ABDA begrüßt E-Rezept
13.11.2018
„Wichtig ist uns dabei, dass der Patient der Herr seiner Daten bleibt und weiterhin die freie Apothekerwahl hat. Zugleich müssen die Prozesse zwischen Ärzten, Apothekern und Krankenkassen auf Basis der Telematik-Infrastruktur eindeutig festgelegt werden“, so Schmidt weiter.
Die Apothekerschaft stellt einige Forderungen an E-Rezepte. Schmidt: „Das E-Rezept darf kein Handelsobjekt werden, deshalb muss zum Beispiel das Makeln damit verboten werden. Außerdem muss auch in der
digitalen Welt das Zuweisungsverbot Bestand haben. Die Entscheidungshoheit des Patienten, welche Apotheke sein Rezept beliefern soll und wo er sich beraten lassen will, muss erhalten bleiben.“
Digitalisierte Arbeitsabläufe sind in den Apotheken längst selbstverständlich. Schmidt: „Sobald Apotheker das Papierrezept in Händen halten, sind alle danach folgenden Prozesse wie zum Beispiel die Auswahl des passenden Rabattarzneimittels, die Warenbestellung oder die Abrechnung komplett digitalisiert. Für uns ist das E-Rezept nur die letzte digitale Meile, die noch zu überbrücken ist.“