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AOK Rheinland/Hamburg setzt sich für stabile Beiträge ein

Der Verwaltungsrat der AOK Rheinland/Hamburg hat sich in seiner Sitzung am 25. Juni 2020 für stabile Sozialversicherungsbeiträge und eine faire Lastenverteilung zwischen Staat und Krankenkassen ausgesprochen, um die wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Corona-Pandemie abzumildern. Vorstand und Verwaltungsrat der Gesundheitskasse konstatierten, dass die Corona-Pandemie in Deutschland bisher erfolgreich eingedämmt wurde.

26.06.2020

Dies sei einer großartigen, gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten zu verdanken. Politik und Föderalismus hätten auf dem mit Unsicherheiten gepflasterten Weg eine beachtliche Handlungsfähigkeit bewiesen.

Als Basis dafür, dass drastischere Auswirkungen der Corona-Pandemie verhindert werden konnten, sieht die AOK-Führung das gemeinsame Handeln von Politik, Arbeitgebern, Gewerkschaften, Pflegekräften, Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen. Dabei hätten alle Beteiligten eine hohe Bereitschaft gezeigt, ungewöhnliche Wege zu gehen und gemeinsam mitzutragen, sodass Deutschland heute im internationalen Vergleich gut dastehe.

Günter Wältermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, erläutert: „Die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen sind jedoch gravierender als in der Finanzkrise 2008. Jetzt gilt es in die Zukunft zu schauen und durch kluge, möglichst zielgenaue Maßnahmen die wirtschaftlichen und sozialen Folgen weiter abzufedern, strukturelle Defizite abzubauen und die Belastungen gerecht zu verteilen. Stabile Beiträge in den sozialen Sicherungssystemen sind für die wirtschaftliche Erholung wichtig.“

Wolfgang Ropertz, Arbeitgebervertreter und alternierender Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Rheinland/Hamburg, ergänzt: „Es ist elementar, jetzt zielgenaue Maßnahmen zu ergreifen. Nur so kann die Wettbewerbsfähigkeit langfristig sichergestellt werden. Investive Wirtschaftspolitik bedarf einer verlässlichen Sozialpolitik. Der Sozialpakt geht in die richtige Richtung. Zusätzlich ist eine klare und faire Trennung zwischen spezifischen Aufgaben des Staates und der Krankenkassen erforderlich. Dabei muss die Stabilität der Sozialversicherungsbeiträge gewährleistet werden. Das trägt zu einer gerechten Lastenverteilung bei. Es schützt kleinere Unternehmen und stärkt die Investitionsbereitschaft.“

Dazu gehören aus Sicht der AOK-Verantwortlichen auch Ehrlichkeit und Transparenz darüber, ob die Belastungen zwischen Staat und Gesellschaft gerecht verteilt sind. Versicherungsfremde Leistungen dürften nicht einseitig zu Lasten der gesetzlich Versicherten und der Arbeitgeber gehen. Ein prominentes Beispiel sind die asymptomatischen Testungen auf COVID-19: Es sei zwar pragmatisch, dass die Abrechnung über den Gesundheitsfonds der GKV erfolge, allerdings handele es sich hierbei eindeutig um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Daher sei das Vorhaben, dass die GKV für die Testungen von PKV-Versicherten aufkommt, nicht hinnehmbar.

Dieter Kolsch, Versichertenvertreter und alternierender Verwaltungsratsvorsitzender der AOK Rheinland/Hamburg, erläutert: „Die Bewältigung der Kosten darf von der Politik nicht nur den Arbeitnehmern und Versicherten überlassen werden. Gesetzliche Absichtserklärungen allein reichen nicht, es müssen ihnen auch konkrete Taten folgen. Daher ist es erforderlich, im Herbst zu entscheiden, dass den Beitragszahlern der GKV nicht die Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aufgebürdet wird, sondern gesamtgesellschaftliche Aufgaben tatsächlich von der ganzen Gesellschaft getragen werden.“

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