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Workshop zum Krankenhausstrukturgesetz ( KHSG )

Das Krankenhausstrukturgesetz ist sicherlich die folgenreichste Reform der Krankenhausfinanzierung seit Einführung des DRG-Systems in Deutschland. Die Änderungen, die auf die Deutschen Krankenhäuser mit Umsetzung dieses Gesetzes zukommen, werden enorm sein. Aufgrund dieses Gesetzes werden Umverteilungen in Gang gesetzt, die in erheblichem Umfang Einfluss haben auf die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser. Welche Änderungen gibt es? Wie wirken Sie? Und ab wann - bereits Auswirkungen in 2016? Welche Implikationen auf die Entgeltverhandlungen gibt es? Welche juristischen Fragen tun sich auf und wie sind sie zu beantworten?
  • Das Krankenhausstrukturgesetz ist sicherlich die folgenreichste Reform der Krankenhausfinanzierung seit Einführung des DRG-Systems in Deutschland. Die Änderungen, die auf die Deutschen Krankenhäuser mit Umsetzung dieses Gesetzes zukommen, werden enorm sein. Aufgrund dieses Gesetzes werden Umverteilungen in Gang gesetzt, die in erheblichem Umfang Einfluss haben auf die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser. Welche Änderungen gibt es? Wie wirken Sie? Und ab wann - bereits Auswirkungen in 2016? Welche Implikationen auf die Entgeltverhandlungen gibt es? Welche juristischen Fragen tun sich auf und wie sind sie zu beantworten?
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Wann 18.02.2016
von 09:00 bis 17:00
Veranstaltungsort Arabella Sheraton Hotel Carlton
Stadt Nürnberg
Kontaktname
Kontakttelefon 07931/52612
Zielgruppe Dieses Seminar richtet sich an alle, die sich einen Tag lang mit den wesentlichen Inhalten des Krankenhausstrukturgesetzes und seinen Folgen auseinandersetzen wollen. Es ist geeignet für die gesamte Leitungsebene eines Krankenhauses, von Geschäftsführern über ärztliche Direktoren bis hin zur Pflegedienstleitung. Auch Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten oder Krankenhauskuratorien können sich hier umfassend über das neue Gesetz informieren genauso wie Mitarbeiter aus dem Controlling, dem Medizincontrolling oder dem Qualitätsmanagement.
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Einführung:
Das Krankenhausstrukturgesetz ist sicherlich die folgenreichste Reform der Krankenhausfinanzierung seit Einführung des DRG-Systems in Deutschland. Die Änderungen, die auf die Deutschen Krankenhäuser mit Umsetzung dieses Gesetzes zukommen, werden enorm sein. Aufgrund dieses Gesetzes werden Umverteilungen in Gang gesetzt, die in erheblichem Umfang Einfluss haben auf die wirtschaftliche Situation der Krankenhäuser.

Welche Änderungen gibt es? Wie wirken Sie? Und ab wann - bereits Auswirkungen in 2016? Welche Implikationen auf die Entgeltverhandlungen gibt es? Welche juristischen Fragen tun sich auf und wie sind sie zu beantworten? Wie kann man auf das KHSG vorbereiten, um ihm erfolgreich zu begegnen? Welche Strategien sind erfolgversprechend?

Diese und ähnliche Fragen wollen wir gemeinsam im Workshop mit Ihnen diskutieren. An dem Tag werden alle relevanten Inhalte des neuen Gesetzes von den Referenten ausführlich vorgestellt, von ihrer Bedeutung her kommentiert und mit den Teilnehmern diskutiert.

Es wird u.a. um folgende Punkte aus dem Gesetz gehen:

  • Qualität als Megathema der nächsten Jahre
  • Fixkostendegressionsabschlag
  • Veränderungen bei der DRG-Kalkulation
  • Neue Regeln für die Verhandlung der Landesbasisfallwerte
  • Das neue Pflegestellenförderprogramm
  • Der Pflegezuschlag ersetzt den Versorgungszuschlag
  • Neues Stufensystem für die Notfallversorgung
  • Neue Voraussetzungen für Sicherstellungs- und Zentrumszuschläge
  • Der Strukturfonds – was wird gefördert und wie funktioniert das?
  • Die Aufgaben von Selbstverwaltung und G-BA im Überblick

 

Informieren Sie sich bei erfahrenen Referenten zusammen mit anderen interessierten Teilnehmern über dieses umfangreiche Gesetz. Nutzen Sie die Gelegenheit, um die Fragen zu diskutieren, die Sie haben. Lassen Sie sich Denkanstöße geben für Ihr zukünftiges Handeln in verantwortungsvoller Position in Ihrem Krankenhaus.

Zielgruppe:

Dieses Seminar richtet sich an alle, die sich einen Tag lang mit den wesentlichen Inhalten des Krankenhausstrukturgesetzes und seinen Folgen auseinandersetzen wollen. Es ist geeignet für die gesamte Leitungsebene eines Krankenhauses, von Geschäftsführern über ärztliche Direktoren bis hin zur Pflegedienstleitung. Auch Mitglieder von Aufsichts- und Verwaltungsräten oder Krankenhauskuratorien können sich hier umfassend über das neue Gesetz informieren genauso wie Mitarbeiter aus dem Controlling, dem Medizincontrolling oder dem Qualitätsmanagement.

 

 

Wir nehmen uns viel Zeit für Sie und Ihre Fragen, deshalb ist die Teilnehmerzahl begrenzt!

Selbstverständlich werden die Themenschwerpunkte ständig an den neuesten Sachstand angepasst, so dass etwaige Programmänderungen vorbehalten bleiben.

 

Referenten:

Martin Heumann, Geschäftsführer, Krankenhauszweckverband Rheinland e. V., Köln

Dr. jur. Christoph Seiler, Partner, Rechtsanwalt bei Seuffert und Partner, München

 

9:00 Uhr Begrüßung

9:15 Uhr – 12:15 Uhr (zwischendurch Kaffeepause)

Martin Heumann, Teil 1

  • Zustandekommen, Hintergründe und Ziele des Gesetzes
  • Überblick über die gesetzlichen Neuregelungen
  • Qualität als Megathema der nächsten Jahre
  • Fixkostendegressionsabschlag
  • Veränderungen bei der DRG-Kalkulation
  • Neue Regeln für die Verhandlung der Landesbasisfallwerte
  • Das neue Pflegestellenförderprogramm
  • Der Pflegezuschlag ersetzt den Versorgungszuschlag

 

12:15 Uhr bis 13:15 Uhr Mittagspause

13:15 – 14:30 Uhr

Martin Heumann, Teil 2

  • Neues Stufensystem für die Notfallversorgung
  • Neue Voraussetzungen für Sicherstellungs- und Zentrumszuschläge
  • Der Strukturfonds – was wird gefördert und wie funktioniert das?
  • Refinanzierung von G-BA-Beschlüssen
  • Die Aufgaben von Selbstverwaltung und G-BA im Überblick
  • Aufgabe der Schlichtungsausschüsse
  • Teilweise Refinanzierung tariflich bedingter Personalkostensteigerungen
  • Auswirkungen des Gesetzes
  • Was ist zu tun?

 

14:30 Uhr – 15:00 Uhr Kaffeepause

15:00 Uhr

Dr. Christoph Seiler

Vortrag zum KHSG aus juristischen Sicht und Diskussion ausgewählter rechtlicher Aspekte

  • Juristische Bewertung des Gesetzes
  • Abgrenzung altes – neues Recht – gestuftes Wirksamwerden 2016 ff.
  • Umgang mit Mehrleistungen nach neuem Recht
  • Befreiungstatbestände
  • Behandlung von Leistungsrückgängen
  • Schiedsstelle und Rechtsschutz zum Fixkostendegressionsabschlag ?
  • Finanzierung von Zuschlägen
    • Zentren; insbesondere: Krankenhausplan
    • Sicherstellung
    • G-BA-Zuschlag
  • Qualitätszu- und Abschläge – justitiabel?
  • Strukturfonds – rechtlicher Rahmen, Rechtsschutz?

 

ca. 17:00 Uhr Ende der Veranstaltung

 

 

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RS Medical Consult GmbH

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