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BVMed: "Unerwünschte Fehlanreize vermeiden"

Durch die geplante kalkulatorische Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem (G-DRG-System) werden wirtschaftliche Anreize gesetzt, "die eine Fehlallokation in den Krankenhäusern zur Folge haben können". Davor warnt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG).

11.07.2018

"Die strikte Trennung von Pflegekosten und anderen Kosten im künftigen G-DRG-System führt dazu, dass es keinen wirtschaftlichen Anreiz mehr gibt, in innovative Technologien zu investieren, die heute durch kürzere Liegezeiten und somit niedrigere Pflegekosten kompensiert werden", heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Der BVMed nimmt auch an der heutigen (11. Juli 2018) Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf teil. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/stellungnahmen (https://www.bvmed.de/download/bvmed-stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-des-pflegepersonals-ppsg) abgerufen werden.

Als ein Beispiel von möglichen Fehlanreizen nennt der BVMed den Bereich der minimalinvasiven Eingriffe. Instrumentenkosten sind bei minimalinvasiven Operationen in der Regel höher als bei offenen Operationen. Minimalinvasive Eingriffe führen dazu, dass Patienten schneller genesen und sich damit die Liegezeiten verkürzen. Das wiederum entlastet auch die Pflege. Die Herauslösung der Pflegepersonalkosten kann in diesem Fall dazu führen, dass minimalinvasive Verfahren aufgrund der höheren Sachkosten vernachlässigt werden.

Nach Ansicht des BVMed sollten Pflegepersonalkosten zukünftig sachgerechter innerhalb des G-DRG-Systems ermittelt werden und innerhalb des G-DRG-Systems verbleiben, um Effizienzgewinne mit der gleichzeitigen sachgerechten Anwendung fortschrittlicher Medizintechnologien für die Gesamtversorgung der Patienten sicherzustellen. Sollte es aus politischen Gründen bei einer strikten Abtrennung der Pflegekosten von den anderen Kosten im G-DRG-System bleiben, "müssen unerwünschte Fehlanreize so weit wie möglich vermieden werden", fordert der BVMed. Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass den Vertragsparteien und dem DRG-Institut (InEK) vorgegeben wird, "dass bei den Pflegekosten eine obere Grenzverweildauer bestehen bleibt, nach deren Überschreiten die tagesbezogenen Pflegesätze degressiv gestaltet werden". So würden die Fehlentwicklungen vermieden werden, wie sie vor der Einführung des G-DRG-Systems identifiziert wurden.

Ein weiteres Anliegen des BVMed ist die Rücknahme der Regelungen zur Kürzung der Sachkosten. "Für die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeführte Absenkung bestimmter Sachkostenanteile in den Fallpauschalen entfällt mit der im Referentenentwurf des Ministeriums geplanten Einführung einer separaten Vergütung der Pflegepersonalkosten die Grundlage. Sie ist daher zu streichen", heißt es in der BVMed-Stellungnahme.

BVMed-Stellungnahme zum Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
"Unerwünschte Fehlanreize vermeiden"


Berlin | Durch die geplante kalkulatorische Ausgliederung der Pflegepersonalkosten aus dem Fallpauschalensystem (G-DRG-System) werden wirtschaftliche Anreize gesetzt, "die eine Fehlallokation in den Krankenhäusern zur Folge haben können". Davor warnt der Bundesverband Medizintechnologie, BVMed, in seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesgesundheitsministeriums des Gesetzes zur Stärkung des Pflegepersonals (PpSG). "Die strikte Trennung von Pflegekosten und anderen Kosten im künftigen G-DRG-System führt dazu, dass es keinen wirtschaftlichen Anreiz mehr gibt, in innovative Technologien zu investieren, die heute durch kürzere Liegezeiten und somit niedrigere Pflegekosten kompensiert werden", heißt es in der BVMed-Stellungnahme. Der BVMed nimmt auch an der heutigen (11. Juli 2018) Verbändeanhörung zum Gesetzentwurf teil. Die ausführliche BVMed-Stellungnahme kann unter www.bvmed.de/stellungnahmen (https://www.bvmed.de/download/bvmed-stellungnahme-zum-referentenentwurf-eines-gesetzes-zur-staerkung-des-pflegepersonals-ppsg) abgerufen werden.

Als ein Beispiel von möglichen Fehlanreizen nennt der BVMed den Bereich der minimalinvasiven Eingriffe. Instrumentenkosten sind bei minimalinvasiven Operationen in der Regel höher als bei offenen Operationen. Minimalinvasive Eingriffe führen dazu, dass Patienten schneller genesen und sich damit die Liegezeiten verkürzen. Das wiederum entlastet auch die Pflege. Die Herauslösung der Pflegepersonalkosten kann in diesem Fall dazu führen, dass minimalinvasive Verfahren aufgrund der höheren Sachkosten vernachlässigt werden.

Nach Ansicht des BVMed sollten Pflegepersonalkosten zukünftig sachgerechter innerhalb des G-DRG-Systems ermittelt werden und innerhalb des G-DRG-Systems verbleiben, um Effizienzgewinne mit der gleichzeitigen sachgerechten Anwendung fortschrittlicher Medizintechnologien für die Gesamtversorgung der Patienten sicherzustellen. Sollte es aus politischen Gründen bei einer strikten Abtrennung der Pflegekosten von den anderen Kosten im G-DRG-System bleiben, "müssen unerwünschte Fehlanreize so weit wie möglich vermieden werden", fordert der BVMed. Dies könnte beispielsweise dadurch erfolgen, dass den Vertragsparteien und dem DRG-Institut (InEK) vorgegeben wird, "dass bei den Pflegekosten eine obere Grenzverweildauer bestehen bleibt, nach deren Überschreiten die tagesbezogenen Pflegesätze degressiv gestaltet werden". So würden die Fehlentwicklungen vermieden werden, wie sie vor der Einführung des G-DRG-Systems identifiziert wurden.

Ein weiteres Anliegen des BVMed ist die Rücknahme der Regelungen zur Kürzung der Sachkosten. "Für die mit dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeführte Absenkung bestimmter Sachkostenanteile in den Fallpauschalen entfällt mit der im Referentenentwurf des Ministeriums geplanten Einführung einer separaten Vergütung der Pflegepersonalkosten die Grundlage. Sie ist daher zu streichen", heißt es in der BVMed-Stellungnahme.
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