E-Rezept im GSAV: Digitalisierung konsequent zu Ende denken
06.06.2019
In der aktuellen Gesetzesvorlage sollen weitere Maßnahmen ergriffen werden, um das elektronische Rezept einzuführen. Doch fehlt derzeit eine Klarstellung, dass diese auch das Grüne Rezept umfassen. „Das E-Rezept kann ein sinnvolles Instrument sein, um die Therapietreue von Patienten zu verbessern. Dafür muss es aber konsequent umgesetzt werden, indem auch elektronische Verordnungen auf Grünen Rezept möglich sind. Dies sollte der Gesetzgeber noch ergänzen“, so der BAH. Das Grüne Rezept ermöglicht dem Arzt rezeptfreie Arzneimittel zu verordnen, ohne sein Budget zu belasten. Den Patienten gibt diese schriftliche ärztliche Empfehlung Sicherheit und Orientierung.
Der BAH merkt außerdem an, dass der Bundestag viele Vorschläge der Bundesländer im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht berücksichtigt hat: „Ein Beispiel hierfür ist das erweiterte Preismoratorium, das insbesondere für mittelständische Unternehmen ein echtes Innovationshemmnis ist.“ Der Bundesrat hatte im Rahmen seiner Stellungnahme einen konstruktiven Vorschlag unterbreitet, um die Weiterentwicklung von Arzneimitteln mit bekannten Wirkstoffen und von Kinderarzneimitteln deutlich attraktiver zu gestalten. Dieser Vorschlag wurde nicht aufgegriffen. Ebenfalls kritisch sieht der BAH, dass sich der Gesetzgeber nicht dazu durchringen konnte, die Importförderklausel komplett abzuschaffen: „Das hätte die Arzneimittelsicherheit deutlich erhöht.“
Pressekontakt:
Christof Weingärtner
Pressesprecher
Tel.: 030 / 3087596-127
E-Mail: weingaertner@bah-bonn.de