben sowie Erholung, Freizeit und Sport" ist der Sport ausdrücklich genannt. Der DBS und seine Gremien haben also den Sport in den Mittelpunkt ihrer Überlegungen gestellt, aber sich auch darüberhinaus zur gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen Gedanken gemacht.
Das Positionspapier war am 27. November 2010 vom Hauptvorstand (dem höchsten Gremium des DBS zwischen den Verbandstagen) verabschiedet worden. Es soll in einem laufenden Diskussionsprozess ständig aktualisiert und angepasst werden.
DBS-Präsident Friedhelm Julius Beucher stellte zur Veröffentlichung des Positionspapiers heraus: "Wir brauchen die Möglichkeit des gemeinsamen Sporttreibens von Behinderten mit Nichtbehinderten, aber wir brauchen auch spezifische Angebote für Menschen mit Behinderung in eigenen geschützten Räumen. Die Möglichkeit, zwischen diesen Alternativen zu wählen, ist für uns eine zentrale Folgerung aus der
Konvention." Der DBS, der 2011 sein 60-jähriges Bestehen feiert, werde "gemeinsam mit allen im Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB) organisierten Sportverbänden diesen Weg zielgerichtet gehen" erläuterte Beucher. "Unsere Vereine haben langjährige praktische Erfahrung und hohe Fachkunde beim Sport mit Menschen mit Behinderung und chronisch Kranken, die sie einbringen können und wollen."
Beucher rief dazu auf, nicht die Augen zu verschließen, sondern den Blick zu weiten: "Wir wollen, dass niemand durch die Hintertür fahren muss oder nur von Ferne zusehen kann. Lassen Sie uns Türen öffnen und Barrieren überwinden, damit alle Menschen - ob mit oder ohne Behinderungen - durch den Haupteingang hereinkommen können und gleichermaßen mit Freude am Sport teilhaben."
Kontakt:
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Pressesprecherin
Deutscher Behindertensportverband e.V.
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Tel. +49 (0) 2234-6000 104
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