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Lehren aus Lunapharm-Skandal: Bundesrat bleibt beharrlich

Der Bundesrat hat sich heute mit dem Gesetz für mehr Sicherheit in der Arzneimittelversorgung (GSAV) befasst: Der Bundesrat hält das Geschäft von Arzneimittelhändlern, die sich dem sogenannten Parallelhandel verschrieben haben, nicht länger für förderungswürdig. Deshalb möchte er die Importförderklausel abschaffen und so die Arzneimittelsicherheit stärken.

15.03.2019

Dazu sagt vfa-Hauptgeschäftsführerin Birgit Fischer: „Die Ländervertretung hat zum Thema Arzneimittelsicherheit eine klare Meinung und möchte deshalb die Importförderklausel streichen. Nach dem sogenannten Lunapharm-Skandal in Brandenburg hatten unabhängige Fachleute der Politik auch genau dazu geraten. Denn die Importförderklausel begünstigt den Parallelhandel und setzt dadurch Fehlanreize. So gelangten in Griechenland gestohlene und unsachgemäß transportierte Medikamente durch den Parallelhandel nach Deutschland.“

Anders als der Bundesrat möchte die Bundesregierung beim GSAV die Importförderklausel erhalten bzw. nur ihre Berechnung ändern. Als nächstes ist jetzt der Bundestag im Gesetzgebungsprozess am Zug. Fischers Bewertung in der Sache: „Der Parallelhandel sollte nicht länger durch eine Importklausel gefördert werden. Denn diese Klausel spart dem Gesundheitssystem unter dem Strich nur wenig Geld, untergräbt aber das Vertrauen vieler Menschen in die Arzneimittelsicherheit.“

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