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BVMed: "Unterstützung passiver Kongressteilnahme einstellen, um Korruptionsverdacht zu vermeiden"

Der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) ergänzt zum 1. Januar 2018 seinen "Kodex Medizinprodukte" und weist darauf hin, dass "eine vollkommene Risikominimierung bei der direkten Unterstützung der passiven Teilnahme an drittorganisierten Konferenzen" nur dadurch erreicht werden kann, "indem die Unternehmen eine derartige Unterstützung gänzlich einstellen". "Oberstes Ziel für alle im Gesundheitsmarkt Beteiligten ist es, zu vermeiden, unter Korruptionsverdacht zu geraten", so Joachim M. Schmitt, Geschäftsführer und Vorstandsmitglied des BVMed zur Kodex-Ergänzung.

06.11.2017

Der Kodex Medizinprodukte erläutert den rechtlichen Rahmen der Zusammenarbeit zwischen medizinischen Einrichtungen, Ärzten und den Herstellern von Medizinprodukten. Er fasst die bestehenden Rechtsvorschriften zusammen und enthält Verhaltensregeln, die bei der Zusammenarbeit zu beachten sind. Der Kodex kann unter www.bvmed.de/kodex abgerufen werden.

Die Ergänzung des Kodex Medizinprodukte in § 8 "Fort- und Weiterbildung" im Wortlaut:

"Bei der unmittelbaren Übernahme von Fort- und Weiterbildungskosten zugunsten des Teilnehmers (individuelle Kostenübernahme), die derzeit in Deutschland gesetzlich nicht verboten ist, wird momentan diskutiert, inwieweit die direkte Unterstützung von Beschäftigten wissenschaftlicher und medizinischer Einrichtungen und sonstiger Leistungserbringer sowie aller übrigen Fachkreisangehörigen zu Informations-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen (Kongressen) in Zukunft durch Hersteller und Vertreiber weitergeführt werden soll bzw. kann.
Der europäische Medizinprodukteverband MedTech Europe schreibt in seinem "Code of Ethical Business Practice" vor, dass die Mitgliedsunternehmen des Verbandes ab dem 1.1.2018 keine direkte Unterstützung von Fachkreisen zur passiven Teilnahme an drittorganisierten Konferenzen (Phase out direct sponsorship) mehr leisten dürfen.
Einige deutsche Staatsanwälte halten sogar jegliche Form der direkten Unterstützung bei passiver Teilnahme für bedenklich.
Oberstes Ziel für alle im Gesundheitsmarkt Beteiligten ist es, zu vermeiden, unter Korruptionsverdacht zu geraten. Eine vollkommene Risikominimierung kann deshalb bei der direkten Unterstützung der passiven Teilnahme an drittorganisierten Konferenzen nur dadurch erreicht werden, indem die Unternehmen eine derartige Unterstützung gänzlich einstellen."


Geltungsbeginn für den geänderten Kodex Medizinprodukte ist der 1. Januar 2018.

Der Kodex Medizinprodukte beschreibt die vier Grundprinzipien der "Healthcare Compliance" für eine gute und transparente Zusammenarbeit:

  • Trennungsprinzip: Zuwendungen dürfen nicht im Zusammenhang mit Beschaffungsentscheidungen stehen.
  • Transparenzprinzip: Jede Zuwendung und Vergütung muss offengelegt werden.
  • Äquivalenzprinzip: Leistung und Gegenleistung müssen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
  • Dokumentationsprinzip: Alle Leistungen müssen schriftlich festgehalten werden.


Der BVMed verfolgt mit dem Kodex, mit Musterverträgen und der Aufklärungskampagne "MedTech Kompass" einen positiven Informationsansatz, um die Prinzipien einer guten und transparenten Zusammenarbeit bekannter zu machen. Da die Gesetzestexte oft nicht einfach zu verstehen sind, hat der BVMed bereits 1997 den "Kodex Medizinprodukte" mit praktischen Handlungsempfehlungen erarbeitet. Zudem bieten der BVMed und sein Veranstaltungs-Service MedInform mehrmals jährlich Konferenzen und Schulungen an, um sich mit den Prinzipien einer transparenten und guten Zusammenarbeit vertraut zu machen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es unter www.bvmed.de/compliance.

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