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G-BA berät Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fuß weiter

Das geplante Zweitmeinungsverfahren zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom wird in Details nochmals beraten. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) traf im Plenum am 21. Januar 2021 keinen abschließenden Beschluss. Vielmehr vertagte er die Entscheidung auf eine der kommenden Plenumssitzungen. Noch einmal diskutiert werden soll bis dahin im Unterausschuss die vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) aufgeworfene Frage, welche ärztlichen Fachrichtungen die entsprechende Expertise besitzen, um die Notwendigkeit einer Amputation zu überprüfen.

26.01.2021

Diesem vom unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Prof. Josef Hecken, vorgeschlagenen Vorgehen schlossen sich alle G-BA-Mitglieder an. In den Tragenden Gründen zum Beschluss sollen Kriterien zur erforderlichen Kompetenz der in Frage kommenden ärztlichen Fachrichtungen nachgeschärft werden.

Bereits im April 2020 hatte der G-BA den Beschluss zur Ergänzung eines Zweitmeinungs-Verfahrens zu Amputationen beim diabetischen Fußsyndrom gefasst. Er konnte jedoch bislang nicht in Kraft treten, da das BMG im Rahmen seiner rechtlichen Prüfung um eine ergänzende Stellungnahme – unter anderem zur Nichtberücksichtigung der Fachrichtungen Orthopädie und Unfallchirurgie als Experten für eine zweite Meinung – gebeten hatte. Dieser Anregung war die Arbeitsebene mit dem am 21. Januar 2021 diskutierten Beschlussentwurf gefolgt.


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Annette Steger
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