Sie sind hier: Startseite News BPI und BAH äußern sich pro Homöopathie

BPI und BAH äußern sich pro Homöopathie

Der G-BA-Vorsitzende Prof. Josef Hecken hat sich in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" dafür ausgesprochen, homöopathische Therapien künftig als freiwillige Kassenleistungen zu verbieten, da es für sie keine Evidenz gebe. Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) fordert nun daraufhin, dass homöopathische Arzneimittel auch in Zukunft als Satzungsleistungen von der GKV erstattet werden können. Und auch der Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller plädiert für eine größtmögliche Therapievielfalt.

31.08.2016

„Natürlich können schwerwiegende Krankheiten wie Krebs nicht allein durch alternative Medizin geheilt werden“, sagt BPI-Hauptgeschäftsführer Henning Fahrenkamp. „Wer aber die Homöopathie als ergänzende und in der Regel nebenwirkungsarme Behandlung verbieten will, beschneidet die Therapievielfalt und bevormundet zahlreiche Patienten in Deutschland, die davon profitieren können. Es gibt eine Vielzahl von Erkrankungen bei denen homöopathische Arzneimittel erfolgreich einsetzbar sind.“

Studien aus der Versorgungsforschung würden übereinstimmend zeigen, dass von einem Nutzen der Homöopathie für Patienten und Gesundheitssystem ausgegangen werden kann. Klinische Studien würden zudem relevante Verbesserungen bei verschiedenen Indikationen belegen. „Man sollte Homöopathie als Therapierichtung nicht abwerten“, so Fahrenkamp. „Homöopathie ist kein wirkungsloser Hokuspokus, sondern eine anerkannte und bewährte Therapieform. Wenn Behandler und Patienten sie richtig und verantwortungsvoll einsetzen, kann sie den Therapieerfolg unterstützen. Das rechtfertigt auch eine Erstattung als Satzungsleistung der Kassen.“

Der BAH mahnt in einer Stellungnahme zu einer Versachlichung der Debatte. „Diese gefährdet in unverantwortlicher Weise die Arzneimittelvielfalt und die therapeutischen Möglichkeiten. Zudem widerspricht sie dem Wunsch des mündigen Patienten“, so Dr. Elmar Kroth, Geschäftsführer Wissenschaft des BAH. Eine repräsentative Befragung des Institutes für Demoskopie Allensbach im Jahr 2014 habe ergeben, dass über die Hälfte der Bevölkerung bereits homöopathische Arzneimittel angewendet hat und der Verwenderkreis stetig wachse.

„Homöopathische und anthroposophische Arzneimittel sind vom Gesetzgeber im Sinne der Patientensicherheit eindeutig geregelt und in der Arzneimittelversorgung erfolgreich etabliert“, erläutert Kroth. Sie erfüllen wie alle anderen Arzneimittel die auf europäischem Recht beruhenden gesetzlichen Anforderungen. „Ärzten, Heilpraktikern, Apothekern und Patienten sollte eine größtmögliche Vielfalt an Arzneimitteln zur Verfügung stehen“, so Kroth weiter. „Hierzu zählen auch homöopathische und anthroposophische Arzneimittel.“

Wie bei jeder anderen Arzneimitteltherapie auch müsse mit homöopathischen und anthroposophischen Arzneimitteln verantwortungsvoll umgegangen werden. „Diese Arzneimittel unterliegen in Deutschland grundsätzlich der Apothekenpflicht, was wir als BAH sehr begrüßen. So kann auch der Apotheker den Patienten vor der Abgabe des Arzneimittels beraten, eventuelle Grenzen aufzeigen und im Zweifel Alternativen beziehungsweise einen Arztbesuch empfehlen“, so Kroth.

Anhänge