Kampagne gegen Ausschreibungen in sensiblen Bereichen
03.04.2018
Nach Ansicht der Initiative "Faktor Lebensqualität" verstoßen Ausschreibungen in sensiblen Bereichen darüber hinaus gegen geltendes Recht und die Absichten des Gesetzgebers bei der Verabschiedung des Heil- und Hilfsmittel-Versorgungsgesetzes (HHVG). Die Neuregelung sieht eindeutig vor, dass Ausschreibungen nicht zulässig sind, wenn Hilfsmittel individuell angefertigt werden müssen oder die Versorgung mit einem hohen Dienstleistungsanteil verbunden ist. Dies trifft zweifelsohne auf die ableitende Inkontinenz- und Stomaversorgung zu. "Wir wollen Krankenkassen davor warnen, mit der Gesundheit ihrer Mitglieder zu spielen", sagt Thomas Haslinger, Sprecher der Initiative "Faktor Lebensqualität". Details und Patientengeschichte auf: faktor-lebensqualitaet.de.