BPI nach Akteneinsicht: Preismoratorium muss beendet werden
18.07.2019
Der Preisstopp und die zeitweilig erhöhten Zwangsrabatte waren während der Finanzkrise 2009 wegen der drohenden Verschlechterung der Gesamtwirtschaftslage eingeführt worden. Diese trat aber nie ein, trotzdem wurden die Maßnahmen schon mehrmals ohne Not verlängert, zuletzt bis zum Jahr 2022. „Die Begründung des BMG, dass bei einer Aufhebung des Preismoratoriums mehr Ausgaben und damit höhere Zusatzbeiträge zu erwarten wären, ist ein Zirkelschluss“, so Joachimsen. „Das hat nichts mehr mit dem ursprünglichen Grund zu tun, die GKV in Krisenzeiten zu stützen. Der Preisstopp ist nach neun Jahren zum Gewohnheitsrecht mutiert und es wird damit eine große finanzielle Belastung für die Unternehmen institutionalisiert. Dagegen wehren wir uns!“
Die Pharmaindustrie in Deutschland besteht zu über 90 Prozent aus standortgebundenen, mittelständischen Unternehmen, die ihre Umsätze primär in Deutschland erzielen und erheblich von den Zwangsmaßnahmen betroffen sind. Ausnahmen gibt es so gut wie nie: „Wenn man weiß, dass für einen Antrag auf Befreiung vom Moratorium der Bankrott des Gesamtunternehmens bevorstehen muss, ist es zynisch zu betonen, dass es kaum Anträge gibt“, sagt Joachimsen. „Bevor ein Unternehmen in die Insolvenz geht, stellt es unrentable Produkte eben ein. Das passiert zunehmend, auch bei wichtigen Therapieoptionen. Die Therapievielfalt für Patienten schwindet. Das ist untragbar!“ so der BPI-Hauptgeschäftsführer.
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