DPtV unterstützt DiGA-Kritik des GKV-Spitzenverbands
15.01.2021
Positive Versorgungseffekte reichen nicht
Die „Begriffsneuschöpfung“ des „positiven Versorgungseffekts“, so der GKV-Spitzenverband, „verwässert (…) die Relevanz des medizinischen Nutzens und somit die hohen Standards von Medizinprodukten“. Psychotherapeut Gebhard Hentschel stimmt dem zu: „Gesundheits-Apps müssen wirksam sein – und zwar auf Basis evidenzbasierter Medizin. Darauf müssen sich Patient*innen, Psychotherapeut*innen und Ärzt*innen verlassen können. Es darf nicht sein, dass Apps in das Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) aufgenommen werden und danach an Patient*innen ,ausprobiert‘ werden.“ Die DPtV hatte sich bereits in verschiedenen Stellungnahmen gegen diese Zulassungspraxis ausgesprochen.
Fast-Track-Verfahren abschaffen
Auch das „Fast Track“-Verfahren sieht der GKV-Spitzenverband kritisch: Damit werde „die Aufgabe der Ausgestaltung des Leistungskataloges der GKV der gemeinsamen Selbstverwaltung entzogen“. Die DPtV teilt diese Kritik: „Eine App kann ohne jede Evidenz oder Versorgungseffekt vorläufig in das Verzeichnis aufgenommen werden. Die Hersteller haben dann ein Jahr Zeit, Studien nachzureichen. Psychotherapie-Verfahren müssen ihre Wirksamkeit nachweisen. Für Gesundheits-Apps sollte dies ebenso gelten“, sagt Hentschel und fordert, das Fast-Track-Verfahren abzuschaffen.